Weil CDU und Grüne im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtags zum Messeranschlag von Solingen Beweisanträge der Opposition abgelehnt haben, wollen SPD und FDP nun erneut vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster klagen.
Im Kern geht es um die Frage, wie im NRW-Fluchtministerium am Wochenende des Anschlags mit Informationen umgegangen wurde: Wie wurde sich darüber ausgetauscht? Wann wurde Fluchtministerin Josefine Paul (Grüne) informiert? Diese Fragen möchte die Opposition klären und deshalb die Telefondaten und Chatnachrichten von verschiedenen Mitarbeitern einsehen, etwa die von der für Flucht zuständigen Abteilungsleiterin, dem Referatsleiter für die Sicherheitskonferenz und dem Leiter des Ministerinnenbüros. Bei diesen Personen handele es sich um Schlüsselfiguren, betonte die SPD-Abgeordnete Lisa Kapteinat.
Regierungsfraktionen halten an Ablehnung fest
CDU und Grüne lehnten den Beweisantrag jedoch mit ihrer Mehrheit im Ausschuss ab - unter anderem mit der Begründung, diese Chats beträfen nicht die Leitungsebene und seien Anträge ins Blaue hinein. Daran halten sie auch nach der Klage-Ankündigung fest: "Der Auftrag des Untersuchungsausschusses rechtfertigt keinen Massenzugriff auf Verbindungs- und Inhaltsdaten von Beschäftigten unterhalb der Leitungsebene", teilte Fabian Schrumpf mit, Sprecher der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss. "Für uns gilt: Aufklärung ja - aber zielgerichtet. Wir respektieren, dass die Opposition den Verfassungsgerichtshof NRW anruft. An unserer Bewertung ändert das nichts: Die Beweisanträge wurden zu Recht abgelehnt sie sind pauschal, unverhältnismäßig und für die weitere Sachaufklärung ungeeignet", so Schrumpf weiter.
Zweite Klage in Münster
Es ist bereits das zweite Mal, dass SPD und FDP im PUA Solingen Klage beim Landesverfassungsgericht einreichen - weil sie ihre Rechte beschnitten sehen, da die Regierungsfraktionen ihre Beweisanträge ablehnen.
Am 23. August vergangenen Jahres hatte der Syrer Issa al Hasan auf einem Stadtfest in Solingen drei Menschen mit einem Messer getötet und acht weitere verletzt. Die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) hatte den Anschlag für sich reklamiert. Der 27-Jährige hatte zuvor bereits abgeschoben werden sollen. Ein Versuch war gescheitert.
Über dieses Thema berichten wir am Dienstag (16.09.) unter anderem in den Hörfunknachrichten.
Unsere Quellen:
- Gespräch mit SPD-Fraktion
- Mitteilung der CDU-Fraktion