NRW-Wappen im Sitzungssaal des OVG-Münsters, in dem auch der Landesverfassungsgerichtshof tagt

Streit um Akten Unangenehme Fragen an Schwarz-Grün zu Solingen-Anschlag

Stand:

CDU und Grüne hatten im Untersuchungsausschuss zum Solingen Anschlag die Herausgaben von Akten verweigert. Die Opposition klagte. Vor dem Landesverfassungsgericht wurde über den Fall verhandelt.

Drei Mal hatten SPD und FDP Kommunikationsdaten zum Anschlag verlangt - drei Mal lehnten CDU und Grüne den Wunsch ab. Was nach einem klassischen Fall von "Mehrheit schlägt Minderheit" klingt, ist für einen Untersuchungsausschuss durchaus heikel.

Die Ausschüsse sind eines der höchsten Rechte der parlamentarischen Minderheit, solche Beweisanträge können deshalb nicht so ohne Weiteres abgelehnt werden. Sie verlangen eine Begründung.

Kommunizierte Reul mit dem Landtagspräsidenten?

Und genau diese hat SPD und FDP nicht gereicht, als die Regierungsfraktionen ihre Wünsche jeweils ablehnten. Vor allem eine mutmaßliche Kommunikation zwischen Innenminister Herbert Reul (CDU) und Landtagspräsident Andrè Kuper (CDU) spielt dabei eine Rolle. Auch geht es um Chats und Mails von Ministeriumsmitarbeitern jenseits der Führungsebene.

Deshalb landete der Fall vor dem höchsten Gericht des Landes und jetzt zur mündlichen Verhandlung. Die juristischen Vertretungen von CDU und Grünen argumentierten vor allem, dass Kommunikationsdaten der Landtagsverwaltung nicht so ohne Weiteres herausgegeben werden könnten.

Weil ein Untersuchungsausschuss sonst eine Art Kontrolle des Parlaments sei. Dies wären aber die Wählerinnen und Wähler, argumentierten die Juristen von Schwarz-Grün.

"So blöd kann doch keiner sein!"

Vom Senat mussten sich die Regierungsvertreter kritische Fragen stellen lassen. Die Vorsitzende Richterin, Barbara Dauner-Lieb, fragte vor allem, warum man die Kommunikation schützen müsse. "So blöd kann doch keiner sein", sagte sie, bezogen auf mögliche Flapsigkeiten in Mails und Chats zu diesem Terroranschlag. Außerdem gebe es ja die Möglichkeit von Schwärzungen.

Auch der Vorwurf an die Opposition, sie hätte nicht präzise begründet, warum man gewisse Chats und Mails haben will, wurde deutlich von einem Richter kommentiert: "Mir ist nicht ganz klar, warum Ihnen etwas nicht ganz klar ist", sagt der Senats-Vizepräsident Wieland. Er verlas dazu konkrete Passagen der Anträge und wunderte sich, warum dies CDU und Grünen als zu unspezifisch abgelehnt hätten.

Beide Seiten sehen sich (weiter) im Recht

Nach der Verhandlung rechnen SPD und FDP damit, dass sie im Grundsatz Recht bekommen. "Es ist sehr deutlich geworden, dass unsere Beweisanträge begründet waren", sagte Lisa Kapteinat (SPD) dem WDR. Fabian Schrumpf von der CDU dagegen sieht die Chancen bei 50:50: "Aufklärung heißt nicht, dass wir Schuld verteilen", so Schrumpf. Und nur darum ginge es der Opposition.

Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofes wird am 30. Juni verkündet.

Kritische Fragen zu Solingen-Anschlag vor Gericht

WDR Studios NRW 02.06.2026 01:08 Min. Verfügbar bis 01.06.2028 WDR Online Von Christoph Ullrich

Unsere Quellen:

  • Klage von SPD und FDP
  • Verhandlung am Landesverfassungsgerichtshof NRW

Sendung: WDR 5 Westblick, Streit um Akten für den PUA-Solingen vor Gericht, 02.06.2026, 17:05 Uhr

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