Schüler meldet sich im Unterricht

Neue EU-Asylregeln Flüchtlingskinder kommen schneller an Schulen

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Im Juni tritt das Gemeinsame Europäische Asylsystem in Kraft. In NRW hat das vor allem für Schulen und Kommunen Folgen: Schulpflichtige Kinder aus Flüchtlingsfamilien müssen schneller an Regelschulen unterrichtet werden.

Vor genau zwei Jahren haben sich die EU-Mitgliedsstaaten nach langen Debatten auf die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verständigt. Jetzt hat die NRW-Fluchtministerin Verena Schäffer (Grüne) bekannt gegeben, wie sich das in der Praxis konkret auswirken wird.

Familienministerin Verena Schäffer (Bündnis 90/Die Grünen)

NRW-Fluchtministerin Schäffer

Die wichtigste Änderung auf Landesebene: Geflüchtete Kinder sollen schneller eine Regelschule besuchen, im Normalfall zwei Monate, nachdem ihre Familie einen Asylantrag gestellt hat, spätestens nach drei Monaten. Bisher galt in NRW eine Frist von sechs Monaten. Die schnellere Beschulung soll mit Beginn des neuen Schuljahrs im September greifen.

"Der schnellere Schulbesuch ist aus meiner Sicht eine sehr wichtige Verbesserung. Wir sorgen dafür, dass geflüchtete Kinder in NRW wieder Kinder sein dürfen." Verena Schäffer, Grüne, Fluchtministerin NRW

Aktuell lebten in den Landesunterkünften gut 700 schulpflichtige Kinder. Der provisorische Schulunterricht dort falle künftig weg. Bei der Umsetzung habe sie sich eng mit Schulministerin Dorothee Feller (CDU) abgestimmt.

Familien werden früher auf Kommunen verteilt

Die Reform hat auch für die Familien der schulpflichtigen Kinder Folgen. Sie werden künftig ebenfalls schon nach zwei Monaten aus den Landeseinrichtungen einer Kommune zugewiesen, statt wie bisher nach sechs Monaten. Fluchtministerin Schäffer betonte, dass dies keine Mehrbelastung der Kommunen sei, sondern lediglich eine zeitliche Verschiebung.

Neue Asylunterkunft am Flughafen Düsseldorf

Am Flughafen Düsseldorf soll bis Mitte 2028 außerdem eins von insgesamt sechs sogenannten Asylgrenzzentren in Deutschland entstehen. Die Dimension ist allerdings überschaubar: Die Einrichtung in Düsseldorf soll Platz für 50 Menschen bieten, bundesweit sind 374 Plätze vorgesehen. Geflüchtete, die dort untergebracht werden, dürfen die Einrichtung für die Dauer ihres Asylverfahrens nicht verlassen.

Flugzeug im Landeanflug am Düsseldorfer Flughafen

Gedacht ist sie nur für Personen, die mit dem Flugzeug nach NRW flüchten und aus Herkunftsländern stammen, bei denen weniger als 20 Prozent der Geflüchteten einen Schutzstatus erhalten. Außerdem sollen in den Zentren Geflüchtete landen, die bei der Einreise am Flughafen eine falsche Identität vortäuschen oder eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen.

Wie viele Menschen pro Jahr unter diese Kategorien fallen, konnte das Ministerium auf Nachfrage nicht beantworten. Die bisherige Erfahrung zeigt aber, dass die neuen Einrichtungen wahrscheinlich trotz der geringen Größe nicht ausgelastet sein werden. Die Kosten für die neue Einrichtung übernimmt laut Fluchtministerin Schäffer der Bund.

Asylgrenzzentrum soll streng bewacht werden

Die Aufenthaltsdauer in den Zentren darf höchstens sechs Monate betragen. Drei Monate für das beschleunigte Asylverfahren und daran anschließend maximal drei Monate für die Rückführung durch die Bundespolizei.

Bis die neue Einrichtung am Flughafen fertig ist, will das Land übergangsweise ab Anfang 2027 die bisherige Landesunterkunft in Ratingen für diesen Personenkreis nutzen. Das ehemalige Hotel soll durch einen privaten Sicherheitsdienst in Zusammenarbeit mit der Polizei bewacht werden, um sicherzustellen, dass sich niemand unerlaubt von dem Gelände entfernt. Am Flughafen werde diese Aufgabe später die Bundespolizei übernehmen.

Vorerst keine Dublin-Zentren in NRW

Der Bund ermöglicht den Bundesländern im Zuge der europäischen Asylreform außerdem die Einrichtung von Sekundärmigrationszentren. Dort können die Länder in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Unterbringung sogenannter Dublin-Fälle bündeln.

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Der verurteile Attentäter von Solingen

Dabei handelt es sich um Menschen, die zunächst in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt haben und dann unerlaubt nach Deutschland weitergereist sind. Oft scheitert deren Rückführung, teilweise wegen komplizierter Bedingungen der anderen EU-Länder, teilweise weil Geflüchtete am Tag ihrer geplanten Abschiebung gezielt abtauchen. So war es auch im Fall des späteren islamistischen Attentäters von Solingen, der eigentlich nach Bulgarien abgeschoben werden sollte.

In NRW will die neue Fluchtministerin Verena Schäffer von der zentralen Unterbringung solcher Fälle - anders als zum Beispiel Brandenburg oder Hamburg - vorerst keinen Gebrauch machen. Zum einen gebe es aus ihrer Sicht noch viele offene Fragen, zum anderen habe das Land wegen der Umsetzung der europäischen Asylreform derzeit "nicht die Kapazitäten, Sekundärmigrationszentren nach vorne zu stellen."

So setzt NRW neues EU-Asylsystem um

WDR 5 Westblick - aktuell 09.06.2026 05:33 Min. Verfügbar bis 09.06.2027 WDR 5

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Verpflichtendes Screening in Erstaufnahmeeinrichtung

Schäffer hofft zudem, dass durch eine weitere Neuerung auf europäischer Ebene die Zahl der Dublin-Fälle künftig sinken wird. Mit der GEAS-Reform haben sich die EU-Mitglieder dazu verpflichtet, ein einheitliches Verfahren zur Registrierung von illegal eingereisten Personen durchzuführen. Bei diesem sogenannten Screening werden unter anderem Passbilder gemacht und Fingerabrücke genommen. Außerdem werden die Personendaten mit nationalen und europäischen Datenbanken abgeglichen, auch mit denen der Polizei.

Zu sehen ist ein Schild mit der Aufschrift "Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW"

In NRW soll dieses Screening zentral in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum erfolgen. Dabei wird auch überprüft, ob Menschen wegen einer Behinderung, Schwangerschaft oder als Minderjährige besonders schutzbedürftig sind. Zudem erfolgt ein erster Gesundheitscheck.

Unsere Quellen:

  • Pressegespräch mit NRW-Fluchtministerin Schäffer

Sendung: WDR 5 Westblick, 09.06.2026, 17:05 Uhr

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