Oft läuft es so ab: Früh morgens kommen Beamte und holen Ausreisepflichtige aus ihrer Wohnung. Sie müssen Deutschland verlassen, sollen abgeschoben werden. Und bis es soweit ist, sollen sie in Abschiebungshaft.
In Abschiebungshaft kann kommen, wer in Deutschland nicht bleiben darf und das Land nicht freiwillig verlassen hat. Nötig ist dann ein Haftgrund, zum Beispiel Fluchtgefahr. Die Behörden können von Fluchtgefahr ausgehen, wenn Geflüchtete für ihre Flucht erhebliche Beträge an einen Schleuser bezahlt haben oder den Behörden falsche Infos über ihre Identität gegeben haben.
Für die Betroffenen geht es zu diesem Zeitpunkt also nicht mehr darum, ob sie abgeschoben werden, sondern wie: aus Haft oder aus Freiheit. Über die Abschiebungshaft entscheidet das zuständige Amtsgericht. Bislang haben Betroffene für dieses Verfahren einen Rechtsanwalt an ihre Seite bekommen, einen sogenannten Pflichtvertreter.
Kein Pflichtanwalt mehr bei Anordnung der Abschiebungshaft
Die Ampel-Koalition hatte diesen im Februar 2024 eingeführt. Doch die Pflichtanwälte hätten die Abschiebungsverfahren verzögert und hohe Kosten verursacht, so die Justizministerkonferenz. Sie forderte schon im Herbst 2024 wieder die Abschaffung des Pflichtanwalts.
Bundesregierung und Bundestag sind dem gefolgt. Zu Anfang Juni läuft die Regelung nun aus. Wer in Abschiebungshaft muss, bekommt künftig keinen Pflichtanwalt mehr. Menschen, die schon jetzt in Abschiebungshaft sitzen und bereits einen Pflichtanwalt haben, sollen ihn aber behalten dürfen.
Birgit Naujoks, Geschäftsführerin Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen
Die neue Regelung sorgt für Kritik. "Die Haft ist ein sehr intensiver Eingriff in die Grundrechte. Der Anwalt hat mitgeprüft, ob alle Formalitäten eingehalten wurden", sagt Birgit Naujoks vom NRW-Flüchtlingsrat. In rund der Hälfte der Fälle sei die Abschiebungshaft rechtswidrig.
Haft ohne Pflichtanwalt laut Rechtsanwaltskammer "Abschaffung rechtsstattlicher Grundsätze"
Ähnlich argumentiert die Bundesrechtsanwaltskammer. "Dem pflichtanwaltlichen Vertreter geht es nicht darum, Abschiebungen zu verhindern", so Anwältin und Pressesprecherin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Stephanie Beyrich. Es gehöre laut BRAK zu einem Rechtsstaat, dass Menschen in Haft einen Anwalt an der Seite haben.
Es ist allerdings umstritten, ob ein Pflichtanwalt rechtlich unbedingt sein muss. Das Grundgesetz garantiert so einen nicht, sagten Experten im Gesetzgebungsverfahren. Aus dem Grundgesetz folgt lediglich ein Anspruch auf faires Verfahren und auf rechtliches Gehör. Der Deutsche Anwaltverein sieht beides bei einer Abschiebungshaft ohne Pflichtanwalt gefährdet. Denn Betroffene sprächen oft wenig deutsch, würden ihre Rechte kaum kennen und würden über sie oft nicht ausreichend aufgeklärt.
Betroffene bekommen in komplizierten Fällen weiterhin einen Anwalt
Das NRW-Justizministerium kritisiert die Abschaffung des Pflichtanwalts bei Abschiebungshaft ebenfalls. Die anwaltliche Vertretung habe zur Vereinfachung des gerichtlichen Verfahrens beigetragen, heißt es auf WDR-Anfrage.
Das NRW-Justizministerium kritisiert die Abschaffung des Pflichtanwalts bei Abschiebungshaft.
Das Ministerium von Benjamin Limbach (Grüne) widerspricht damit dem Beschluss der Justizministerkonferenz aus dem Sommer 2024. Man könne auch nicht beziffern, wie viel die Landeskasse für die Pflichtanwälte gezahlt habe. Das würde in NRW nicht extra erfasst.
Befürworter der Abschaffung argumentieren, dass Betroffene in besonders komplizierten Fällen weiter einen Anwalt bekämen und jederzeit selbst einen beauftragen könnten. Dessen Kosten übernimmt der Staat aber nur, wenn die Betroffenen wenig Geld haben und ihr Anliegen gewisse Erfolgschancen hat.
Das könnten Menschen in Abschiebungshaft aber nicht abschätzen, widerspricht der NRW-Flüchtlingsrat. "Sie denken, was der Richter sagt, wird schon stimmen. Viele wissen auch gar nicht, dass ihnen theoretisch Hilfe gewährt würde", sagt Geschäftsführerin Birgit Naujoks. Außerdem müssten Betroffene für den Antrag Belege einreichen, die sie in Haft meist gar nicht bei sich haben.
Quellen:
- Gesetzesentwurf Bundestag Drucksache 21/780
- Protokoll der Bundestagsrede des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt, vom 10.7.2025
- Stellungnahmen von Sachverständigen im Gesetzgebungsverfahren: BRAK, DAV, Richter, Pro Asyl
- WDR-Interview mit NRW-Flüchtlingsrat
- WDR-Anfragen
Sendung: WDR.de, Abschiebungshaft ohne Pflichtanwalt, 31.05.2026, 15:23 Uhr
