Bundesverfassungsgericht

NRW-Verfassungsschutzgesetz FDP schaltet Bundesverfassungsgericht ein

Stand:

Die FDP hat in Karlsruhe Beschwerde gegen das NRW-Verfassungsschutzgesetz eingelegt. Vier Punkte sind für die FDP kritisch.

Kollege KI darf in NRW einen Schlapphut tragen und den Verfassungsschutz unterstützen. So regelt es das neue NRW-Verfassungsschutzgesetz. Es wurde im November vom Landtag verabschiedet und ist Anfang April in Kraft getreten. Der Beifang an Daten von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern, die dabei im breit ausgeworfenen Netz des Verfassungsschutzes landen können, bereitet der FDP im Landtag jedoch große Sorgen.

Jeder und jede sei potenziell betroffen. Darum haben alle 12 FDP-Landtagsabgeordneten sowie die beiden EU-Abgeordneten Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Moritz Körner am Dienstag Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Dies berichtete der Vorsitzende der FDP-Fraktion und Partei in NRW, Henning Höne, am Mittwoch in Düsseldorf. Er informierte gemeinsam mit Peter Schantz, dem Anwalt der Beschwerdeführer. Schantz war im Bundesjustizministerium in leitender Funktion unter anderem mit Datenschutz und Verfassungsrecht befasst.

Überwachung: FDP plant Verfassungsbeschwerde

WDR 5 Westblick - aktuell 20.05.2026 05:36 Min. Verfügbar bis 20.05.2027 WDR 5

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Diese vier Punkte hält die FDP für verfassungsrechtlich bedenklich:

1. Einsatz von KI durch den Verfassungsschutz

Das sei bislang der Polizei vorbehalten, erklärte Höne. Der Einsatz beim Landes-Verfassungsschutz habe Pilotcharakter. Bedenklich sei die "präventive algorithmische Auswertung von Daten ohne Richtervorbehalt". Gegen die Nutzung von KI sei prinzipiell nichts einzuwenden, aber sie brauche enge Grenzen, so Höne. Nicht ausgeschlossen sei, dass beim Verfassungsschutz dauerhafte Datenbanken angelegt werden. Da das Gesetz keine Vorgaben zu den Anbietern der KI gemacht habe, könne der Verfassungsschutz nun ähnlich wie die Polizei auch die umstrittene Software Palantir nutzen.

Lücken sieht die FDP auch bei der "digitalen Souveränität". Wenn der Verfassungsschutz beispielsweise eine KI für seine Zwecke programmieren lässt, dann darf er Daten an ein Wirtschaftsunternehmen zum Training dieser KI übermitteln - auch an Unternehmen im Ausland. "Dort können andere Staaten auf diese hochsensiblen Daten zugreifen", befürchtet Höne. Die FDP-Beschwerde richtet sich zudem gegen die KI-gestützte automatisierte Datenerhebung im Internet durch sogenanntes Webcrawling.

2. Zugriff des Verfassungsschutzes auf Videoüberwachung

Live und in Echtzeit darf der NRW-Verfassungsschutz auf private und öffentliche Videoüberwachung zugreifen. Zum Beispiel auf Kameras in Geschäften, die dort gegen Ladendiebstahl installiert sind, erklärte Höne. Das sei ein "erheblicher Eingriff in die Bürgerrechte nahezu aller Menschen in NRW" und schaffe "ein Klima des Generalverdachts", so Höne. Selbst private und illegal aufgestellte Kameras könnten vom Verfassungsschutz genutzt werden.

Und es gebe einen Konflikt zwischen Bundes- und Landesrecht, wie Peter Schantz ausführte: Das Bundesdatenschutzgesetz verbiete Privatpersonen die Herausgabe von Videoaufnahmen an den Verfassungsschutz, das Landesrecht fordere es aber nun.

3. Kein Vertraulichkeitsschutz für den Beichtstuhl

Ein Geistlicher ist verdeckt in einem Beichtstuhl zu sehen

Wie vertraulich ist der Beichtstuhl?

Rechtsanwältinnen, Geistliche, Abgeordnete, Journalistinnen - diese Berufsgruppen sind besonders geschützt, damit sich Menschen vertraulich mit ihnen austauschen können. Der Straftäter mit der Rechtsanwältin, die Quelle vertraulicher Informationen mit Journalisten und der Sünder, der nicht nur gegen die 10 Gebote sondern auch gegen das Strafgesetz verstoßen hat, im Beichtstuhl mit einem Geistlichen.

Doch im NRW-Verfassungsschutzgesetz seien die Geistlichen nicht mehr erwähnt. Das habe mal in einem früheren Entwurf gestanden, sei aber im Laufe des parlamentarischen Verfahrens entfallen, erklärte Peter Schantz.

4. Überwachung von Kontaktpersonen

Die Möglichkeiten, Kontaktpersonen von mutmaßlichen Verfassungsfeinden ebenfalls zu überwachen, geht der FDP viel zu weit. Das dürfe nicht dazu führen, "dass unbescholtene Bürger dauerhaft überwacht werden", forderte Henning Höne. Und Peter Schantz ergänzte, dass es bereits ausreiche, mit einer Person flüchtig zu tun zu haben, zum Beispiel als Dienstleister, um ebenfalls überwacht zu werden. So könnten Kontaktpersonen rein zufällig schon bei einer neutralen Tätigkeit in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten.

Darum zieht die FDP nach Karlsruhe statt Münster

Die FDP hätte ihre Verfassungsbeschwerde auch an den NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster richten können, sagte Rechtsanwalt Schantz. Aber in Karlsruhe könne man an eine entsprechende Rechtsprechung anknüpfen. Denn das Bundesverfassungsgericht habe sich in der jüngsten Vergangenheit bereits mit den Verfassungsschutzgesetzen von Bayern und Hessen befasst. Zudem betreffe die FDP-Beschwerde auch andere Bundesländer und das Sicherheitspaket der Bundesregierung, das gerade in der parlamentarischen Abstimmung im Bundestag sei.

FDP grundsätzlich für Novelle des Verfassungsschutzgesetzes

Henning Höne betonte in Düsseldorf aber auch, dass eine Novellierung des NRW-Verfassungsschutzgesetzes nötig war. Neue Bedrohungen und technologische Entwicklungen erforderten auch mehr Rechte für den Verfasssungsschutz. Aber die konkrete Ausgestaltung der Neufassung des Gesetzes sei "ein Frontalangriff auf die Rechte der Bürgerinnen und Bürger", so Höne.

Rechtsanwalt Schantz rechnet damit, dass das Verfahren in Karlsruhe mindestens ein Jahr dauern wird und es wahrscheinlich vor der nächsten Landtagswahl in NRW am 25.04.2027 kein Urteil geben wird.

Innenminister Reul: "Gefährlichste Sicherheitslage seit Jahrzehnten"

Der für den Verfassungsschutz zuständige NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU), sagte dem WDR: "Rechtsstaat ist Rechtsstaat: Wenn demokratische Kräfte wollen, dass dieses Gesetz in Karlsruhe noch einmal gedreht und gewendet wird, dann ist das ihr gutes Recht und soll auch passieren." Sein Ministerium habe "monatelang gearbeitet, abgewogen, Sachverständige gehört". Reul verwies auf die "gefährlichste Sicherheitslage seit Jahrzehnten" und fuhr fort: "Da kann man nicht so tun, als würden wir hier aus Jux und Dollerei Befugnisse ausweiten. Wer jedes große Sicherheitsthema reflexartig nach Karlsruhe schiebt, drückt sich vor der Verantwortung, Sicherheit und Freiheit selbst auszutarieren."

Unsere Quellen:

  • Pressekonferenz mit Henning Höne und Peter Schantz in Düsseldorf
  • Verfassungsbeschwerde der FDP-Abgeordneten
  • Statement Herbert Reul auf WDR-Anfrage
  • Eigene Berichterstattung
  • Eigene Recherche

Sendung: WDR 5, Nachrichten, FDP klagt in Karlsruhe gegen NRW-Verfassungsschutzgesetz, 20.05.2026, 14 Uhr

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