Das Automatenimperium – NRW und das Glücksspiel

Spielhallen im Fokus der NRW-Datenschutzbeauftragten

Konflikt mit Datenschutz Spielhallen mit zu viel Videoüberwachung

Stand:

Spielhallen locken mit ihrem vielen Bargeld Kriminelle an. Auch darum gibt es Videoüberwachung. Doch nicht immer ist sie korrekt.

Die Videoüberwachung in Spielhallen wird zum Schutz der Mitarbeitenden eingesetzt - ein berechtigtes Interesse, findet die NRW-Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk. Denn die hohen Bargeldbestände in den Spielhallen locken Kriminelle an, die Überfallgefahr ist hoch. Doch bei der Überprüfung von 38 Spielhallen ist die Behörde auf Defizite bei der Videoüberwachung gestoßen, wie sie am Dienstag mitteilte. Die Videoüberwachung sei Teil der Unfallverhütung, zu der die Betreiber von Spielhallen verpflichtet sind. Aber der Datenschutz dürfe darüber nicht vergessen werden.

Spielhallen wegen Datenschutz in der Kritik

WDR Studios NRW 09.06.2026 01:01 Min. Verfügbar bis 08.06.2028 WDR Online

"Nicht selten war der Bereich, der von den Kameras erfasst wurde, zu weit gewählt, und es fehlte an einer vernünftigen Hinweisbeschilderung", so Gayk. Bei drei Spielhallen habe ihre Behörde sogar die Abschaltung einzelner Kameras durchsetzen müssen. Konkret ging es um die Kameras im Außenbereich. Davon seien nicht nur Kunden, sondern auch vorbeigehende Unbeteiligte betroffen, wie zum Beispiel Kinder und Passantinnen. "Sie haben das Recht, sich im öffentlichen Raum grundsätzlich frei und unbeobachtet zu bewegen", betonte Gayk.

Ergebnis der Überprüfung von 38 Spielhallen

Bei acht der neun Spielhallen, die eine Außenbereichsüberwachung einsetzten, gab es laut Behörde Defizite in der Handhabung: Es wurde zu großflächig gefilmt und Hinweisschilder auf die Überwachung fehlten. Grundsätzlich sei die Aufnahme des Eingangsbereichs als Zutrittskontrolle in der Regel datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden, so Gayk. Doch maximal einen Meter rund um den Eingang zu filmen, reiche völlig.

Ein Piktogramm mit einem Kamerasymbol ist nicht ausreichend. Bettina Gayk, Landesdatenschutzbeauftragte

Das muss auf dem Hinweisschild stehen

Die Datenschutzbeauftragte stellt klar: "Ein Piktogramm mit einem Kamerasymbol ist nicht ausreichend." Zusätzlich müssten auch "Informationen wie etwa die verantwortliche Stelle, die Rechtsgrundlage, die Zwecke und die Speicherdauer der Datenverarbeitung" den Betroffenen mitgeteilt werden - und zwar "vor Betreten des Erfassungsbereiches der Kamera".

Das sei in Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung so vorgeschrieben. Diese Mitteilungspflicht habe jüngst der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung zu Bodycams noch einmal bestätigt.

In Nordrhein-Westfalen gab es übrigens 2024 nach Angaben der Landesregierung 2.474 erlaubte Spielhallen.

Unsere Quellen:

Sendung: WDR.de, Spielhallen wegen Datenschutz in der Kritik, 09.06.2026, 11: Uhr

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