Teillegalisierung von Cannabis: Was hat das Gesetz für NRW gebracht? | Aktuelle Stunde

WDR 02:58 Min. Verfügbar bis 01.04.2028

Teillegalisierung von Cannabis: Was hat das Gesetz für NRW gebracht?

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Seit zwei Jahren ist der Besitz und Verkauf von Cannabis begrenzt legal. Das Gesetz hatte für viel Aufregung gesorgt. Jetzt liegt eine Bilanz vor.

Von Nina Magoley

Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum für Erwachsene unter strengen Auflagen erlaubt, kleine Mengen Besitz und Eigenanbau wurden legalisiert. Wie im Gesetz verabredet, wurde die Teillegalisierung seitdem wissenschaftlich beobachtet. Ein Team aus Forschenden der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, der Universitätsmedizin Düsseldorf und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf haben am Mittwoch einen Zwischenbericht vorgelegt.

Anstieg des Konsums "nicht erkennbar"

Dessen Schwerpunkt, das betonen die Forschenden, liege auf den Auswirkungen der Reform auf die Organisierte Kriminalität. Das eher nüchterne Fazit: "Ein Anstieg des Konsums, der auf die Reform zurückgeführt werden könnte, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar."

Bei der Verdrängung des Schwarzmarktes aber spielten die Anbauvereinigungen bislang nur eine untergeordnete Rolle. Das Gesetz erlaubt seit zwei Jahren sogenannte Anbauvereine, in denen lokal begrenzt selbst angebautes Cannabis an Mitglieder ausgegeben werden darf. In NRW hat sich die Zahl der Anbauvereine im vergangenen Jahr verdoppelt.

Was hat die Teillegalisierung von Cannabis gebracht?

WDR Studios NRW 01.04.2026 02:20 Min. Verfügbar bis 31.03.2028 WDR Online

Bedenklich: Das Angebot der Online-Apotheken

Die Forschenden kritisieren den durch das Gesetz eröffneten großen Online-Markt für Medizinalcannabis. Über Internetärzte und -apotheken sind Blüten mit hohem Wirkstoffgehalt leicht zu bekommen. Das sei "nicht durch Studien gerechtfertigt und birgt ein erhöhtes Gesundheitsrisiko", heißt es. Gleichzeitig sei ein Rückgang präventiver Programme für Kinder und Jugendliche zu beobachten. "Fehlentwicklungen" - so der Schluss der Forschenden - "die in Zukunft Korrekturen durch den Gesetzgeber erforderlich machen können".

Die Ergebnisse des Zwischenberichts - und wie es in NRW aussieht:

  • Organisierte Kriminalität

Der Eigenanbau habe "moderat" zugenommen, bilanzieren die Forschenden. Ein erheblicher Anstieg des Konsums sei allerdings nicht zu beobachten. Das könne "zu einer finanziellen Schwächung krimineller Gruppierungen beitragen". Befragung der Kriminalpolizei hätten aber ergeben, dass es infolge der Teillegalisierung schwieriger geworden sei, die Akteurinnen und Akteure auf dem Schwarzmarkt für den verbotenen Handel mit Cannabis zur Rechenschaft zu ziehen.

In NRW ist die Zahl der Kriminaldelikte im Zusammenhang mit Cannabis von 2024 auf 2025 um die Hälfte zurückgegangen. Zuletzt wurden insgesamt rund 9.700 - und damit 12.000 Delikte weniger - festgestellt.

  • Aufwand für die Justiz

Allerdings beinhaltetet das 2024 in Kraft getretene Gesetz auch eine Amnestie für viele bereits verurteilte Delinquenten. Daraus habe sich ergeben, dass mindestens 86.000 Verfahren händisch überprüft werden mussten, heißt es aus dem NRW-Justizministerium. Das habe "einen erheblichen Arbeitsanfall bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten hervorgerufen".

Dr. Benjamin Limbach, NRW Justizminister im Portrait

NRW Justizminister Limbach

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sieht die Teillegalisierung mit Blick auf die Arbeit der Justiz dennoch als Verbesserung: Das bis 2024 bestehende Totalverbot von Cannabis habe "den Konsum nicht gesenkt, aber den Besitz kleiner Mengen durch ansonsten rechtstreu lebende Menschen bestraft", sagte er dem WDR.

Das könne "nicht gewollt sein". Der Wegfall tausender Bagatellverfahren werde die Justiz auf Dauer entlasten "und Ressourcen insbesondere zur Verfolgung der organisierten Drogenkriminalität freisetzen".

  • Cannabismarkt

Besonders Importe von Cannabis aus medizinischem Anbau hätten zugenommen: Von 2024 auf 2025 um 198 Prozent. Nach Auskunft des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte kamen zuletzt mit Abstand die meisten Blüten aus Kanada, Portugal und Nordmazedonien.

  • Anbauvereinigungen

Hiesige Anbauvereinigungen hätten dagegen "ihr Potenzial bisher noch nicht entfalten, da bislang nur sehr wenige Anbauvereinigungen genehmigt wurden", heißt es im Zwischenbericht. Die nur langsame Verdrängung des Schwarzmarktes könnte durch eine Stärkung der Anbauvereinigungen beschleunigt werden. Vor allem nennen die Forschenden eine Vereinfachung gesetzlicher Vorschriften für den Anbau und die Weitergabe von Cannabis in diesen Vereinen.

Ein Mitarbeiter eines Cannabis-Clubs beim legalen Anbau der Pflanze

Kontrollierter Anbau im Verein

Nach einer WDR-Abfrage bei den Bezirksregierungen gibt es in NRW derzeit 121 Anbauvereine - eine Verdoppelung innerhalb eines Jahres. Bei den fünf Bezirksregierungen wurden insgesamt 214 Anträge auf Zulassung von Cannabis‑Anbauvereinigungen gestellt. Die meisten davon in Düsseldorf, Köln und Arnsberg. Viele startbereite Anbauvereine klagen darüber, dass die Genehmigung der Clubs mit hohen Hürden verbunden sei und mehrere Monate dauere.

Auf WDR-Anfrage verwies das NRW-Gesundheitsministerium darauf, dass sich knapp ein Drittel der bundesweit 366 Anbauvereinigungen in NRW befinde. Aus Sicht des Ministeriums bestehe kein Anlass, das Antragsprozedere zu vereinfachen.

  • Medizinalcannabis

Dass Cannabis mit einem niedrigen THC-Gehalt (unter zehn Prozent) bei bestimmten Erkrankungen oder Symptome helfen kann, belegen zahlreiche Studien. Jedoch sind vor allem Cannabisblüten mit einem sehr hohen THC-Gehalt (Durchschnitt: 25 Prozent) in Deutschland auf dem Markt. Die Nutzung dieser hochpotenten Blüten sei aber mit einem erhöhten Risiko psychischer Probleme verbunden und sollten "nicht regelhaft verschrieben werden", heißt es im Bericht.

Einige Onlineplattformen für Medizinalcannabis würden ihre Produkte außerdem "aggressiv und zum Teil unter Verstoß gegen die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes" bewerben. Der THC-Gehalt in verschreibbaren Cannabisprodukten solle deshalb per Gesetz limitiert werden, raten die Forschenden.

  • Kinder- und Jugendschutz

Mit der Teillegalisierung sollte zugleich der Kinder- und Jugendschutz gestärkt werden. Tatsächlich aber würden Jugendliche, die Cannabis konsumieren, Beratungsangebote jetzt deutlich seltener in Anspruch nehmen als vor der Einführung der Novelle. Grund sei, dass es keine regelmäßigen Frühinterventionskurse mehr gebe. "Vor dem Hintergrund der prekären Situation der ambulanten Suchthilfelandschaft in Deutschland scheint eine allgemeine Stärkung dieser Strukturen - insbesondere durch eine auskömmliche Finanzierung - zielführend", schreiben die Forschenden.

Gesundheitsminister Laumann gegen das Gesetz

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte von Anfang an keinen Hehl darum gemacht, dass er die Teillegalisierung für falsch halte. "Es ist offensichtlich, dass dieses Gesetz erhebliche Mängel aufweist und einer Überarbeitung bedarf", sagte ein Sprecher am Mittwoch nocheinmal auf Nachfrage. Bezogen auf den Jugendschutz, den Gesundheitsschutz und das Zurückdrängen des Schwarzmarkts seien die gesetzten Ziele "in der aktuellen Fassung schwer erreichbar".

"Möglichkeiten, Drogen über das Internet zu bestellen, werden mit Sorge betrachtet", heißt es weiter. Befragt zur Bilanz, dass der Cannabis-Konsum seit dem Inkrafttreten des Gesetzes keinen Anstieg verzeichne, erklärte das Ministerium schriftlich: "Bereits vor der Cannabis-Teillegalisierung ließ sich in Nordrhein-Westfalen ein problematischer Anstieg des Konsums von Cannabis beobachten, der zu schwerwiegenden gesundheitlichen Risiken führen kann."

Kriminalbeamte kritisch

Oliver Huth, Landesvorsitzender des Bund Deutscher Kriminalbeamten (BDK), blickt mit Sorge auf einen Zuwachs illegaler Plantagen, "die in der Form der Bandenkriminalität angelegt werden", sagte er dem WDR. Auch illegale Importe aus Kanada seien den Berichten seiner Kollegen nach besorgniserregend. "Es treten hier ganz andere Player auf den illegalen Markt, die wir vorher gar nicht auf dem Schirm hatten. Diese Strukturen wenden Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ziele an und sind sehr gefährlich."

Die Polizei könne legales und illegales Cannabis nicht mehr unterscheiden. "Deswegen wundern mich die sinkenden Fallzahlen auch nicht", so Huth. "Zudem haben wir in NRW überhaupt nicht die Möglichkeit, auf der Straße gerichtsverwertbar Mengen abzuwiegen und zu bestimmen."

Unsere Quellen:

  • Bericht EKOCAN: Zwischenergebnisse zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)
  • Statement und Infos aus dem NRW-Justizministerium
  • Statement Oliver Huth, Bund Deutscher Kriminalbeamter
  • Statement und Infos aus dem NRW-Gesundheitsministerium
  • WDR-Abfrage bei den fünf Bezirksregierungen

Sendung: WDR.de, Erster Zwischenbericht zum Cannabis-Gesetz liegt vor, 01.04.2026, 06.00 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 01.04.2026, 18.45 Uhr
Sendung: WDR.de, Was hat die Teillegalisierung von Cannabis gebracht?, 01.04.2026, 14.12 Uhr

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