Ärzte operieren in einem OP-Saal ein Knie, im Vordergrund sieht man den Tropf

Behandlungsfehler auf Rekordhoch Was tun, wenn die OP schiefgeht?

Stand:

Die Zahl der bei der Techniker Krankenkasse registrierten Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler war 2025 so hoch wie nie zuvor.

Es ist ein Rekordhoch, das die Techniker Krankenkasse (TK) gerade bekannt gegeben hat: Wie aus Daten der Versicherung hervorgeht, wurden 2025 insgesamt 7.540 registrierte Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler gemeldet - 14 Prozent mehr als im Vorjahr.

Rekordzahlen bei Verdachtsfällen auf Behandlungsfehler

WDR 30.05.2026 00:21 Min. Verfügbar bis 30.05.2028 WDR Online

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Die Dunkelziffer in dem Bereich ist hoch, weil Ärztinnen und Ärzte nicht in jedem Fall verpflichtet sind, die Fehler offen zu legen. Statt sie als Chance für Verbesserungen zu nutzen, werden Fehler nach Angaben der TK bislang noch zu oft verschwiegen oder bagatellisiert. Der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, sagt dazu:

"Wir müssen dringend die Weichen dafür stellen, dass die unentdeckten Behandlungsfehler besser ermittelt werden können." Jens Baas, TK-Vorstandsvorsitzender

Was sagen die Zahlen im Einzelnen?

Für die Untersuchung dieser Fälle ist in Deutschland der Medizinische Dienst der Krankenkassen zuständig. Laut dem letzten vorliegenden Bericht, dem Jahresbericht 2024, hat der Medizinische Dienst über 12.000 Gutachten bundesweit erstellt. Dabei wurden 3.700 Behandlungsfehler registriert. In jedem fünften Fall war der Fehler auch die Ursache für den entstandenen Schaden.

In NRW wurden insgesamt 1.300 Gutachten erstellt. In rund 30 Prozent der Fälle bestätigten sich die Vorwürfe. Das ist Voraussetzung dafür, dass Patientinnen und Patienten Aussicht auf Schadenersatz haben.

Dass ein nachhaltiger Fehler bei einer Behandlung passiert, kommt vergleichsweise selten vor. 17,5 Millionen Patientinnen und Patienten werden im Jahr in den Krankenhäusern behandelt. In den Arztpraxen werden rund 578 Millionen Patientenkontakte gezählt.

Ärztliche Behandlungsfehler

WDR Studios NRW 22.12.2025 02:18 Min. Verfügbar bis 22.12.2027 WDR Online

Wie reagiere ich als Patient?

Ärztinnen und Ärzte müssen nicht in jedem Fall über Behandlungsfehler informieren. Allerdings sind sie verpflichtet Auskunft über Fehler zu geben, wenn sie gefragt werden. Der Medizinische Dienst rät, in Verdachtsfällen zunächst ein Gespräch zu suchen und nach einem möglichen Behandlungsfehler zu fragen.

Krankenhäuser in NRW sind zudem verpflichtet, Patientenfürsprecher zu stellen. So können die Vorfälle aufgearbeitet werden. Die Inanspruchnahme ist kostenlos.

Außerdem rät der Medizinische Dienst, ein Gedächtnisprotokoll der Behandlung anzufertigen.

Wo kann ich Behandlungsfehler melden?

Verdichtet sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, rät das Bundesgesundheitsministerium, den Kontakt zu einer der folgenden Stellen zu suchen:

In welchen Bereichen gibt es am meisten Beschwerden?

In Nordrhein-Westfalen gibt es die meisten Beschwerden in den Fachgebieten Orthopädie und Unfallchirurgie, gefolgt von der Zahnmedizin und der Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Die Rangliste sagt nichts über die Sicherheit oder Unsicherheit einer Behandlung in dem Bereich aus. In den Bereichen bemerken behandelte Personen jedoch öfter Fehler und erheben häufiger Vorwürfe.

Wie viele Kosten verursachen Behandlungsfehler?

Das ist schwierig abzuschätzen. Laut dem Medizinischen Dienst gibt es Studien, wonach rund 15 Prozent der Gesundheitskosten für die Behandlung von Schäden gezahlt werden, die vermeidbar gewesen wären. Umgerechnet auf Deutschland liegen die Kosten demnach bei rund 50 Milliarden Euro.

Wie kann gegen gesteuert werden?

Der Medizinische Dienst fordert unter anderem eine digitale Datenbank. In dieses Register sollten Behandlungsfehler eingetragen werden, ohne dass es dabei um eine haftungs- oder strafrechtliche Verfolgung für die behandelnden Mediziner gehe. Die Daten sollten nach Vorstellung des Medizinischen Dienstes anonymisiert aufgenommen werden und dazu dienen, Fehler in Zukunft zu vermeiden.

Laut Techniker Krankenkasse sei es vor allem wichtig, ein einheitliches Melderegister zu schaffen. "Derzeit führen Ärztekammern, Medizinischer Dienst und die Krankenkasse jeweils eigene Register, in denen die Fälle erfasst werden", so Jens Baas von der TK. Damit fehle ein Überblick über die Gesamtlage.

Außerdem müsste beim Datenschutz nachgebessert werden. Selbst wenn die Krankenkasse in den Abrechnungsdaten klare Hinweise auf Behandlungsfehler sieht, darf sie die Versicherten nach eigenen Angaben nicht darauf hinweisen. Solche Hinweise seien aber notwendig, um die Position der Versicherten zu stärken.

Hinweis der Redaktion vom 11.6.2026: In einer früheren Fassung des Textes haben wir geschrieben, dass die Datenbank, die der Medizinische Dienst des Bundes fordert, für eine bessere Nachbehandlung von Patienten dienen solle. Die Datenbank soll aber der Fehlerprävention dienen. Da Daten nur anonymisiert eingetragen würden, wäre eine Nutzung für die Nachbehandlung von Patienten nicht möglich. Wir haben die entsprechende Stelle im Text angepasst.

Unsere Quellen:

Sendung: WDR 5, Tag um 12, 22.12.2025, 12:07 Uhr
Sendung: WDR 2, WDR aktuell, 30.05.2026, 18:00 Uhr
Erstveröffentlichung des Artikels am 22.12.2025

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