Mit Wasserwaage Kopf zertrümmert
WDR. 00:59 Min.. Verfügbar bis 03.06.2028.
Die Entscheidung ist am Mittwoch am Siegener Landgericht gefallen. Die Richter verurteilten den 36-Jährigen wegen Totschlags.
Für die Richter war bewiesen, dass der Mann den 75-jährigen Lebensgefährten seiner Vermieterin im vergangenen Oktober in seiner Wohnung brutal getötet hatte. Die Staatsanwältin hatte eine Verurteilung wegen Mordes und lebenslänglich gefordert.
Streit um Mietzahlungen
Hintergrund des tödlichen Streits in Siegen waren ausstehende Mietzahlungen. Der Angeklagte hatte monatelang seine Miete nicht gezahlt, aber versprochen, im September 2025 auszuziehen. Was er dann aber nicht tat.
Im Oktober schickte die Vermieterin ihren Lebensgefährten zu der Wohnung, um nachzuschauen, ob der Mieter inzwischen raus war. Da niemand die Tür öffnete, verschaffte sich der 75-Jährige über den Balkon Zutritt zur Wohnung. Die Situation eskalierte dann schnell.
Opfer durchs Haus gejagt
Mit mindestens zehn Schlägen auf den Kopf hatte der Angeklagte den Kopf regelrecht zertrümmert, nachdem er sein Opfer zuvor durchs Haus gejagt habe. Die Verletzungen waren so schwer, dass das Opfer noch in der Wohnung starb. Laut Staatsanwältin war das Opfer nicht auf einen Angriff vorbereitet, habe nicht damit rechnen können. Zudem habe der 75-Jährige "furchtbar gelitten."
Zeuge versteckte sich - aus Todesangst
Die Richter haben sich bei ihrem Urteil vor allem auf die Aussagen des Zeugen gestützt, der mit dem Opfer in dem Haus war, in dem der Angeklagte wohnte. Er hatte sich aus Todesangst versteckt gehalten und später die Polizei gerufen. Auch Gutachter hatten anhand von Blutspuren im Haus des Tathergang nachkonstruieren können.
Das Urteil im Totschlagprozess ist noch nicht rechtskräftig
Dem Angeklagten attestierten sie eine seelische Beeinträchtigung: Er missachte Rechte anderer, habe eine übertriebene Erwartungshaltung. Wenn die nicht erfüllt werde, gingen seine Aggressionen mit ihm durch. Er habe sadistische Züge und eine narzisstische Prägung, so die Richterin, könne sein eigenes Verhalten nicht reflektieren.
Verteidigerin schmeißt hin
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich. Allerdings steht die derzeitige Verteidigerin dafür nicht mehr zur Verfügung, wie sie dem WDR mitteilte. Ihr Mandant hatte sie immer wieder verbal angegriffen, auch im Gerichtssaal. Es gebe keine menschliche Basis mehr.
Unsere Quellen:
- Landgericht Siegen
- Beobachtungen der WDR-Reporterin im Gericht
Sendung: WDR 2 Südwestfalen, Lokalzeit, 03.06.2026, 13:31 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit Südwestfalen, 03.06.2026, 19:30 Uhr
