Streit um Halloween-Siedlung in Herne: Urteil gefallen

Lokalzeit Ruhr 29.10.2025 02:22 Min. Verfügbar bis 29.10.2027 WDR Von Jörg Steinkamp

Streit um Halloween-Siedlung in Herne: Beschwerde laut OVG unzulässig

Stand:

Eine Siedlung in Herne wird seit Jahren zu Halloween zum Gruseldorf. Ein Herner wollte das dieses Jahr verhindern. Er ist bis vor das Oberverwaltungsgericht gezogen. Das hat jetzt zugunsten der Grusel-Fans entschieden.

Von Stefan Weisemann, Luisa Hasenbein

Für den Kläger aus Herne scheint es dann doch ein Schrecken ohne Ende zu sein. Nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen seinen Antrag gegen die Halloween-Deko in der Teutoburgia-Siedlung abgelehnt hat, ist er entgegen seiner Ankündigung doch vor das Oberverwaltungsgericht in Münster gezogen - und hat verloren. Das Gericht hat die Beschwerde des Herners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen für unzulässig erklärt.

Gruseln mit Tradition in Gefahr?

Stein des Anstoßes sind die Deko und mehr. An einer Hausfassade krabbeln große schwarze Spinnen entlang. Ein Netz spannt sich bis in den Vorgarten. In einem anderen Vorgarten thront eine noch größere Spinne. Etwas weiter liegt eine blutverschmierte Leiche auf dem Rasen, am Haus hängen Gespenster.

In der Teutoburgia-Siedlung in Herne ist die Vorfreude auf Halloween deutlich zu sehen und zu spüren. Jedes Jahr schmücken viele Anwohner aufwändig ihre Häuser. Das hat sich in Herne und Umgebung herumgesprochen. Jedes Jahr kommen auch von außerhalb viele Halloween-Fans in die denkmalgeschützte Siedlung.

Mann geht gegen Halloween-Deko vor

Für dieses Jahr stand das auf der Kippe. Denn ein Mann aus Herne hat sich bei der Stadt über die Deko und den daraus resultierenden Besucherandrang beschwert. Für ihn verstoßen Kürbisse, Kunstspinnen und Co. gegen den Denkmalschutz, weil sie das Erscheinungsbild der Siedlung stark verändern würden.

Außerdem mahnt er an, dass durch die vielen Besucher Rettungswege blockiert werden und es kein Sicherheits- oder Brandschutzkonzept gibt. Doch die Stadt hat seine Beschwerde abgelehnt. Verkürzt zusammengefasst: Zu Weihnachten oder Ostern wird vorübergehende Deko an den Häusern schließlich auch nicht verboten.

Gerichte stärken Halloween-Fans

Der Mann ist deshalb weiter vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gezogen. Das sollte die Stadt per Eilverfahren zu einem Verbot zwingen. Doch auch hier gab es am Mittwoch eine Absage. "Der Antrag ist unzulässig", sagt ein Gerichtssprecher.

In einem Vorgarten in der Herner Siedlung Teutoburgia liegt eine selbst gebastelte blutverschmierte Leiche

Darf bleiben: Aufwändige Deko in der Herner Siedlung Teutoburgia

Erstens, weil der Mann selbst gar nicht in der Siedlung wohnt oder ein Grundstück hat. Zweitens sieht das Gericht aber auch davon abgesehen keine Gründe dafür, "dass die nur für einen kurzen Zeitraum vorhandenen Dekorationen den Denkmalwert beeinträchtigen". Damit hat er laut Gericht schon gar keinen Anspruch auf seinen Antrag. Der Herner ist daraufhin weiter vor das Oberverwaltungsgericht gezogen. Auf WDR-Anfrage sagte er zunächst, dass er das nicht tun will.

Wie ein Sprecher des OVG bestätigte, sei die Beschwerde gegen den Beschluss aus Gelsenkirchen am Nachmittag ebenfalls für unzulässig erklärt worden.

Stadt Herne erstellt Verkehrskonzept

Damit ist die Halloween-Party in der Herner Teutoburgia-Siedlung für dieses Jahr gesichert. Das freut die Anwohner und wohl auch die vielen Grusel-Gäste von außerhalb. Die hatten in den letzten Jahren für Staus gesorgt und auch dafür, dass die Anwohner selbst kaum noch zu ihren Häusern gekommen sind.

In diesem Jahr hat die Stadt Herne deshalb zum ersten Mal ein Verkehrskonzept erstellt. In die Siedlung dürfen am Freitag, also an Halloween, nur noch die Anwohner fahren. Damit zumindest die Verkehrssituation nicht allzu gruselig wird.

Streit um Halloween-Deko in Herne vorerst entschieden

WDR Studios NRW 29.10.2025 00:44 Min. Verfügbar bis 29.10.2027 WDR Online

Streit um Halloween-Siedlung in Herne: Beschwerde laut OVG unzulässig

WDR Studios NRW 30.10.2025 00:45 Min. Verfügbar bis 30.10.2027 WDR Online

Unsere Quellen:

  • Bewohner der Herner Teutoburgia-Siedlung
  • WDR-Reporter vor Ort
  • Antragsteller
  • Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

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