Studiogespräch: Michael Westerhoff, WDR-Wirtschaftsredaktion
Aktuelle Stunde . 30.12.2025. 34:33 Min.. Verfügbar bis 30.12.2027. WDR.
Nach dem Einbruch in einen Tresorraum der Sparkasse Gelsenkirchen ist das wahre Ausmaß des Schadens noch unklar. Gegenüber dem WDR hatten einige Betroffene erklärt, ihr gesamtes Vermögen im Wert von mehreren Hunderttausend Euro lagere in einem der Schließfächer. Die Polizei geht von einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag aus.
Nach Auskunft der Bank ist es allerdings unwahrscheinlich, dass alle Opfer des Einbruchs in voller Höhe entschädigt werden. Wenn keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen wurde, liegt die maximale Erstattung der Sparkasse Gelsenkirchen demzufolge bei 10.300 Euro.
Auch wenn spektakuläre Raubzüge wie jüngst in Gelsenkirchen eher selten vorkommen: Was sollten Nutzer von Bankschließfächern beachten, um im Fall der Fälle auf der sicheren Seite zu sein?
Wie sicher sind Wertsachen in Bankschließfächern?
Einbrüche kommen eher selten vor, sind aber auch keine absolute Ausnahme. Erst vor einem Jahr gelang es Tätern in Lübeck, mehr als 300 Schließfächer aufzubrechen. Der Schaden belief sich damals laut Polizei auf über 10 Millionen Euro. Im August 2021 räumten Täter in Norderstedt rund 650 Schließfächer der Hamburger Sparkasse aus. Damals waren die Täter mit einem Kernbohrer aus extra angemieteten Räumen über der Filiale in den Tresorraum gelangt. Nach Auskunft des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurde bisher kein Anstieg solcher Schadensfälle registriert.
Die Banken sind verpflichtet, ihre Tresorräume angemessen gegen Einbruch zu sichern. Geschieht das nicht, handelt die Bank fahrlässig und muss für den gesamten entstandenen Schaden aufkommen. Der Nachweis der Fahrlässigkeit ist aber oft nicht leicht zu erbringen. Oft müssen am Ende die Gerichte entscheiden, was erfahrungsgemäß sehr lange dauern kann.
Wie sind Wertsachen in Schließfächern gegen Diebstahl versichert?
Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich geregelt. Bei einem Vergleich der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2024 lagen die Jahresmieten für ein kleines Fach je nach Anbieter zwischen 35 und rund 120 Euro. Ebenso große Unterschiede gibt es auch beim Versicherungsschutz, der durch den Mietpreis abgedeckt ist. Manche Banken bieten überhaupt keinen Basis-Versicherungsschutz an, andere haben die Deckungssumme auf 2.500 Euro begrenzt.
Nur in Ausnahmefällen ist der Inhalt der Bankfächer standardmäßig gut versichert. Laut Stiftung Warentest lag die maximale Deckungssumme bei einem Anbieter zum Zeitpunkt der Erhebung bei 40.000 Euro.
Kann man den Inhalt zusätzlich versichern?
Man sollte es sogar unbedingt, meint Guido Lenné, Fachanwalt für Bankenrecht in Leverkusen, im Gespräch mit dem WDR: "Viele denken, dass die Bank für alles haftet, was im Schließfach liegt. Das ist aber bei Weitem nicht so." Die tatsächlichen Deckungssummen, die vom Mietpreis abgedeckt sind, finden sich meist im Kleingedruckten des Mietvertrages. Wenn dieser Schutz nicht ausreicht, hat man laut Lenné mehrere Möglichkeiten.
- Die meisten Banken bieten (kostenpflichtige) Zusatzversicherungen für den Inhalt von Banksafes an. Die Kosten orientieren sich am Wert der dort aufbewahrten Wertsachen. Gezahlt wird in der Regel bei Einbruch, Feuer oder Wasserschäden
- Man muss nicht unbedingt die von der Bank angebotene Versicherung akzeptieren. Viele Versicherungsgesellschaften bieten eigene Schließfach-Policen zu möglicherweise besseren Konditionen an
- Kostengünstiger kann es sein, den Inhalt des Schließfaches über einen Zusatztarif bei der eigenen Hausratsversicherung zu schützen. Allerdings sind hier die Versicherungssummen oft gedeckelt und Bargeld kann meist überhaupt nicht mitversichert werden
Müssten die Banken nicht klar auf eine mögliche Versicherungslücke hinweisen?
Guido Lenné
Nicht unbedingt. Weil die Banken in der Regel nicht wissen, was genau ihre Kunden im Bankfach deponieren, können sie auch nicht vor einer Versicherungslücke warnen. "Nur wenn der Kunde von selbst darauf hinweist, dass er zum Beispiel eine Uhr für 100.000 Euro dort aufbewahrt, sollte der Bankmitarbeiter darauf hinweisen, dass diese im Fall der Fälle nicht versichert ist." Tut er das nicht, dann liege unter Umständen ein Beratungsfehler vor, sagt Lenné. "Aber so etwas ist schwer zu beweisen."
Viel besser sei es, den Mietvertrag vor Abschluss gründlich zu lesen und bei Unklarheiten ein Beratungsgespräch mit der Bank zu führen, empfiehlt Lenné. "Am Ende gilt immer, was im Vertrag steht."
Wie beweist der Kunde im Schadensfall, was im Schließfach aufbewahrt wurde?
Kunden sollten eine ständig aktualisierte Bestandsliste führen. Schmuck, Uhren und sonstige Wertgegenstände sollten fotografiert, Kaufbelege und Expertisen außerhalb des Schließfachs aufbewahrt werden. Schwieriger ist der Nachweis bei Bargeld. Hier sollten Betrag, Anzahl der Scheine und Stückelung sowie der Zeitpunkt der Einlagerung dokumentiert werden. "Unter Umständen kann man auch einen Bekannten bitten, bei der Einlagerung dabei zu sein und den Vorgang zu bezeugen", so Lenné.
Was ist mit "Schwarzgeld"?
Auch wenn es verboten ist: Viele Mieter deponieren Bargeld in ihren Schließfächern, das sie vor dem Fiskus verbergen wollen. "In der Regel interessieren sich die Versicherungen nicht dafür, wo das Geld herkommt", meint Lenné. Allerdings gebe es auch hier Grenzen: "Wenn die gemeldete Schadenssumme unglaublich hoch ist, kann es durchaus zu unangenehmen Nachfragen kommen."
Ist ein eigener Tresor vielleicht die bessere Wahl?
Das kommt auf den Einzelfall an. Allerdings können die Anschaffungskosten für einen stabilen Tresor, der weder schnell geknackt, noch mit einer Sackkarre aus dem Haus gerollt werden kann, mehrere Tausend Euro betragen. Außerdem muss gewöhnlich eine teure Hausratversicherung abgeschlossen werden, wenn so hohe Werte zuhause aufbewahrt werden. Gewöhnlich bieten Banken einen besseren Schutz gegen Einbrecher.
Unsere Quellen:
- Deutsche Presse Agentur
- Stiftung Warentest
- Interview mit Guido Lenné
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Sendung: WDR 5, Das Wirtschaftsmagazin, 30.12.2025, 13:34 Uhr