Das Gericht veruteilte den Angeklagten letztendlich nur wegen Totschlags und nicht wegen Mordes. Das Mordmerkmal hätten die Richter nicht feststellen können, so ein Gerichtssprecher. Ein Mitangeklagter, ein 19-Jähriger Deutsche, war wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Das Gericht konnte ihm nicht nachweisen, dass er von der Waffe gewusst hat und hat ihn freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte 10 Jahre Haft gefordert. Das Gericht veruteilte den 19-Jährigen zu achteinhalb Jahren. Zudem muss er den beiden hinterbliebenen Söhnen des Getöteten jeweils 15.000 Euro Hinterbliebenengeld zahlen.
Schüsse auf offener Straße in Detmold
Bei einer gewaltsamen Auseinandersetzung Anfang Januar hatte der 19-Jährige Deutsch-Türke auf offener Straße auf einen 43-Jährigen Syrer geschossen. Zuvor ist er von dem Sohn des Getöteten mit einem Messer verletzt worden. Bei dem Streit sei es um Drogengeschäfte gegangen. Der 19-Jährige soll Geldschulden bei dem Sohn des Getöteten gehabt haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Gerichtssprecher hält es für möglich, dass der Verurteilte Rechtsmittel einlegen wird - also Berufung oder Revision.
Unsere Quellen:
- Gerichtssprecher Landgericht Detmold
