Wie hoch darf eine Brandmauer sein? Nach Ansicht der Bezirksregierung nicht so hoch wie sie der Rat der Stadt Dortmund am 13. Februar gezogen hat. Der Rat hatte damals Abstimmungen ausgeschlossen, bei denen eine Mehrheit nur zustande kommt, wenn auch die AfD zustimmt.
"Die AfD ist keine Partei, die die Demokratie erhalten und die Grundrechte stärken möchte. Genau deshalb verbietet sich ein Umgang mit ihr, aber insbesondere die Herbeiführung von Abstimmungen in politischen Gremien, die Beschlüsse nur mit ihren Stimmen ermöglicht.", heißt es in dem Antrag, den der Rat gegen die Stimmen von CDU und AfD beschlossen hat.
Keine Mehrheiten mit der AfD
Die Bezirksregierung bemängelt insbesondere diesen Satz: "Sollte sich abzeichnen, dass eine Mehrheit nur mit diesen Stimmen (gemeint sind Stimmen der AfD, Anmerkung der Redaktion) zustande kommt, wird auf eine Beschlussfassung verzichtet." Die Bezirksregierung hält den Beschluss für rechtswidrig. Da die AfD vom Verfassungsgericht nicht als verfassungswidrig eingestuft worden ist, dürfe sie nicht bei Beschlüssen ausgegrenzt werden. Es gelte der Grundsatz der Gleichbehandlung.
In ihrer Begründung schreibt die Bezirksregierung: "Zöge man diese rechtliche Grenze des Ausgrenzungsverbots nicht, wäre es der Ratsmehrheit unbenommen, einzelne der Mehrheit politisch unliebsame Ratsmitglieder aus politischem Antrieb mit allerlei Missbilligungen zu belegen und auf diese Weise bloßzustellen, anstatt die politische Auseinandersetzung in der Sache"
Dortmunds OB weigert sich, Beschluss zu beanstanden
Die Bezirksregierung hatte Dortmunds Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) bereits vor Wochen aufgefordert, den Ratsbeschluss zu beanstanden. Der hatte sich geweigert. Er sah in dem Ratsbeschluss eine Resolution, die keinen bindenden Charakter habe. Das sieht die Bezirksregierung anders und hat ein Verfahren gegen Westphal eingeleitet, weil er den Beschluss nicht moniert habe.
Die Stadt will sich inhaltlich nicht zu dem Vorgang äußern. Aus der Pressestelle heißt es nur, dass das Schreiben aus Arnsberg eingegangen sei und dass man der Bezirksregierung den Eingang bestätigt habe. Oberbürgermeister Westphal habe sich zu dem Vorgang bereits kurz vor den Sommerferien geäußert.
Strafe könnte drohen
Die Strafe für Dienstvergehen sind je nach Schwere unterschiedlich. Sie reichen von einer Geldbuße über die Kürzung des Gehaltes bis zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Die Bezirksregierungen sind in Nordrhein-Westfalen die Aufsichtsbehörden für die Kommunen und deshalb für solche Verfahren zuständig.
Quellen:
- Bezirksregierung Arnsberg
- Stadt Dortmund
- Reporter vor Ort