Urteil nach Messeranschlag von Solingen: Lebenslange Haft für Täter

06:21 Min. Verfügbar bis 10.09.2027

Lebenslange Haft: Täter von Solinger Messeranschlag legt Revision ein

Stand:

Nach dem Messeranschlag von Solingen ist das Urteil gefallen: Der Täter muss wegen Mordes, versuchten Mordes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung lebenslang in Haft. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhängte zudem eine Sicherungsverwahrung. Gegen das Urteil legte er Revision ein.

Die Richter sehen als erwiesen an, dass Issa al Hasan auf dem Solinger Stadtfest im vergangenen Jahr mit einem Messer heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen drei Menschen getötet und neun weitere schwer verletzt hat. Er habe, nach eigenen Angaben, aus Rache gehandelt, unter anderem "aus Rache für getötete IS-Kämpfer." Der 27-Jährige selbst hatte eine IS-Mitgliedschaft bestritten, das Gericht aber sieht seine extreme Nähe dorthin als erwiesen an. Das belegten unter anderem Chat-Protokolle und Bekenner-Videos.

Auch habe er nachweislich den Treue-Eid auf den IS abgelegt. Seine Behauptung, dass ihm das nicht klargewesen sei, sei nicht glaubhaft. Er habe in den Jahren vorher immer wieder IS-nahe Quellen im Internet und in Chat-Gruppen gesucht und studiert.

Tat gezielt innerhalb kürzester Zeit

Überlebende mit ihren Nebenklage-Anwälten im Gerichtssaal

Überlebende mit ihren Nebenklage-Anwälten

Nachgewiesen sei ebenso, dass der Angeklagte vor dem Attentat ein 32 cm langes Messer gekauft habe. Die Tat selber habe dann nur wenige Minuten gedauert, das sei ebenso nachweisbar gewesen wie die Schnelligkeit der Stiche, die Issa al Hasan dann quasi innerhalb weniger Sekunden ausführte. Die ersten beiden brutal getöteten Festbesucher waren 56 und 67 Jahre alt, so die Richter. Er habe sich dann weiter durch die Reihen der Feiernden bewegt und zwei Mal auf einen weiteren Mann eingestochen, der leicht verletzt überlebte.

"In Sekundenbruchteilen" habe er dann auf eine junge Frau und deren Mutter eingestochen. Letztere wird ihren rechten Arm wohl nie mehr bewegen können. Ihr wurde heute ein Schmerzensgeld von 120.000 Euro zugesprochen, der Tochter 70.000 Euro. Dass sie die bekommt, ist auch für die Richter illusorisch.

Beide leiden massiv an den psychischen Folgen der Tat. Sie gehören zu fünf Nebenklägern im Prozess und waren auch heute anwesend. Beklemmende Ruhe im Saal, als der Richter dann über das Schicksal eines Solinger Ehepaares spricht. Der Mann überlebte mit Glück, seine 56 Jahre alte Frau starb noch auf dem Festgelände.

Täter von Solinger Messeranschlag legt Revision ein

WDR Studios NRW 11.09.2025 00:50 Min. Verfügbar bis 11.09.2027 WDR Online

Angeklagter wirkte entspannt & legt Revision ein

Issa al Hasan verfolgte die Urteilsbegründung auf die gleiche Art, wie er den Verhandlungssaal betrat: überraschend entspannt wirkend. Er hörte weitgehend reaktionslos den Ausführungen des Senats-Vorsitzenden zu, schaute sich im Saal um. Dass er jemals wieder in Freiheit leben wird, ist fraglich. Er selbst hatte zuvor gesagt, dass er nicht davon ausgeht, das jemals zu tun.

Am Donnerstag teilte das Düsseldorfer Gericht mit, dass der Angeklagte Revision gegen das Urteil eingereicht hat. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof. Der Anwalt des Täters hat die Revision bisher nicht begründet.

Anklage wegen dreifachen Mordes

Die Bundesanwaltschaft hatte in der Anklage von einer der schwersten politisch motivierten Taten in der Bundesrepublik gesprochen und hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere seiner Schuld beantragt. Die Verteidigung hatte sich dem angeschlossen - mit Ausnahme der Forderung nach einer Sicherungsverwahrung.

Bei der Attacke auf dem Solinger Stadtfest waren am 23. August 2024 drei Menschen getötet und acht weitere schwer verletzt worden. Issa al Hasan habe laut Anklage "mit Tötungsabsicht wahllos" auf Besucher des eingestochen, um als Kämpfer des "Islamischen Staats" möglichst viele Menschen zu töten. Die Tat sei "planvoll und konspirativ" vorbereitet worden. Der 27-Jährige hatte die Tat bereits gestanden. 

Der Anschlag löste bundesweit Bestürzung sowie eine Debatte über Änderungen in der deutschen Flüchtlings- und Asylpolitik aus.

Unsere Quellen:

• Oberlandesgericht Düsseldorf
• Reporter vor Ort

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