Terror-Prozess von Solingen: Plädoyers
Aktuelle Stunde . 03.09.2025. 22:12 Min.. Verfügbar bis 03.09.2027. WDR. Von René Rabenschlag.
Solingen-Prozess: Höchststrafe für Messerangreifer gefordert
Stand:
Im Prozess um den Messerangriff auf das Stadtfest in Solingen sind die ersten Plädoyers gehalten worden. Die Bundesanwaltschaft spricht dabei von einer der schwersten politisch motivierten Taten in der Bundesrepublik. Dem 27-jährigen Angeklagten werden dreifacher Mord, zehnfacher Mordversuch und die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Islamische Staat (IS) vorgeworfen.
Im Prozess um den tödlichen Messerangriff in Solingen fordert die Bundesanwaltschaft die Höchststrafe für den Angeklagten Issa al H. Zusätzlich beantragte sie Sicherungsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Eine Entlassung nach 15 Jahren wäre damit ausgeschlossen.
Tat mit islamistischem Hintergrund geplant
Angeklagter wird bewacht
Der Angeklagte habe laut Anklage "mit Tötungsabsicht wahllos" auf Besucher des Stadtfestes eingestochen, um als Kämpfer des "Islamischen Staats" möglichst viele Menschen zu töten. Die Tat sei "planvoll und konspirativ" vorbereitet worden. Ein Treueschwur auf den IS-Kalifen wurde per Messenger versendet.
Mord, Terror und keine Reue
Die Anklage lautet auf dreifachen Mord, zehnfachen versuchten Mord und Mitgliedschaft in einer Terrororganisation. Issa al H. habe aus niedrigen Beweggründen gehandelt und keine Reue gezeigt. Die Opfer sah er als "Repräsentanten der westlichen Gesellschaft", an denen er Vergeltung üben wollte.
Bundesanwaltschaft Jochen Weingarten fordert Höchststrafe
Die Bundesanwaltschaft ist nach eigenen Angaben davon überzeugt, dass der Angeklagte weiterhin bereit ist, den "Dschihad" in unsere Straßen zu tragen. Es sei eine besonders schwere politisch motivierte Tat gegen Unbeteiligte gewesen.
Auch die Nebenkläger haben die Höchststrafe beantragt. Angehörige und Opfer, die bei dem Prozess vor Ort waren, begrüßen die Forderung der Bundesanwaltschaft nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung.
Issa al H. zeigte sich anders als noch zu Beginn des Prozesses. Damals legte er noch verzweifelt seinen Kopf während der Verhandlung auf den Tisch. Heute schaute er aufmerksam in Richtung Bundesanwaltschaft. Er saß hinter einer Glasscheibe und hörte über Kopfhörer die Übersetzung des Plädoyers.
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00:33 Min.. Verfügbar bis 03.09.2027.
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Leid der Kinder in Gaza als Rechtfertigung für die Tat
Bewacht wurde er dabei von zwei Sicherheitsbeamten des Gerichtes. Er darf sich nächste Woche äußern. Die Verteidiger des Angeklagten halten ihre Plädoyers in der kommenden Woche. Schon zu Beginn des Prozesses hatte er seine Tat gestanden. Im Verlauf des Prozesses hatte er das Leid der Kinder in Gaza als Auslöser und Rechtfertigung für seine Tat genannt.
Tat aus niedrigen Beweggründen
Er habe Rache an Deutschland nehmen wollen, weil das Land Israel weiter mit Waffen unterstütze. In ihrem Plädoyer heute sprach die Bundesanwaltschaft von einer Tat aus niedrigen Beweggründe: Eine Tat aus Rache sowie eine politisch und ideologisch motivierten Tat.
Beim "Festival der Vielfalt" am 23. August 2024 tötete der 27-jährige Syrer drei Menschen und verletzte acht weitere. Zwei Personen blieben körperlich unversehrt, ihre Kleidung wurde jedoch beschädigt. Die Tat erschütterte Solingen und sorgte bundesweit für Entsetzen.
Am Dienstag folgen die Plädoyers der Verteidigung. Das Urteil wird am 10. September erwartet. Laut Gutachten ist der Angeklagte voll schuldfähig.
Unsere Quellen:
- Bundesanwaltschaft
- OLG-Düsseldorf
- Reporter im Gericht
- Nachrichtenagentur epd
Über dieses Thema berichtet der WDR am 03.09.2025 auch im WDR Fernsehen: Lokalzeit Bergisches Land, 19:30 Uhr.