Fähnchen der Alternative für Deutschland (AfD)

AfD-Kandidaten sterben vor Kommunalwahl in NRW: Ist das ungewöhnlich?

Stand:

Nach dem Tod von mehreren AfD-Kandidaten mitten im Kommunalwahlkampf in NRW machen Verschwörungstheorien die Runde. Was ist dran?

Der Wahlkampf in NRW läuft auf Hochtouren, am 14. September sind Kommunalwahlen. Doch manche, die sich um ein Mandat in den 396 Städten und Gemeinden sowie 31 Kreisen bewerben, werden den Wahltag nicht erleben: Sie sind mitten im Wahlkampf gestorben. Allein bei der AfD sind sieben für die Kommunalwahlen aufgestellte Kandidaten tot. Das schürt im Internet Spekulationen.

Wie viele Kandidaten sind in NRW vor der Kommunalwahl gestorben?

Die Landeswahlleiterin in NRW hat nach Angaben ihres Sprechers Kenntnis von 16 Todesfällen von Kandidaten für die Kommunalwahl - bei Tausenden zu vergebenden Mandaten. Von den 16 erfassten Fällen betreffen demnach

  • sieben die AfD und
  • jeweils einer die SPD, die Sozialdemokratische Aktion (SDA), FDP, Grüne, die Tierschutzpartei, die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG), Freie Wähler, die Partei Volksabstimmung sowie eine Wählergruppe. Die These, dass die Todesfälle allein bei AfD-Kandidaten auftreten, stimmt schlicht nicht.

Die Todesfälle betreffen 14 verschiedene Gemeinden: Altena, Bad Lippspringe, Bad Münstereifel, Blomberg, Essen, Hellenthal, Krefeld, Märkischer Kreis, Much, Remscheid, Rheinberg, Schwerte, Solingen und Wuppertal.

Was sagt die Polizei zu Spekulationen, dass die AfD-Kandidaten auf unnatürliche Weise gestorben sein könnten?

Dafür gibt es laut Polizei derzeit keinerlei Belege. Zwar laufen noch Ermittlungsverfahren, bei den meisten der Verstorbenen steht die Todesursache aber bereits fest. Im Internet hatten unter anderem Andeutungen einzelner AfD-Politiker Spekulationen zum Tod einiger AfD-Kandidaten befeuert. In vier Fällen in Rheinberg, Schwerte, Blomberg und Bad Lippspringe hatte die Polizei unnatürliche Todesursachen oder ein Fremdverschulden bereits ausgeschlossen.

Und was sagt die AfD selbst zu den Todesfällen?

Der Landesparteichef der AfD NRW, Martin Vincentz, teilte der dpa mit: "Nach den ersten uns vorliegenden Informationen haben wir keine Hinweise auf unnatürliche Todesfälle." Die im Netz offenbarten Gedanken über mögliche Hintergründe seien allerdings ein Spiegel des parteipolitischen Umgangs: "Wenn für viele Menschen mittlerweile selbst politischer Mord vorstellbar erscheint, ist das eine direkte Folge des oft rücksichtslosen Kampfes, der seit Jahren gegen die AfD geführt wird", argumentierte Vincentz. "Das macht uns sehr betroffen und zeigt, wie die Politik der Brandmauer demokratisches Miteinander aushöhlt."

Wie alt waren die verstorbenen AfD-Kandidaten - und welche Vorerkrankungen sind bekannt?

Die sieben AfD-Kandidaten starben im Alter zwischen 42 und 80 Jahren. Der mit 42 Jahren Jüngste, Reservekandidat Patrick Tietze aus Wipperfürth, beging laut "Politico" Suizid. Der Älteste, Hans-Joachim Kind als Direktkandidat der AfD für den Remscheider Wahlbezirk Kremenholl, war 80 Jahre alt - er starb nach einem Bericht des "Remscheider General Anzeiger" nach langer Krankheit.

Vier weitere Kandidaten der AfD im Alter zwischen 59 und 71 Jahren waren "Politico" zufolge stark vorerkrankt; einer hatte eine Leber-Vorerkrankung und starb an Nierenversagen.

Im Fall von Stefan Berendes (59), AfD-Kandidat für den Stadtrat in Bad Lippspringe, teilte die Polizei in Paderborn mit, sie halte sich aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen zur genauen Todesursache bedeckt. Anzeichen für ein Fremdverschulden gebe es aber nicht.

Sterben vor einer Wahl häufiger Kandidierende - oder ist das ein Einzelfall?

Solche Todesfälle von Bewerberinnen und Bewerbern kommen - unabhängig von der Parteizugehörigkeit - regelmäßig bei Wahlen vor, sagte der Sprecher der Landeswahlleiterin. Da es keine Meldepflicht der kommunalen Behörden gegenüber der Landeswahlleiterin gibt, gebe es bei den genannten Fällen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Welche Voraussetzungen gelten eigentlich für eine Kandidatur bei Kommunalwahlen?

Wählbar ist in der Regel jede wahlberechtigte Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre (Haupt-)Wohnung hat. Das ist in Paragraph 12 des Kommunalwahlgesetzes NRW geregelt. "Höchstaltersgrenzen und Gesundheitsprüfungen sehen die kommunalwahlrechtlichen Regelungen nicht vor", sagte ein Sprecher des NRW-Innenministeriums auf WDR-Anfrage.

Ihm zufolge müssen die Kandidaten die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge eines Richterspruchs in Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Für Bewerber um ein Amt als Bürgermeisterin oder Bürgermeister gelten folgende, teilweise deckungsgleiche, Vorschriften der Gemeindeordnung NRW. Wählbar ist demnach, wer:

  • am Wahltag das 23. Lebensjahr vollendet hat,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt,
  • eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Eine inhaltsgleiche Regelung gibt es für Landrätinnen und Landräte.

Wie geht es weiter, wenn ein Kandidat stirbt?

Das Kommunalwahlgesetz habe für plötzliche Todesfälle von Kandidaten Vorsorge getroffen, erläuterte die Landeswahlleiterin. Angesichts des langen Zeitraums zwischen der Aufstellung der Bewerber und der Wahl sieht das Kommunalwahlgesetz die Möglichkeit der Nachwahl vor, wenn ein Bewerber noch vor dem Wahltag stirbt. Eine solche Nachwahl kann, wenn es der zeitliche Ablauf zulässt, auch am Tag der eigentlichen Kommunalwahlen stattfinden.

Ein Stimmzettelumschlag für die Briefwahl

Stimmzettel für die Briefwahl

Konkret bedeutet das: Stimmzettel müssen kurzfristig neu gedruckt werden und Briefwähler müssen neu wählen. Die in dem betroffenen Wahlbezirk bereits ausgestellten Wahlscheine verlieren ihre Gültigkeit.

Unsere Quellen:

  • Nachrichtenagentur dpa
  • Remscheider General-Anzeiger
  • Bericht des Portals "Politico"
  • Kommunalwahlgesetz NRW
  • Sprecher des NRW-Innenministeriums gegenüber dem WDR
  • Berichte des WDR
  • Pressemitteilungen der einzelnen Städte und Gemeinden

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