Es gibt Hitzefrei - das Rhein-Gymnasium in Köln hat das schon entschieden. Die Schule schreibt auf ihrer Website: "Aufgund der aktuell vorliegenden Wetterprognosen für Freitag (...) und Montag (...) entfällt der Unterricht für die Klassen 5 bis 10 jeweils nach der sechsten Stunde."
Manch andere Schule hat das so oder so ähnlich auch schon verkündet, andere überlegen noch. Fest steht indes: Es wird heiß in NRW: Für Donnerstag sind bis zu 33 Grad hervorgesagt, für Freitag sogar bis zu 36 Grad, sagt die WDR-Wetterredaktion - wie es nächste Woche mit dem Wetter weitergeht, sei aber noch unklar.
Die Hitze trifft in den nächsten Tagen nicht nur Schüler, sondern auch alle die, die arbeiten müssen. Hier sind Infos, die dir durch die heißen Tage helfen könnten:
Wann dürfen Schulen hitzefrei geben?
Ob Hitzefrei gegeben wird, entscheidet die Schulleitung nach diesen Regeln:
- Ab über 27 Grad Celsius Raumtemperatur kann Hitzefrei erteilt werden Unter 25 Grad Celsius darf kein Hitzefrei gegeben werden
- Grundschüler und Schüler der Klassen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit den Eltern früher nach Hause geschickt werden Dabei müssen örtliche Gegebenheiten wie Ganztagsbetrieb oder Schulbusfahrpläne berücksichtigt werden
- Schüler der Sekundarstufe II (Oberstufe) bekommen grundsätzlich kein Hitzefrei; einzelne Oberstufenschüler können aus gesundheitlichen Gründen vom Unterricht befreit werden
- Klassenarbeiten sollten bei Hitze möglichst nicht geschrieben werden
Ob dein Kind Hitzefrei hat oder nicht, ob für den ganzen Tag oder nur für einige Stunden - darüber informiert die Schule der Kinder.
Hitze - was gilt für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer sind die Regeln weniger klar. "Das deutsche Arbeitsrecht kennt kein Hitzefrei. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, bei hohen Temperaturen Schutzmaßnahmen zu ergreifen," sagte Michael Fuhlrott, Anwalt für Arbeitsrecht, im ARD-Morgenmagazin schon vorigen Sommer.
Ab 26 Grad Raumtemperatur kann der Arbeitgeber Maßnahmen zur Abkühlung ergreifen - das kann Lüften am frühen Morgen sein, Ventilatoren im Büro, kühle Getränke zur Verfügung zu stellen oder lockere Regeln für Arbeitskleidung. Ab 30 Grad Raumtemperatur muss der Arbeitgeber dann Maßnahmen treffen.
Ab 35 Grad gilt ein Raum ohne spezielle Schutzmaßnahmen als nicht mehr für die Arbeit geeignet. Der Arbeitgeber muss dann Dinge wie Luftduschen, Entwärmungsphasen oder Hitzeschutzkleidung zur Verfügung stellen. So oder so gilt: Selbst zu entscheiden "hitzefrei" zu nehmen ist nicht erlaubt und kann Konsequenzen wie eine Abmahnung haben.
Was bedeutet die Hitze für alle, die draußen arbeiten?
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) weist darauf hin, dass Menschen, die draußen arbeiten, durch Hitze besonders gefährdet sind: Wenn Hitze und körperliche Arbeit zusammenkommen, führt das zu einem erhöhten Wärmeabgabebedarf des Körpers. Wenn keine ausreichende Wärmeableitung, zum Beispiel durch Schatten und kalte Getränke, möglich ist, kann es zu einem lebensbedrohlichen Hitzschlag kommen.
Körperlich anstrengende Arbeiten sollten der Genossenschaft zufolge auf ein Minimum reduziert und, wenn möglich, in den kühleren Stunden am Morgen ausgeführt werden. Es sei wichtig, das Arbeitspensum zu reduzieren, für Kühlung zu sorgen und regelmäßige Pausen im Schatten einzulegen, sowie viel zu trinken.
Übrigens müssen der Genossenschaft zufolge Beschäftigte auf Baustellen im Sinne der Arbeitsstättenverordnung in der Nähe ihrer Arbeitsplätze immer über Trinkwasser oder andere alkoholfreie Getränke verfügen können. Dafür sorgen muss der Arbeitgeber.
Unsere Quellen:
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: Mit diesen Maßnahmen können Sie hitzebedingte Erkrankungen am Arbeitsplatz verhindern
- ARD Morgenmagazin
- NRW-Schulministerium: Wann gibt es Hitzefrei?
- Website Rhein-Gymnasium in Köln: Aktuelles 2025/26
Erstveröffentlichung des Artikels am 20.04.2026
Sendung: wdr.de, Erste Schulen geben Hitzefrei, 17.06.2026, 14.30 Uhr