Es bleibt glatt: Wie streuen?
Aktuelle Stunde . 30.12.2025. 32:04 Min.. UT. Verfügbar bis 30.12.2027. WDR. Von Stefan Wittke.
Der Winter hat NRW im Griff. Und auch ohne Schnee kann es glatt werden: Fallen nämlich Tropfen - zum Beispiel in Form von Nieselregen - auf kalte Böden oder treffen Minusgrade auf bereits nasse Straßen und Wege, können Asphalt oder Steinflächen blitzschnell überfrieren. Das stellt Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer vor echte Probleme und Hauseigentümer übrigens vor gesetzliche Verpflichtungen. Denn: Pflichten und Rechte beim Winterdienst sind in Deutschland eindeutig geregelt.
Winterdienst für Grundstückseigentümer Pflicht
Grundstückseigentümer können durch eine Verordnung von den Gemeinden zum Winterdienst verpflichtet werden. Der Vermieter kann den Winterdienst auch auf den Mieter übertragen. Übrigens: Wer seinen Winterdienst-Pflichten nicht nachkommt, muss bei Unfällen haften.
Streusalz ist verboten
Verboten: Streusalz aus privater Hand
In vielen Gemeinden ist der private Einsatz von Streusalz explizit verboten und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Denn: Salz ist hochgradig umweltschädlich. Laut Naturschutzbund Deutschland werden dadurch Baumwurzeln geschädigt und das Grundwasser belastet. Auch Hunde oder Vögel könnten Schaden nehmen. Einige Städte lassen jedoch Ausnahmen zu - zum Beispiel bei plötzlichem Eisregen, auf sehr steilen Gehwegen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen. Sand, Split, Sägespäne, Granulat oder Asche sind beim Streuen von Gehwegen erlaubt.
Die private Räumpflicht bei Glätte und Schnee im Einzelnen:
- In der Zeit von 7 bis 20 Uhr muss der Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls geräumt bzw. die Glätte beseitigt werden.
- Fällt nach 20 Uhr noch Schnee, so muss der werktags bis 7 Uhr des folgenden Tages, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr geräumt werden.
- Gehwege müssen grundsätzlich geräumt und gestreut werden - je nach Kommune auf einer Breite von 1 bis 1,50 Metern. Ist er schmaler, muss er ganz von Schnee befreit werden. Ist kein Gehweg vorhanden, müssen 80 Zentimeter am Fahrbahnrand als Fußweg geräumt sein.
- Wer eine Bushaltestelle vor seinem Grundstück hat, muss darauf achten, dass Fahrgäste sie sicher über den Gehweg erreichen können.
- Auch rund um das Grundstück muss der Schnee weg: Rund ein Meter große Gassen sollen zu Mülltonnen und Containern freigeschaufelt sein. Eiszapfen oder Schneeüberhänge an Häusern sollten wegen der Gefahr für Fußgänger entfernt werden, Gullys und Abflüsse zur Kanalisation sollten frei sein, damit das Tauwasser ungehindert abfließen kann.
- Es können Sand, Sägespäne, Splitt oder Granulat gestreut werden.
Winterdienst auf öffentlichen Straßen
Der Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Wegen ist Aufgabe der Städte und Gemeinden. Gewartet werden Fahrbahnen, Fußgängerüberwege, Gehwege in öffentlichen Anlagen und vor unbebauten städtischen Grundstücken, Fahrradwege, Brücken, Treppen und Passagen, öffentliche Park- und Taxihalteplätze sowie die Busbuchten des öffentlichen Personennahverkehrs. Je nach Wetterlagen starten die Arbeiten schon in der Nacht beziehungsweise in den frühen Morgenstunden.
Als Fußgänger bei Glätte sicher unterwegs: Pinguin-Gang
Frost und Glätte stellen für Fußgänger ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie rät daher bei Glatteis zum Pinguin-Gang, um Stürze zu verhindern. Dabei schiebt man sich äußerst langsam und mit kleinen Schritten über den Boden. Wie der Pinguin verlagert man bei diesem Gang den Körperschwerpunkt über das vordere, auftretende Bein. Der Fuß setzt jeweils mit ganzer Sohle auf und zeigt leicht nach außen. Die leicht nach vorn gebeugte Körperhaltung gibt dem Fußgänger mehr Stabilität.
Autofahren bei Glätte
Glatte Straßen, eingeschränkte Sicht und verlängerte Bremswege - der Winter stellt Autofahrende jedes Jahr vor besondere Herausforderungen.
Grafik: Tipps für sicheres Fahren bei Eis und Schnee
Vor allem bei Temperaturen rund um den Gefrierpunkt können sich die Straßenverhältnisse innerhalb kürzester Zeit ändern. Nässe, Schnee oder Eis machen aus scheinbar harmlosen Strecken schnell gefährliche Rutschbahnen.
"Wer bei Schnee und Glätte unterwegs ist, sollte das Tempo deutlich reduzieren, wesentlich mehr Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten und jede Fahrt ohne Zeitdruck antreten." sagt Fani Zaneta, Referentin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband.
Viele kritische Situationen entstünden, weil Bremswege unterschätzt oder Fahrmanöver zu hektisch ausgeführt würden, warnt der TÜV.
Unsere Quellen:
Sendung: WDR Fernsehen Aktuelle Stunde , 30.12.2025, 18.45 Uhr