Wem gehört "Orange": Streit der Baumärkte vorm BGH
Aktuelle Stunde . 07.05.2026. 10:58 Min.. Verfügbar bis 07.05.2028. WDR. Von Raphael Markert.
Für das Unternehmen mit Sitz in Wermelskirchen bei Wuppertal ist die Sache klar: "Die Farbe Orange ist seit Jahrzehnten ein zentraler und unverwechselbarer Bestandteil der Markenidentität von Obi". Eine entsprechende Farbmarke war bereits 2010 angemeldet worden.
Ganz anders sehen das die konkurrierenden Ketten Hornbach und Globus: Sie hatten beantragt, die Marke zu löschen. Die Farbe hat aus ihrer Sicht nicht die nötige Unterscheidungskraft. Obi will sich deshalb nun am Bundesgerichtshof (BGH) für den Schutz der eigenen "Hausfarbe" einsetzen.
Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass der Bundesgerichtshof sich mit der Farbe Orange befassen muss. Im vergangenen Jahr ging es am BGH bereits um die juristische Fachzeitschrift Neue Juristische Wochenschrift. Diese hatte eine eigens entwickelte Farbe als Farbmarke registrieren lassen.
Der Fall von Obi erinnert an andere Rechtsstreitigkeiten um Farben wie das Telekom-Magenta, Sparkassen-Rot, das Nivea-Blau, das Langenscheidt-Gelb oder den Goldhasen von Lindt.
Mit Farbe von der Konkurrenz abheben: Telekom-Magenta und Milka-Lila als Paradebeispiele
Steht für die Telekom: Der Magenta-Farbton
Sich mit einer Farbe von der Konkurrenz abzuheben, ist schwer. Zu der Einschätzung kommt Sebastian Hackelsperger, Professor für Visuelle Kommunikation an der Hochschule Pforzheim. Unter Schokoladenherstellern sei das etwa Milka mit Lila gelungen. Als Paradebeispiel gilt auch das Magenta der Deutschen Telekom aus Bonn.
Die Telekom habe eine sehr auffällige Farbe gewählt und diese über Jahre hinweg "absolut radikal und konsistent" verwendet: etwa in der Werbung, bei Produkten oder in den Filialen. Das führt laut Hackelsperger zu einem Automatismus in den Köpfen der Verbraucher.
Und so konnte sich die Telekom auch vor mehr als 20 Jahren am BGH gegen den Konkurrenten Mobilcom durchsetzen. Erfolg vor Gericht hatten auch die Sparkassen mit ihrem typischen Rot-Ton gegen den spanischen Konkurrenten Santander.
Wie lässt sich eine Farbmarke eintragen?
Grundsätzlich läuft das nicht viel anders als bei jeder anderen Markenanmeldung auch, teilt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) auf WDR-Anfrage mit. Besonders viele Fälle gibt es allerdings nicht. Letztes Jahr wurden beim DPMA nur zehn Farbmarken angemeldet - bei mehr als 93.000 Markenanmeldungen insgesamt.
Auch Obi-Konkurrent Hornbach setzt auf Orange
Die Eintragung einer Marke wird dabei immer nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen beantragt, es gibt also keinen Schutz für ein Unternehmen an sich. Und es gibt eine Besonderheit: Die Farbe muss nach einem internationalen Farbklassifikationssystem bezeichnet werden.
Orange ist nicht gleich Orange
Genau genommen geht es im Fall von Obi also nicht einfach um die Farbe "Orange", sondern um ein Hellrotorange. Konkret: der Farbton RAL 2008. Die Abkürzung RAL geht auf den 1925 gegründeten "Reichsausschuss für Lieferbedingungen" zurück.
Er hatte die Aufgabe, für die verlässliche Kennzeichnung von Waren und Leistungen zu sorgen, um sowohl die Wirtschaft als auch die Verbraucher zu schützen. Seit rund 100 Jahren werden nun also unter dieser Bezeichnung unter anderem Farbstandards festgelegt. Ähnliches bietet das standardisierte Farbsystem Pantone.
Insgesamt gibt es bei RAL mehr als 2.500 Farbtöne - auch viele im Bereich Orange. Ein paar Beispiele: Melonenorange, Gerberarot, Karottenorange, Indischgelb, Akzentorange. Auch Reinorange gibt es - mit dem Code RAL 2004.
Strenge Anforderungen an Farbmarken
Bei Farbmarken gibt es strenge Anforderungen, so die Einschätzung von Rechtsanwalt Tim Berger. "Eine Marke dient dazu, dem Betrachter den Hinweis zu geben, dass das Produkt oder die Dienstleistung von einem speziellen Anbieter kommt", erklärt der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei der Kölner Kanzlei "Renner Morbach Rechtsanwälte" im Gespräch mit dem WDR.
Zwar trete Obi schon seit Jahren mit der Farbe Orange auf. Die Frage sei aber, ob der Durchschnittsverbraucher tatsächlich die Baumarkt-Kette eindeutig mit dieser Farbe verbinde. Aus Bergers Sicht dürfte Obi Schwierigkeiten haben, die Richter von der eigenen Position zu überzeugen.
Niederlage für Obi vor Bundespatentgericht
Der Streit um das Obi-Orange wird nun vor dem BGH ausgetragen.
Ein Blick ins Archiv des Bundespatentgerichts zeigt, dass Farben häufig als nicht schutzwürdig eingestuft werden. Im Fall von Obi entschieden die Richter, dass die Marke sich nicht ausreichend durchgesetzt habe und gelöscht wird. Zur Begründung hieß es, zum Zeitpunkt der Anmeldung hätten sechs der sieben umsatzstärksten Baumarktketten die Farben Orange oder Rot verwendet.
Das Deutsche Patent- und Markenamt betont, dass Farben in vielen Fällen nicht als Marke tauglich sind. Die sofortige Eintragung sei deshalb der Ausnahmefall. Meistens brauche es ein sogenanntes "demoskopisches Gutachten über die Verkehrsdurchsetzung".
Bei einer Befragung wird dabei ermittelt, inwieweit die Farbe für das konkrete Produkt tatsächlich als Hinweis auf einen bestimmten Anbieter verstanden wird. Laut DPMA ist ein häufiger Streitpunkt, ob die Befragungen so durchgeführt wurden, dass sie repräsentative Ergebnisse liefern.
BGH-Entscheidungen als Maßstab
Bei dieser sogenannten Verkehrsdurchsetzung geht es um die Frage, wie hoch der Bekanntheitsgrad bei einer konkreten Zielgruppe ist, erklärt, Anwalt Tim Berger. Die Rede ist hier von den "relevanten Verkehrskreisen". Bei Schokoladenprodukten wären das etwa Supermarkt-Kunden. Bei spezifischen medizinischen Produkten dann nicht der typische Privatverbraucher, sondern vielmehr Ärzte oder Apotheker.
Im Fall von Obi hatte eine von der Baumarktkette eingereichte Expertise ergeben, dass knapp 50 Prozent die Farbe dem Unternehmen zuordnen. Ein Gutachten der Konkurrenz kam dagegen nur auf 30 Prozent.
Anwalt Berger betont, dass es nicht gesetzlich festgelegt sei, wie hoch der Wert sein müsse. Üblicherweise orientierten sich Gerichte hier an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Allerdings könnten die Richter am BGH von Fall zu Fall zu neuen Einschätzungen kommen.
Streit um quadratische Form: Ritter Sport gegen Haferriegel-Hersteller
Doch Marken streiten nicht nur um die Verwendung von Farben, sondern auch um Formen. So will etwa der Schokoladen-Hersteller Ritter Sport verhindern, dass eine Firma aus Mannheim einen quadratischen Haferriegel verkauft.
Ritter Sport geht gegen Haferriegel-Hersteller vor.
Ritter Sport hatte seine quadratische Verpackung schon 1996 markenrechtlich geschützt. Die Form ist laut dem Unternehmen eine der bekanntesten Marken Deutschlands und zentrales Wiedererkennungsmerkmal.
Vor dem Landgericht Stuttgart gab es im Januar allerdings eine Niederlage. Doch die will Ritter Sport nicht akzeptieren und kündigte an, in Berufung zu gehen.
Lindt vs Haribo: Streit um Goldbären
Schon einige Jahre her ist ein Rechtsstreit zwischen dem Bonner Süßwarenkonzern Haribo und dem Schoko-Hersteller Lindt aus der Schweiz. Dabei ging es um eine goldene Schokoladenfigur in Bärenform.
Ein goldener Bär ist nicht automatisch ein Goldbär.
Haribo sah seine Markenrechte verletzt und sprach von einer unlauteren Nachahmung seiner Goldbären. Die Richter sahen jedoch keine Verwechslungsgefahr: Eine ausreichende Ähnlichkeit zwischen den Gummibärchen und den Schokofiguren liege nicht vor.
Immer wieder Streit um Markenrechte
Streit um Markenrechte gibt es aber auch in vielen anderen Bereichen - zuletzt etwa zwischen der Fastfood-Kette KFC und einem Bielefelder Döner-Unternehmen. Grund war, dass der Branchenriese Kentucky Fried Chicken den geschützten Namen "Krispy Kebab" ungefragt für ein Produkt genutzt hatte.
Unsere Quellen:
- WDR-Anfrage beim Deutschen Patent- und Markenamt
- WDR-Gespräch mit Rechtsanwalt Tim Berger
- Berichterstattung der Deutschen Presse-Agentur
- Urteilsbegründungen des Bundesgerichtshofs
Sendung: WDR.de, "Streit um Obi-Orange", 07.05.2026, 16 Uhr.