- Darf ich ein KI-System für berufliche Zwecke oder im Studium nutzen?
- Gibt es Gesetze, die die Nutzung von KI regeln?
- Wie sehen KI-Regeln in Unternehmen konkret aus?
- Wenn nichts in meinem Arbeitsvertrag steht, darf ich dann KI nutzen?
- Muss ich um Erlaubnis bitten, wenn ich eine Mail per KI übersetzen will?
- Was ist, wenn ich KI genutzt habe, es aber verschweige?
Darf ich ein KI-System überhaupt für berufliche Zwecke oder im Studium nutzen?
Die kurze Antwort: Ja, solange es nicht ausdrücklich verboten ist. Und tatsächlich gibt es sowohl in Unternehmen und auch in Hochschulen mittlerweile schon hier und da Regelungen für die Nutzung von KI.
Gibt es Gesetze, die die Nutzung von KI regeln?
Gesetze für uns Nutzerinnen und Nutzer gibt es in dieser Richting nicht. Durch den "AI Act" (KI-Verordnung) der EU werden aber vor allem die Betreiber von KI-Systemen in die Pflicht genommen. Sie müssen alles Nötige tun, damit wir die Systeme anwenden können, ohne z. B. gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Wie sehen KI-Regeln in Unternehmen konkret aus?
Das kommt auf Art und Größe des Unternehmens an. Spezielle KI-Regelungen in kleinen Unternehmen sind noch eher selten. In großen Unternehmen findet man sie schon häufiger. Wenn die KI-Nutzung geregelt ist, dann findet das direkt im Arbeitsvertrag oder als Ergänzung dazu statt. Auch Betriebsvereinbarungen, also Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, sind möglich. Im Grunde geht es dabei fast immer um Vertraulichkeit und Nutzung von sensiblen Daten und auch Firmendaten. Konkret: Wie muss ich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit personenbezogenen Daten und Firmendaten und -interna umgehen?
Wenn nichts in meinem Arbeitsvertrag steht, darf ich also KI nutzen?
Das kann man so nicht sagen. In vielen Berufen bekommt man ja eigentlich Geld dafür, dass man selber die Arbeit macht, weil man z. B. dafür ausgebildet ist oder einen entsprechenden Studienabschluss hat. Wenn dann aber eine KI die Arbeit erledigt, kann das bedeuten, dass man gar nicht selbst die für den Job geforderte Leistung erbringt. Theoretisch könnte man dadurch seinen Job verlieren. Aber: KI-Tools als Hilfsmittel einzusetzen, um die eigene Arbeit besser zu machen, das ist dann in Ordnung, wenn der Arbeitgeber nichts dagegen hat.
Aber ich frage doch meine Chefin nicht jedes Mal, ob ich meine Mail per KI ins Englische übersetzen darf?
Eigentlich müsste man das aber tun – eine Grauzone. Ganz klar nicht erlaubt ist hingegen alles rund um interne und sensible Daten. Wobei: Dafür wären spezielle Regelungen gar nicht unbedingt nötig. Denn der Umgang mit solchen Daten ergibt sich eigentlich von selbst durch Verschwiegenheitsklauseln oder Regeln zum Umgang mit Betriebsgeheimnissen. Die finden sich auch heute schon in so ziemlich jedem Arbeitsvertrag – egal, wie groß ein Unternehmen ist.
Was ist denn, wenn ich KI genutzt habe, es aber verschweige?
KI-Nutzung steht nicht unter Strafe, aber es kann Konsequenzen haben. So wurde z. B. ein Student in München nicht zum Masterstudiengang zugelassen, weil er den Essay, den er für die Bewerbung einreichen musste, mit Hilfe von KI erstellt und das nicht offengelegt hatte. Dagegen hatte er geklagt und verloren.
Ein weiteres Beispiel: Die Chefredakteurin eines Boulevard-Blattes hatte ein Interview mit Michael Schumacher komplett von einer KI erstellen lassen und das nicht offen gelegt. Der Verlag kündigte ihr. Dagegen klagte sie und bekam Recht. Die Begründung des Gerichts lautete sinngemäß: Bei den üblichen zulässigen Lügen in der "Yellow Press" habe die Journalistin nicht wissen können, dass diese Geschichte das Maß aus Sicht des Arbeitgebers überschreite.
Autor: Michael Stein
Redaktion: Jan Friese
Service Computer ist eine Rubrik in der WDR 5 Sendung Neugier genügt und ist dort jeden ersten Dienstag im Monat zwischen 11.04 Uhr und 12.00 Uhr zu hören.