Im Reformpaket stehen insgesamt 30 Vorschläge, um die Renten in Deutschland auch über die nächsten Jahrzehnte stabil zu halten. Der Hauptfokus liegt dabei auf höhere Beiträge, mehr Einzahlende und ein steigendes Rentenalter. Ein knappes halbes Jahr hat die Kommission an dem Paket gearbeitet. Sie will es am Dienstag der Bundesregierung übergeben, die dann über das weitere Vorgehen abstimmt. Durch eine neue Kapitalrente nach dem "Schwedischen Modell" soll das Rentenniveau sogar in Zukunft noch erhöht werden.
Hier findet ihr die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Was ist das Schwedische Modell?
Ein Teil der Rentenbeiträge soll in Zukunft am Aktienmarkt angelegt werden. Konkret heißt das: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen zu gleichen Teilen einen Anteil vom Lohn ein. Am Anfang beträgt der Anteil noch 0,5 Prozent. Nach den Plänen der Kommission soll der in Zukunft auf bis zu 2 Prozent anwachsen. Das Modell heißt deshalb "Schwedisches Modell", weil in Schweden ein ähnliches Modell bereits seit den Neunzigern gilt. Schweden müssen dort 2,5 Prozent ihrer Einkünfte in Aktienfonds einzahlen.
Diese kapitalgedeckte Zusatzrente soll von einem Staatsfonds verwaltet werden und verpflichtend sein, also sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssten den Anteil einzahlen. Mit den erhofften Erträgen will die Kommission das Rentenniveau bei 48 Prozent stabil halten. Langfristig soll es für Neurentner sogar ein Rentenniveau von 50 Prozent geben.
Das Rentenniveau ist eine statistische Rechengröße. Es zeigt das Verhältnis zwischen der Höhe einer Standardrente und dem durchschnittlichen Einkommen aller Arbeitnehmer. Das gesetzliche Rentenniveau liegt in Deutschland aktuell bei 48 Prozent.
Was passiert mit der Rente mit 63?
Ab dem Jahr 2032 soll das Renteneintrittsalter den Empfehlungen nach schrittweise steigen - und zwar mit der Lebenserwartung. Das heißt, dass Beschäftigte 2041 erst mit 67,5 Jahren und 2051 mit 68 in Rente gehen könnten. Die Berechnung soll aber regelmäßig überprüft werden. Unklar ist, ob bei der Lebenserwartung nach den Geschlechtern getrennt wird.
Dass man abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen kann - auch besser bekannt als "Rente mit 63" - soll aber nach den neuen Plänen komplett wegfallen. Stattdessen ist geplant, neue Regelungen für Menschen mit "belastenden Arbeitsbiografien" auszuarbeiten. Also für diejenigen Lösungen zu finden, die in körperlich sehr anstrengenden Jobs wie zum Beispiel im Bau-Sektor oder in der Pflege arbeiten.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat im Auftrag der Bertelsmann Stiftung errechnet, dass eine Abschaffung der "Rente mit 63" nicht nur bis zu zehn Milliarden Euro pro Jahr sparen könnte, sondern auch rund 125.000 Arbeitskräfte erhalten bleiben würden.
Sollen bald mehr Menschen in die gesetzliche Rente einzahlen?
Ja. Auch Politikerinnen und Politiker sollen bald in die Rentenkasse einzahlen, das war bislang nicht der Fall. Das wären zum Beispiel Abgeordnete aus dem Bundestag und den Landtagen. Eingeführt werden soll nach jahrelangen Ankündigungen auch die Einbindung der Selbstständigen in die gesetzliche Rente.
Beamtinnen und Beamten müssten weiterhin erstmal nicht in die gesetzliche Rente einzahlen, es sollen aber Schritte dorthin entwickelt werden. Das Pensionsniveau soll beispielsweise abgeschmolzen werden. Dazu sollen Rückstellungen der Länder für die Pensionen verpflichtend und bald weniger Menschen verbeamtet werden.
Wer sitzt in der Rentenkommission?
In dem Expertengremium sitzen zehn Fachexperten, von denen jeweils fünf von CDU/CSU benannt wurden, als auch fünf von Seiten der SPD. Zusätzlich sitzt auch jeweils ein Vertreter aus jeder Regierungspartei in der Kommission, also von CDU, CSU und SPD.
Die schwarz-rote Koalition hatte die Kommission vor knapp einem halben Jahr eingesetzt. Dass bereits jetzt ein einvernehmliches Vorschlagspaket mit 30 Punkten vorliegt, gilt als sehr schnell.
Wie verpflichtend sind die Vorschläge der Kommission?
Die Rentenkommission will der Bundesregierung am Dienstag ihre Vorschläge übergeben. Diese will dann daraus eine Reform entwickeln.
Wenn sie den Vorschlägen zustimmt, muss sie das Rentenpaket so annehmen, wie es die Kommission zusammengestellt hat. Die Bundesregierung kann also nicht nur einzelne Punkte annehmen, die sie für gut hält. Am Montag will das Gremium noch einmal abschließend tagen.
Was sagen Kritiker zu den Reformplänen?
Die Linken sprechen von faktischen Rentenkürzungen. Die Co-Vorsitzende Ines Schwerdtner wirft im Interview mit dem ARD-Hauptstadtstudio der Kommission vor, nicht zu wissen, was Altersarmut bedeutet und das manche Menschen nicht bis 70 arbeiten können. Sie kritisiert es, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln, weil dort mit falschen Zahlen gerechnet würde.
Der Ökonom Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin nennt im WDR die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters ein kluges und richtiges Element. Für ihn gehen die Vorschläge der Rentenkommission in die richtige Richtung, bleiben aber insgesamt zu vorsichtig.
Es ändere sich auf absehbare Zeit nichts Grundlegendes an Altersarmut, der starken Belastung der jungen Generation und der Schieflage bei der Gerechtigkeit. Unter anderem nennt Fratzscher die empfohlene schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters sehr langsam. So lasse sich die junge Generation kaum entlasten.
Der Sozialverband Deutschland kritisierte die geplante Kapitalsäule, weil solche Erträge nicht kalkulierbar seien. Verdi-Chef Frank Werneke bemängelte, trotz mancher guten Vorschläge gingen die Pläne der Kommission im Kern an der Lebenswirklichkeit arbeitender Menschen vorbei. "In sehr vielen Berufen sind die körperlichen und psychischen Belastungen so hoch, dass schon ein Renteneintrittsalter mit 67 Jahren für viele Menschen unerreichbar ist.", so Werneke.
Bleibt trotz des Reformpakets der Nachfolger der Riester-Rente bestehen?
Ja. Die Bundesregierung hat in diesem Jahr bereits eine neue Art der privaten Vorsorge beschlossen, welche die Riester-Rente ablöst. Ab dem 1. Januar 2027 können auch Selbstständige in dieses neue, staatlich geförderte Vorsorgemodell einzahlen.
Die Bundesregierung will ein leicht verständliches Standardprodukt einführen, das jeder Anbieter - also Banken, Sparkassen und Versicherungen - im Portfolio haben muss und das den Einstieg in die private Vorsorge erleichtern soll. Von den Änderungen bei der staatlichen Zulage profitieren vor allem Menschen, die sich nur geringe Einzahlungen leisten können.
Die Grundzulage, die jeder Sparer und jede Sparerin bekommt, liegt aktuell bei 175 Euro pro Jahr und soll mit der Reform durch eine proportionale Zulage abgelöst werden. Künftig gibt es für jeden eingezahlten Euro 50 Cent vom Staat dazu, bis zu einer Höhe von 360 Euro.
Bei einem Sparbeitrag von 360 Euro bis 1800 Euro im Jahr gibt es noch 25 Cent staatliche Förderung je Euro. Insgesamt liegt die Förderung damit bei bis zu 540 Euro pro Jahr. Familien bekommen die volle Kinderzulage von 300 Euro jährlich bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro.
Unsere Quellen:
- Deutsche Presseagentur
- Interview des ARD-Hauptstadtstudios mit Ines Schwerdtner
- WDR-Interview mit Marcel Fratzscher
- Gesmatverband der Versicherer
- IG Metall
Sendung: WDR Fernsehen, WDR Aktuell, 21.06.2026, 12:45 Uhr