In den letzten Monaten machten mehrere Fälle in Deutschland und Europa Schlagzeilen. Missliebige Persönlichkeiten und Organisationen landeten auf der Sanktionsliste der US-Regierung von Präsident Donald Trump. Eine mögliche Folge für Betroffene: Kontosperrungen.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne)
Deshalb soll nach dem Willen der Landesregierung das deutsche Zahlungskontengesetz geändert werden. Dies kündigte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) am Freitag an. Zuvor hatten Table-Media und Kölner Stadtanzeiger über die Pläne berichtet.
"Vorsicht im Bankengeschäft ist legitim, aber sie darf nicht zu Bedrohung für rechtstreue Bürgerinnen und Bürger oder Organisationen werden", sagte Limbach. Ein "De-Risking" dürfe nicht auf Kosten der Grundrechte gehen. "Mit unserem Vorschlag schaffen wir einen rechtssicheren Rahmen, damit zivilgesellschaftliches Engagement nicht im finanziellen Abseits landet, weil Banken unkalkulierbare Risiken im Ausland fürchten", so Limbach.
Limbach plant Initiative
Das Sperren oder Kündigen von Konten soll dem Vorschlag aus NRW zufolge nur noch möglich sein, wenn der Kontobesitzer gegen deutsches oder EU-Recht verstößt. Und nicht mehr nur, wenn andere Staaten - wie die USA - gegen die betreffende Person Sanktionen verhängen.
Eine Initiative dafür will NRW-Justizminister Limbach bei der Justizministerkonferenz im Juni einbringen. Die USA sind das entscheidende Land für Finanzdienstleister: Alle wichtigen Kreditkarten kommen von dort, auch der Online-Zahldienst Paypal. Im vergangenen Sommer hatte US-Präsident Trump mit seinen Sanktionen mehrere EU-Bürger von diesen Dienstleistern abgeschnitten.
US-Maßnahme gegen Richter und NGO
Hintergrund der NRW-Initiative sind laut Eckpunkten aus dem Düsseldorfer Justizministerium zwei Fälle aus dem vergangenen Jahr: Als Reaktion auf Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs hatte die Trump-Regierung erwirkt, dass Richter vom Zahlungsverkehr über Anbieter wie Visa und Paypal abgeschnitten werden.
Außerdem verhängten die USA Einreiseverbote gegen die Geschäftsführerinnen der NGO Hateaid, weil sie deren Arbeit gegen Hass im Internet als Zensur betrachtet. Die Chefinnen von Hateaid befürchten, im nächsten Schritt auch von Finanzdienstleistern ausgeschlossen zu werden.
Juristischer Streit um Kontokündigung
Zwei Banken, die GLS-Bank mit Hauptsitz in Bochum und die Sparkasse Göttingen, hatten dem Verein "Rote Hilfe" Ende 2025 laut einem NDR-Bericht sämtliche Konten gekündigt. Im Februar 2026 berichtete die "taz", dass die "Rote Hilfe" ihr GLS-Konto behalten darf. Die GLS betont hingegen: "Wir hatten von Anfang an gesagt, dass die Kontokündigung nichts mit Trump oder der Sanktionsliste zu tun hat." Der andere Fall ist seitdem Gegenstand von Rechtstreitigkeiten.
Die Rote Hilfe leistet unter anderem Prozesskostenhilfe für Mitglieder ostdeutscher Antifa-Gruppen und ging laut Medienberichten davon aus, dass sie deswegen ins Blickfeld der Trump-Regierung geraten war. In der öffentlichen Debatte wurde teils auch der Vorwurf laut, dass Banken bereits im vorauseilendem Gehorsam auf US-Forderungen eingingen.
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jasper Prigge sieht im sogenannten Debanking ein "waschechtes Demokratieproblem". Er fordert von der Politik "klare verfassungsrechtliche Standards für Kontokündigungen" und "Transparenzpflichten für Banken". Andernfalls drohe eine Einflussnahme der US-Regierung "direkt in die deutsche Zivilgesellschaft hinein". Prigge berichtete im WDR, dass er die "Rote Hilfe" im laufenden Rechtsstreit mit der Sparkasse Göttingen betreut.
Unsere Quellen:
- NRW-Justizministerium auf WDR-Anfrage
- Berichte von Table-Media und Kölner Stadtanzeiger
- eigene Recherchen
- Prigge auf Bluesky und im WDR-Interview
- GLS-Bank zitiert laut E-Mail
Sendungen: WDR 5 Westblick, Justizminister will besseren Schutz für Bankkunden, 13.04.2026, 17:05 Uhr
WDR.de, NRW will Konten vor Trumps Arm schützen, 10.04.2026, 10:45 Uhr


