Solinger Terror-Anschlag: Abtauchen vor Abschiebung "ein Regelfall"
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Gut ein Jahr vor dem Anschlag auf das Stadtfest in Solingen scheitert die Abschiebung des späteren Täters nach Bulgarien. Issa al H. wurde am Tag der Abschiebung nicht in der Landesunterkunft in Paderborn angetroffen. Laut eines Mitarbeiters der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld ist das der Regelfall.
Der Zeuge war rund um die gescheiterte Abschiebung des späteren Attentäters Anfang Juni 2023 der Mann im Büro. Konkret hatte er den Außendienstmitarbeitern vor dem Einsatz alle notwendigen Unterlagen zu Issa al H. bereit gelegt und war dann am Tag der Abschiebung dafür zuständig, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Bundespolizei und dem für Issa al H. zuständigen Sachbearbeiter seiner eigenen Behörde zu melden, ob alles wie geplant über die Bühne gehen kann.
Oder eben nicht. Denn als die Außendienstmitarbeiter Issa al H. morgens um 2:30 Uhr in der Flüchtlings-Unterkunft in Paderborn abholen wollen, ist er nicht in seinem Zimmer. Für den Transportkoordinator der Zentralen Ausländerbehörde kein besonderes Vorkommnis, sondern "ein Regelfall."
Ob das nicht frustrierend sei, wenn so etwas immer wieder vorkomme, will der SPD-Abgeordnete Thorsten Klute wissen. Der Zeuge betonte aber es gelinge ihm und seinen Kollegen ja auch immer wieder, Menschen doch abzuschieben. Das müsse man eben sehr gut planen. Und oft gebe es auch Hinweise vom Sicherheitsdienst in den Flüchtlingsunterkünften, wo sich die abzuschiebende Person möglicherweise gerade versteckt haben könnte.
Thorsten Klute, SPD, Mitglied im Untersuchungsausschuss
Der Zeuge lies allerdings durchblicken, dass die inzwischen verschärfte Gesetzeslage in der Praxis wenig ändern kann. Standardmäßig alle Zimmer zu durchsuchen, wie es seit dem Rückführungsverbesserungsgesetz der Ampel seit Anfang 2024 erlaubt ist, sei in der für die Abschiebung vorgesehenen Zeit "praktisch unmöglich."
Am wirksamten sei es deshalb, schnell einen neuen Abschiebeversuch zu starten und dieses Datum der abzuschiebenden Person auch anzukündigen. Dann nämlich gilt eine Abwesenheit auch rechtlich als "flüchtig sein" und die Behörden bekommen die Möglichkeit nach dem Geflüchteten zu fahnden und in Abschiebehaft zu nehmen.
Im Falle des späteren Solingen-Attenttäters unternahmen die Behörden allerdings keinen weiteren Versuch. Stattdessen lief die Frist für eine Abschiebung nach Bulgarien ungenutzt ab.
Quellen:
- Reporter im Untersuchungsausschuss
Über dieses Thema haben wir im WDR Fernsehen ebenfalls berichtet: In der WDR Lokalzeit Bergisches Land am 18.06.2025.
