Schlaglöcher und kaputte Brücken: Krischer schimpft auf den Bund

Aktuelle Stunde 28.10.2025 27:16 Min. Verfügbar bis 28.10.2027 WDR Von Sebastian Auer

Mehr Schlaglöcher in NRW trotz Sondervermögen?

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Mit dem Sondervermögen sollen u.a. Schlaglöcher saniert werden. Doch NRW-Verkehrsminister Krischer warnt vor neuen Finanzlöchern.

Von Sabine Tenta

Schlaglöcher sind der Inbegriff der maroden Infrastruktur in Deutschland geworden, auch weil wir sie alle täglich erfahren können. Sie können gefährlich sein, für Radfahrerinnen und E-Scooter-Fahrer sogar lebensgefährlich. Aber auch bei Autos drohen Reifen-, Felgen-, Achsen- und Unterbodenschäden und damit eine Unfallgefahr.

Das Sondervermögen Infrastruktur ist für viele mit der Erwartung verbunden, dass zumindest diese Schäden nun schnell beseitigt werden. Aber das genaue Gegenteil könnte der Fall sein – warnt NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen).

Krischer sieht Verkehrssicherheit bedroht

Im WDR kritisierte Krischer, das Bundesverkehrsministerium halte an der deutlichen Kürzung der Erhaltungsmittel für Bundesstraßen fest. Auch die Mittel für den täglichen Unterhalt der von den Ländern betreuten Straßen würden spürbar reduziert. Jährlich erhalte NRW für den Unterhalt der Bundesstraßen rund 100 Millionen Euro. Dieser Posten werde um zwei Prozent gekürzt, so Krischer. Wegen der gestiegenen Personal- und Sachkosten könne NRW unterm Strich bis zu zehn Prozent weniger machen als bisher.

Das wird die Zahl der Schlaglöcher auf unseren Bundesstraßen deutlich erhöhen und es steht völlig im Widerspruch zu dem, was mit dem Sondervermögen bezweckt werden soll. Oliver Krischer, NRW-Verkehrsminister

Der NRW-Verkehrsminister warnt, "diese Politik geht zulasten der Verkehrssicherheit". Sie bewirke genau das Gegenteil dessen, was nötig wäre: Statt die Infrastruktur zu sichern, werde weiter an der Erhaltung gespart. "Das geht an die Substanz."

Kritik am Bundeshaushalt

Die Warnung des NRW-Verkehrsministers zielt auf die Finanzpolitik der Bundesregierung. Der Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) war bei der Vorstellung im September vielfach kritisiert worden, weil er Kürzungen vorsehe, die das Sondervermögen Infrastruktur ausgleichen solle. Dabei waren die Milliarden ganz anders gedacht – nämlich als zusätzliche Finanzspritze.

So kam das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zu dem Schluss, dass die Bundesregierung, die Mittel aus dem Sondervermögen nutze, "um Löcher im Haushalt zu stopfen", wie es in einer Mitteilung im September hieß. In die Sanierung der Autobahnbrücken beispielsweise, so das IW, sollen 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen fließen, gleichzeitig würden die Investitionen für Bundesfernstraßen im Kernhaushalt um 1,7 Milliarden Euro gegenüber 2024 gekürzt.

Verkehrsministerkonferenz in Bayern

10.10.2024, Nordrhein-Westfalen, Duisburg: Oliver Krischer, (Bündnis 90/Die Grünen), Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen spricht bei einer Pressekonferenz

Oliver Krischer

Krischer äußerte sich im Vorfeld der Verkehrsministerkonferenz, die Mittwoch und Donnerstag im bayerischen Straubing stattfindet. Die Länderminister und Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) tauschen sich dann auch über die Kürzungen aus. "Wir erwarten hier vom Bundesverkehrsminister eine Antwort, wie wir damit umgehen sollen, dass wir trotz Sondervermögen und deutlich mehr Geld gleichzeitig deutlich weniger Mittel für die Unterhaltung und Sanierung der Bundesstraßen haben", sagte Krischer im WDR.

Weitere Themen auf der Tagesordnung der Verkehrsministerkonferenz sind das Deutschlandticket und die Zukunft des Schienenverkehrs in Deutschland.

Wer haftet bei Schlagloch-Schäden?

Die Frage, wer bei einem politischen Flurschaden für finanzpolitische Entscheidungen haftet, scheint ähnlich komplex wie die nach der Haftung und Regulierung von Schäden durch Schlaglöcher.

Grundsätzlich gilt: Es besteht eine Verkehrssicherungspflicht von Bund, Ländern, Kreisen, Gemeinden – je nachdem, ob es sich um eine Bundes-, Land- oder Kreisstraße handelt oder um eine städtische. Wer die Verantwortung für eine Straße trägt, ist auch für die Beseitigung von Schäden zuständig. Doch damit ist längst noch nicht klar, wer haftet. Darauf weist der ADAC Nordrhein auf WDR-Anfrage hin:

"Der Träger der sogenannten Straßenbaulast haftet allerdings nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass er die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, zum Beispiel, weil er die Straßen nicht regelmäßig kontrolliert oder ihm bekannte und für die Verkehrsteilnehmer gefährliche Schlaglöcher nicht behoben hat." Wenn Schlaglöcher für die Verkehrsteilnehmer selbst jedoch gut erkennbar seien, könne eine Haftung des Straßenbaulast-Trägers ausscheiden. "Je nach Verkehrsaufkommen und Bedeutung kann die Verkehrssicherungspflicht zunächst auch mit einem Warnschild erfüllt sein."

Die Rechtssprechung in bisherigen Gerichtsverfahren

Seit Jahrzehnten beschäftigen die Gerichte in Deutschland Schadensersatzklagen wegen Schlaglöchern. Der ADAC Nordrhein fasst die Rechtssprechung so zusammen: Wer bei gut erkennbaren Schlaglöchern mit Warnhinweis die wegen der Schäden angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung nicht eingehalten hat, den könne eine Mithaftung treffen. Dann könne es zu einer Kürzung des Schadensersatzanspruchs kommen oder dieser sogar ganz entfallen.

Und der Club mahnt: "Man darf nicht generell davon ausgehen, dass der Fahrbahnbelag in Ordnung ist und keine Schäden aufweist." Dies gelte insbesondere für wenig befahrene Straßen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung. Anders sehe es beispielsweise auf Autobahnen aus. In der Vergangenheit spielten laut ADAC Nordrhein diese Faktoren bei de Rechtssprechung eine Rolle:

  • Tiefe des Schlaglochs
  • Erkennbarkeit des Schlaglochs
  • Fahrverhalten des Geschädigten
  • Kenntnis über die Strecke

Was bei einem Schaden zu beachten ist

Im Schadensfall empfiehlt der ADAC Nordrhein, "zeitnah Beweismittel zu sichern, ohne sich oder andere Menschen dabei an der Unfallstelle zu gefährden". Das Schlagloch, die betroffene Straße und das beschädigte Fahrzeug sollten fotografiert, die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie Namen und Anschriften möglicher Zeugen notiert werden. Vorsorglich sollten Polizei und Kfz-Versicherung informiert werden. "Schlaglochschäden am Kfz übernimmt allerdings nur die Vollkaskoversicherung." Auch wenn das Auto noch fahrtauglich ist, sollte der Fahrer zur Kontrolle in eine Werkstatt fahren.

Übrigens ...

Schlaglöcher bewegen schon lange die Gemüter in NRW. Das zeigt ein Beitrag aus der WDR-TV-Sendung "Hier und Heute" vom 14.02.1963. Um das traurige Thema etwas erträglicher zu machen, wurde das Stück mit besonders schwungvoller Musik unterlegt.

Über dieses Thema berichteten wir am Dienstag auch in WDR aktuell um 12.45 Uhr.

Unsere Quellen:

  • NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer im WDR-Interview
  • ADAC Nordrhein auf Anfrage
  • Pressemitteilung des IW vom 13.09.2025
  • eigene Recherche

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