Vor knapp sechs Jahren kündigte das Land NRW der Firma Porr den Vertrag zum Neubau der Leverkusener A1-Rheinbrücke. Zur Begründung verwies Straßen.NRW damals auf die Einschätzung zweier Fachleute, die schwere Fehler an Stahlbauteilen aus China feststellten. Nun zeigt sich: Die Stellungnahme eines wichtigen Experten war womöglich nicht so unabhängig, wie behauptet.
Änderungen aus Ministerium offenbar übernommen
Das legen Dokumente nahe, die dem zuständigen Untersuchungsausschuss im Landtag übergeben wurden. Sie liegen dem WDR vor.
Demnach wurde die Stellungnahme eines staatlich anerkannten Sachverständigen durch das Bundesverkehrsministerium überarbeitet. Die Änderungen stellten unter anderem den Zustand der Stahlbauteile schlechter dar als in dem ursprünglichen Bericht des Experten. Der übernahm die Änderungen aus dem Ministerium dann offenbar.
Hintergrund: Kündigung wegen Fehlern an Bauteilen
Arbeiten an Leverkusener Rheinbrücke
Zum Hintergrund: Porr bekam im Herbst 2017 von Straßen.NRW den Auftrag, als Generalunternehmer die seit langem marode A1-Rheinbrücke neu zu bauen. An den in China gefertigten Stahlbauteilen wurden jedoch schon gut ein Jahr später Fehler festgestellt. Deshalb kündigte Straßen.NRW im April 2020 den Vertrag mit Porr fristlos. Eine andere Firma übernahm den Bau der Brücke.
Was folgte, war ein Rechtsstreit um die Kosten für das fehlgeschlagene Bauprojekt. Den dreistelligen Millionenbetrag muss entweder Porr übernehmen oder die Staatskasse. Das Verfahren liegt bis heute vor Gericht. Der erste Neubau-Teil der Leverkusener Brücke ist seit 2023 befahrbar, der zweite soll es 2027 sein.
"Entwurf" war bereits kritisch gegenüber Porr
Aus den neu aufgetauchten Unterlagen ergibt sich folgendes Bild: Der Sachverständige schreibt Anfang 2020 seine fünfseitige Stellungnahme über den Zustand der chinesischen Porr-Stahlbauteile. Sein Urteil ist eindeutig, die Kritik schonungslos: Er spricht von Mängeln "in großer Zahl", die "systematisch" seien.
Das Dokument trägt die Bezeichnung "Vorabzug" und das Datum 06. März 2020. Es sind zwei Angaben, die später noch wichtig werden.
Baustelle an Leverkusener Rheinbrücke
Am gleichen Tag noch schickt eine Mitarbeiterin von Straßen.NRW dieses Papier an Kollegen in ihrem Haus sowie im Landes- und im Bundesverkehrsministerium weiter. Als "Entwurf der Stellungnahme des Prüfingenieurs" bezeichnet sie es in ihrer E-Mail, "zu Ihrer Information und Abstimmung".
Prüfingenieur muss "unparteilich" sein
Dieser Vorgang ist an sich schon auffällig. Denn Prüfingenieure sind keine einfachen Gutachter. Sie sind staatlich anerkannte Sachverständige und übernehmen hoheitliche Aufgaben. Dass sie diese Tätigkeit "unparteilich" ausüben müssen, ist extra in einer Verordnung des Landes geregelt, der so genannten SV-VO. Das Oberverwaltungsgericht NRW urteilte dazu: "Die Pflicht eines Sachverständigen, seine Tätigkeit unbeeinflusst von Interessen Dritter auszuüben, ist eine Selbstverständlichkeit".
Wie ein Fußball-Schiedsrichter
Wie ein Schiedsrichter beim Fußball darf ein Prüfingenieur also nicht einmal den Anschein erwecken, dass er bei einer Beurteilung voreingenommen ist.
Aber die Stellungnahme des zur absoluten Überparteilichkeit verpflichteten Sachverständigen landete vorab bei einer von zwei bitter zerstrittenen Parteien. Damit nicht genug: Es kam so offensichtlich sogar zu Änderungen an der Stellungnahme selbst.
Änderungen durch Ministerium (blau, rot) an Stellungnahme des Prüfingenieurs
Ministerium verändert Text der Stellungnahme
Drei Tage später, am 09. März 2020, nimmt sich ein Mitarbeiter des Bundesverkehrsministeriums den Text vor. Eine Stunde lang fügt er Änderungen ein, das geht aus den Bearbeitungsnotizen einer Textdatei hervor. Dabei verschärft er die Kritik an den Stahlbauteilen noch einmal. An die Einschätzung, es seien erhebliche Mängel an wichtigen Bauteilen "zu erwarten", fügt er die Formulierung an, diese seien auch "bereits festgestellt worden".
Wenig später verändert er die Experteneinschätzung "Aufgrund fehlender Grundlagen kann kein Antrag gestellt werden" - gemeint ist ein Antrag auf eine "Zustimmung im Einzelfall" (ZiE). Der Ministeriums-Mitarbeiter fügt hinzu, dass das Vorhaben auch nicht "begutachtet und beschieden werden" könne. Obwohl der Prüfingenieur die ZiE schon von sich aus abgelehnt hatte, schließt der Ministeriumsmitarbeiter sie mit seinen Ergänzungen nochmals aus: "Dieser Weg ist, wie oben beschrieben, nicht zielführend und auch nicht gangbar", ergänzt er an gleich zwei Stellen.
Änderungen durch Ministerium (blau, rot) an Stellungnahme des Prüfingenieurs
Die verschärfte Kritik aus dem Ministerium macht sich der zur Überparteilichkeit verpflichtete Sachverständige offenbar zu eigen: In den Akten des Untersuchungsausschusses findet sich eine überarbeitete Stellungnahme mit genau diesen Ergänzungen.
Auffällig: Als Datum ist weiterhin der 06. März 2020 angegeben - obwohl das Bundesverkehrsministerium die Änderungen erst drei Tage später in den Text einfügte. Dagegen fehlt diesmal die Bezeichnung "Vorabzug". Unterschrieben hat der Mann das Dokument in der Funktion "Prüfingenieur für Baustatik (Metallbau)".
Stellungnahme ist zentrales Dokument
Am 11. März 2020 - zwei Tage, nachdem der Mitarbeiter des Bundesverkehrsministeriums Änderungen am Text des staatlich anerkannten Sachverständigen vornahm - schickte Straßen.NRW eine letzte Kündigungsandrohung an Porr. Die überarbeitete Stellungnahme des Prüfingenieurs lag als "Anlage 3" dem Schreiben bei.
Sechs Wochen darauf folgte die endgültige Kündigung, ebenfalls mit Verweis auf die Stellungnahme. Sie ist deshalb vor Gericht ein wichtiges Dokument - denn dort wird die Frage verhandelt, ob die Kündigung durch Straßen.NRW rechtmäßig war.
Befragung im Untersuchungsausschuss
Zur Entstehungsgeschichte seiner Beurteilung kann der Prüfingenieur am Freitag Auskunft geben. Dann ist er im Untersuchungsausschuss des Landtags als Zeuge geladen.
Unsere Quellen:
- Dokumente aus dem Untersuchungsausschuss "Brückendesaster und Infrastrukturstau" im Landtag NRW
- Eigene Recherche
Sendung: WDR.de, Leverkusener Brücke: Wichtiges Dokument frisiert?, 06.02.2026, 12:15 Uhr
