Bauarbeiter setzen eine Mauer auf einer Baustelle

Neues Gesetz NRW will Lohndumping bei Landesaufträgen ausschließen

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Die NRW-Landesregierung stellt ein neues Gesetz zur Tarifentgeltsicherung vor. Und erntet umgehend Kritik von allen Seiten.

Die Vergabe von Aufträgen des Landes soll künftig daran geknüpft werden, dass Tariflöhne bezahlt werden. So regelt es das Tarifentgeltsicherungsgesetz der NRW-Landesregierung. Einen ersten Entwurf hatte das Kabinett bereits im Dezember beschlossen. Am Dienstag gab das Kabinett grünes Licht für die überarbeitete Fassung, die in den Landtag eingebracht wird. NRW-Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) und NRW-Wirtschaftsminister Mona Neubaur (Grüne) stellten das Gesetz in Düsseldorf vor.

Die wichtigsten Punkte

Aufträge des Landes sollen künftig nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, mindestens die in den jeweiligen Branchentarifverträgen festgelegten Entgelte zu zahlen. Das gilt auch für sogenannte Nach- und Verleihunternehmen. Betroffen sind Aufträge für Bauvorhaben die mindestens 100.000 Euro kosten. Für Dienstleistungen liegt die Grenze bei 50.000 Euro.

Es geht im neuen Gesetz ausschließlich um die gezahlten Löhne, nicht um weitere Sozialleistungen wie Urlaubstage, betonte der Arbeitsminister. Auch die Lieferketten, also woher beispielsweise ein Baustoff kommt, wurden bewusst ausgeklammert. Sie seien nur "schwer nachvollziehbar" erklärte Karl-Josef Laumann.

Vorstellung vor dem Tag der Arbeit

Karl-Josef Laumann (CDU), NRW's Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, bei Pressekonferenz zu neuer Krankenhausplanung

Karl-Josef Laumann

"Untertariflich zahlende Unternehmen verzerren den Wettbewerb und tariflich entlohnende Betriebe haben es so schwer, erfolgreich mitzubieten", stellte Laumann fest. Dem wolle sich die Landesregierung "klar entgegenstellen". Es freue ihn besonders, dies in der Woche vor dem 1. Mai verkünden zu können. Er sagte, dass "gerade die Betriebe hier bei uns in Nordrhein-Westfalen profitieren, wenn wir den Unterbietungswettbewerb auf Kosten des Lohns unterbinden".

Ähnlich argumentierte seine Kabinettskollegin Mona Neubaur. Es gehe bei dem Gesetz "nicht nur um Regeln für die Vergabe, sondern um Gerechtigkeit". Die Wirtschaftsministerin hob hervor, dass das Gesetz besonders unbürokratisch sei und über eine "in dieser Form einzigartige" Digitalisierung verfüge. "Als Wirtschaftsministerin sehe ich darin keinen Nachteil für die Wirtschaft, sondern einen klaren Vorteil: Wer gute Löhne zahlt, sichert Fachkräfte, stärkt die Kaufkraft vor Ort und sorgt für nachhaltigen Wettbewerb."

Kommunen sind ausgeklammert

Bereits bei der Vorstellung des ersten Entwurfs im Dezember hatte es Kritik daran gegeben, dass das neue Gesetz nur für Aufträge gilt, die vom Land vergeben werden und nicht für die Kommunen. Karl-Josef Laumann sagte am Dienstag, dass Kommunen eigenständige politische Ebenen seien und man ihnen nichts vorschreiben wolle. Die Kommunen könnten beschließen, sich an das Gesetz zu halten, das stehe ihnen frei.

DGB mit Lob und Kritik

Thorben Albrecht, Vorsitzender des DGB NRW lobte, dass das Gesetz zwei Jahre nach seiner Ankündigung nun auf den Weg gebracht sei. Dafür hätten die Gewerkschaften lange gekämpft. Es könne jedoch nur der erste Schritt sein, "denn den größten Teil der Vergaben in NRW wird es nicht umfassen".

Besonders kritisch sieht der DGB NRW, dass die Kommunen explizit ausgenommen wurden, "dabei sind sie für rund 75 Prozent aller öffentlichen Aufträge in Nordrhein-Westfalen verantwortlich". Aber selbst bei Aufträgen des Landes werde das Gesetz nicht in allen Fällen greifen, kritisiert der Dachverband. Denn es seien nicht alle Branchen berücksichtigt worden und die Schwellenwerte seien zu hoch angesetzt. Die Landesregierung kündigte an, Kontrollen nur anlassbezogen durchzuführen. Das birgt für den DGB NRW die Gefahr, dass das Gesetz an Wirksamkeit einbüßt.

Unernehmer NRW: Gesetz zur Unzeit

Der Hauptgeschäftsführer von Unternehmer NRW, Johannes Pöttering sprach von "bürokratischer Symbolpolitik zur absoluten Unzeit". Weiter sagte er: "Das ist eine bittere Botschaft für unsere Unternehmen, die unter der schwersten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten leiden. Es ist völlig unverständlich, dass sie ausgerechnet jetzt mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden." Ein "staatlich verordneter Tarifzwang" schaffe neue Bürokratie und bremse die öffentliche Vergabe. Durch das Gesetz werde "der Rucksack sowohl für viele unserer Betriebe als auch für die öffentliche Verwaltung noch einmal schwerer".

Tarifentgeldsicherungsgesetz

WDR Studios NRW 28.04.2026 00:39 Min. Verfügbar bis 27.04.2028 WDR Online

SPD: "Zahnloser Tiger"

Lena Terschlade, Sprecherin der SPD-Fraktion für Arbeit und Soziales sagte, der Gesetzentwurf sei "bestenfalls ein zahnloser Tiger". Das Tarifentgeltsicherungsgesetz habe seinen Namen nicht verdient, "weil es weit hinter den Erwartungen zurückbleibt und von Ausnahmen gespickt ist". Auch Terschlade kritisiert die Ausklammerung der Kommunen.

Gerade in Zeiten von stark sinkender Tarifbindung "wäre ein wirksames Tariftreuegesetz ein wichtiger Meilenstein, aber diese Chance lässt die schwarz-grüne Landesregierung einfach liegen und macht nur Symbolpolitik", kritisierte die Sozialdemokratin.

FDP: "Sabotage am Wirtschaftswachstum"

Ganz anders ist die Kritik der FDP. Das Gesetz geht ihr viel zu weit. Der FDP-Fraktionsvorsitzende und Landeschef Henning Höne sagte: "Schwarz-grüne Wirtschaftspolitik bedeutet wieder einmal: Die Grünen machen Politik und die Wirtschaft sieht schwarz." In der aktuellen Wirtschaftskrise "ein Gesetz mit noch mehr Auflagen, Bürokratiebelastung und höheren Kosten für die krisengebeutelten Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu beschließen, ist aktive Sabotage am Wirtschaftswachstum".

Höne befürchtet zudem, dass mit dem neuen Gesetz die Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz noch weniger bewirken wird, weil es "jedes einzelne Projekt noch teurer" mache.

Hintergrund Tarifbindung in NRW

Nach Angaben des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums ist die Tarifbindung bundesweit in den letzten zehn Jahren um neun Prozent gesunken. Aktuell arbeiteten nur noch 49 Prozent der Beschäftigten für tarifgebundene Unternehmen. Nordrhein-Westfalen liege mit drei weiteren Bundesländern zwar über der 50-Prozent Marke, aber auch in NRW sinke die Zahl tarifgebundener Betriebe. 2018 habe die Tarifbindung noch bei 60 Prozent gelegen.

Das erste Tariftreuegesetz des Landes war übrigens schon Anfang 2012 von der damaligen rot-grünen Minderheitsregierung beschlossen und 2018 novelliert worden. Es geht jedoch hauptsächlich um den öffentlichen Nahverkehr. Teile des bisherigen Tariftreue- und Vergabegesetz sollen in die Novelle übertragen werden, kündigte die Landesregierung an.

Unsere Quellen:

  • Kabinettspressekonferenz in Düsseldorf
  • Eigene Berichterstattung
  • Pressemitteilung des DGB NRW
  • Pressemitteilung von Unternehmer NRW
  • Pressemitteilung der SPD-Fraktion im NRW Landtag
  • Pressemitteilung der FDP-Fraktion im NRW Landtag

Sendung: WDR 5 Westblick, Traifentgeldsicherungsgesetz, 28.04.2026, 17.05 Uhr

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