Ist ein Priester auch einmal Privatmann? Der frühere Kölner Erzbischof Joachim Meisner ließ in einer Predigt 2010 keinen Zweifel an der Haltung der Katholischen Kirche aufkommen: Priester könne es "nie rein privat geben", sie seien ein "personifizierter Bund" zur Kirche.
Deutsche Gerichte beurteilen das allerdings regelmäßig anders, und zwar, wenn es um die Ahndung von sexualisierterer Gewalt an Kindern geht. Dort wird einzelnen Angeklagten und auch der Kirche selbst bescheinigt, dass Taten "privat" verübt worden seien, sozusagen in der Freizeit.
Das WDR-Magazin Westpol hat mehrere Fälle recherchiert, in denen Urteile deswegen milder ausgefallen sind oder Klagen abgewiesen wurden. Ein besonders auffälliger Fall: In Köln klagt die ehemalige Pflegetochter eines Priesters gegen die Kirche als Institution, also gegen das Erzbistum.
Missbrauch in der Badewanne
Melanie F. fordert Schmerzensgeld von der Kirche
Die Betroffene, Melanie F., schildert im WDR-Interview, der Missbrauch habe fast jede Woche stattgefunden, oft sonntags in der Badewanne. Meist habe sie gleich danach beichten müssen: "Der war ja Priester, als er in die Badewanne eingestiegen ist und auch Priester, als er wieder aus der Badewanne ausgestiegen ist. Also zu mir hat er nicht gesagt, so das ist jetzt mal privat."
Die Taten, begangen Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre, sind verjährt. Melanie F. verlangt darum von der Kirche über 800.000 Euro Schmerzensgeld, das Erzbistum habe bei der Kontrolle versagt. Unter anderem hatte der damalige Erzbischof persönlich genehmigt, dass der Priester überhaupt Pflegekinder aufnehmen konnte.
Urteil: Kirche trägt keine rechtliche Verantwortung
Doch das Landgericht Köln hat im Juli 2025 geurteilt, dass die Kirche keine Verantwortung für die Taten übernehmen müsse. Denn der Priester sei dabei kein Priester gewesen, sondern habe "privat" gehandelt.
Petra Ladenburger, Beauftragte für Kinderschutz
Auch Petra Ladenburger hat schon oft in Gerichtssälen über Missbrauch gesprochen. Sie ist Anwältin und hat viele Menschen vertreten, die sexuelle Gewalt erlebt haben. Seit Ende Februar ist sie die erste Kinderschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen.
Besonders den Kölner Fall kennt Ladenburger gut. "Ich finde das Urteil problematisch," sagt sie im Interview mit dem WDR-Magazin Westpol, "es ist schwierig zu sagen, dass ein Priester einerseits Priester und andererseits Privatperson ist." Nach Lehre der Kirche sei ein Priester sowieso immer im Dienst, hatten Kirchenrechtler während des Prozesses immer wieder betont.
Priester war ein Serientäter
Als Anwältin hatte Ladenburger eine Frau vertreten, die als Kind von demselben Priester missbraucht worden war. Diese Taten waren nicht verjährt. Er wurde im Februar 2022 für mehr als hundertfachen Missbrauch an mindestens neun Mädchen zu 12 Jahren Haft verurteilt. Ein Serientäter.
Dass die Kirche im Fall der Pflegetochter aus der rechtlichen Verantwortung genommen wurde, kritisiert auch der Passauer Strafrechtler Holm Putzke: "Wenn ein Priester beteiligt ist, sind Missbrauchstaten selten Privatsache. In der Regel gäbe es diesen Missbrauch ohne die priesterliche Stellung nicht."
Im Fall der Pflegetochter sei etwa fraglich, ob ein anderer alleinstehender Mann Anfang der 80er Jahre ebenfalls vom Jugendamt eine Pflegetochter zugesprochen bekommen hätte oder ob das nur passiert sei, weil es sich um einen Mann der Kirche handelte.
Das Kölner Landgericht entgegnet auf Anfrage: "Entscheidungen werden ausschließlich nach Recht und Gesetz getroffen – unabhängig davon, wer Verfahrensbeteiligter ist."
Fahrradtouren mit dem Priester "losgelöst vom Beruf"?
In einem anderen Fall hatte ein Priester im Rhein-Sieg-Kreis Kontakt zu Jugendlichen gesucht, obwohl die Kirche ihm das schon untersagt hatte. Er bot in der Gemeinde Fahrradtouren an, mit Übernachtung. Auf einer Radtour in Bayern kam es zu Übergriffen auf einen Jungen.
Doch das Landgericht im bayrischen Deggendorf sah im Januar 2024 keinen Zusammenhang zu seinem Amt. Im Urteil heißt es, dass sich "die Beziehung [...] in einem privaten Rahmen und losgelöst von dem Beruf des Angeklagten entwickelt hat [...]. Die Beziehung wurde von beiden Seiten als Freundschaft erlebt." Für sexuelle Übergriffe in fünf Fällen bekommt der Mann anderthalb Jahre – auf Bewährung.
"Rechtliche Lage hoch problematisch"
Prof. Holm Putzke, Universität Passau
Enge Freundschaften zwischen Menschen gäbe es immer wieder, sagt Strafrechtler Putzke. Eine enge Freundschaft zwischen einem Minderjährigen und einem älteren Mann sollte aber aufhorchen lassen: "Ich bin sicher, dass die Eltern normalerweise dann auch einschreiten und kritisch werden würden. Bei Priestern ist das anders."
Und genau diesen priesterlichen Vertrauensvorsprung nutzen die Täter aus, warnt auch die Kinderschutzbeauftragte Ladenburger. "Bei dem Fall wird sehr deutlich, dass die rechtliche Lage in Bezug auf das Schutzbefohlenenverhältnis hoch problematisch ist."
Forderung: Fortbildungen für Richterinnen und Richter
Ladenburger fordert Fortbildungen. Insbesondere für Richterinnen und Richter an Zivilgerichten. Denn dort klagen Betroffene erst seit jüngster Zeit gegen die Kirche als Institution. Und anders als Strafrichtern fehle dort Erfahrung mit Missbrauchstätern und deren Strategien. "Die Richterinnen und Richter müssen viel genauer hinschauen, wie Täter vorgehen und wie solche Missbrauchsverhältnisse angebahnt werden."
Für Betroffene von Missbrauch in der Kirche könnten die Urteile grundsätzlich zum Problem werden, sagt Ladenburger: "Das ist ein Einfallstor für die Kirchen, sich immer wieder darauf zurückzuziehen, dass der sexuelle Missbrauch gerade nicht in der Eigenschaft als Kirchenangehöriger passiert ist, sondern als Privatperson."
"Noch eine Art Heiligenschein"
Richterinnen und Richter müssten sich von falscher Ehrfurcht frei machen, fordert Holm Putze: "Die katholische Kirche hat noch eine Art Heiligenschein, auch teilweise in der Justiz. Dann kommen Urteile heraus, die eine Spur rücksichtsvoller sind, als das eigentlich die Neutralität nahelegen würde."
Prozess von Melanie F. gegen das Erzbistum Köln
Melanie F., die ehemalige Pflegetochter aus Köln, hat inzwischen von der Kirche eine Entschädigung zugesprochen bekommen, 360.000 Euro. Eine freiwillige Anerkennung des Leids, die alle Betroffene beantragen können. Doch Melanie F. geht es darum, dass die Verantwortung der Kirche für ihr Leid gerichtlich anerkannt wird. Deshalb ist sie mittlerweile in Berufung gegangen. Sie hofft, dass das Oberlandesgericht Köln kritischer hinschaut, wenn die Kirche auf der Anklagebank sitzt.
Unsere Quellen:
- Gerichtsentscheidungen und eigene Recherchen
- Betroffene Melanie F.
- Landgericht Köln
- Petra Ladenburger, NRW-Kinderschutzbeauftragte und Rechtsanwältin
- Prof. Holm Putzke, Strafrechtler Universität Passau
Sendung: Westpol, WDR Fernsehen, 15.03.2026, 19:30 Uhr
WDR 5 Westblick, Missbrauch in der Kirche: Kann ein Priester "privat" handeln?, 13.03.2026, 17:05
WDR.de, Missbrauch in der Kirche: Kann ein Priester "privat" handeln?, 13.03.2026, 12:00