Die Zukunft der Kita-Betreuung: Das neue Kibiz und die Folgen
Westpol. 12.10.2025. 16:16 Min.. UT. DGS. Verfügbar bis 12.10.2030. WDR.
Die Kita-Reform im Land nimmt so langsam Gestalt an: Die Eckpunkte für ein neues Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wurden heute von NRW-Familienministerin Josefine Paul (Grüne) und den kommunalen Spitzenverbänden sowie den kirchlichen Trägern und Freien Wohlfahrtsverbänden unterzeichnet. Durch die Reform soll die Kinderbetreuung in NRW verlässlicher werden. Dafür verspricht die Landesregierung insgesamt 200 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich für die Kinderbetreuung.
Weniger Bürokratie und zusätzliches Personal
Bürokratie soll abgebaut werden und wegen fehlendem Personal soll die Betreuung in Kern- und Randzeiten unterteilt werden – nach einer Art Kernzeitmodell. Mindestens fünf Stunden am Tag sollen die Kinder von Erzieherinnen und Erziehern begleitet werden, in den Randzeiten davor und danach soll Betreuung auch durch sonstiges Personal möglich sein. Gruppen sollen größer werden können.
Kritik am Kernzeitmodell
Die Familienministerin hält die gemeinsame Unterzeichnung der Eckpunkte für ein wichtiges Signal, dass es nun vorangehe: "Das ist eine sehr gute Grundlage für die Reform des Kinderbildungsgesetzes und für die Sicherung der Qualität in der frühkindlichen Bildung", betonte Josefine Paul. Kommunen und Träger sehen zumindest erste Schritte in die richtige Richtung.
Den Kommunen reichen aber die Finanzierungszusagen noch nicht. Und von Eltern und Gewerkschaften gibt es Kritik am neuen Kernzeitenmodell. Darunter werde die frühkindliche Bildung leiden. Darüber hinaus befürchten die Gewerkschaften, dass der Erzieher-Beruf entwertet wird.
Bis Ende des Jahres will das Ministerium jetzt einen Gesetzentwurf fertigstellen. Dazu gibt es auch Verhandlungen mit allen Beteiligten. Im kommenden Jahr soll das neue KiBiz dann vom Landtag beschlossen werden und im August 2027 in Kraft treten.
Damit die Träger bis dahin nicht noch größere Geldsorgen bekommen, will das Land fürs nächste Jahr außerdem freiwillig 200 Millionen Euro zusätzlich bereitstellen.
Hinweis der Redaktion:
In einer früheren Version hatten wir irrtümlich geschrieben, dass Heil- und Sozialpädagogen "sonstiges Personal" seien, das die Kinder in Randzeiten betreuen soll. Diese sind jedoch qualifiziertes Personal in der frühkindlichen Bildung. Wir haben den Text entsprechend angepasst.
Unsere Quellen:
- Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
- Städtetag NRW