Der Landtag hat Änderungen des NRW-Polizeigesetzes beschlossen, mit denen unter anderem der Schutz vor Partnergewalt verbessert werden soll. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen verabschiedet.
Eine weitere Änderung betrifft die Observation von Verdächtigen: Hier ist nun enger und geregelt, unter welchen Umständen auch unbeteiligte Dritte mit beobachtet werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte diesen Punkt angemahnt.
Einsatz der Fußfessel kann ausgeweitet werden
Zum Schutz vor gewalttätigen (Ex-)Partnern konnte diesen schon nach bisher geltendem Recht eine elektronische Fußfessel angelegt werden, wenn es zu Gewalt im gemeinsamen Haushalt gekommen war. Die Polizei überwacht damit, dass sich die Täter nicht mehr ihren Opfern nähern.
Mit der Neuregelung ist es nun möglich, die Fußfessel generell bei Kontaktverboten nach Gewalt in der Partnerschaft anzulegen, auch dann, wenn Täter und Opfer nicht in einem Haushalt gelebt haben. Auch in Fällen von Stalking kann eine Fußfessel zum Einsatz kommen.
Bei der Stärkung des Opferschutzes gebe es "großen Handlungsbedarf", sagte der CDU-Abgeordnete Christos Katzidis in der Landtagsdebatte.
Elektronische Warnung per Tracking für die Opfer
Neu im NRW-Polizeigesetz ist die Überwachung nach dem sogenannten "Spanischen Modell“: Danach können Opfer von Partnergewalt einen elektronischen Tracker bekommen - sofern sie das wollen. Das Gerät warnt sie und zugleich die Polizei, wenn sich eine bedrohende Person unerlaubt nähert.
In Einzelfällen war dies auch bisher schon möglich. Die Aufnahme der Regelung in das Polizeigesetz soll die Maßnahme rechtssicherer und auch für die Polizei bekannter machen.
Polizeigewahrsam bei Partnergewalt länger möglich
Die Neuregelung des NRW-Polizeigesetzes war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Januar 2025 notwendig geworden. Dabei ging es allerdings um eine ganz andere Regelung: Geklagt hatte die Freundin eines bekannten Rechtsextremisten, der nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis 2015 von der Polizei verdeckt über einen längeren Zeitraum observiert worden war. Dabei wurden Bildaufnahmen und Aufzeichnungen gemacht.
Die Klägerin hatte sich dagegen gewehrt, dass auch sie selber auf solchen Fotos zu sehen war. Das Bundesverfassungsgericht hatte ihr recht gegeben. Die Neufassung des Gesetzes hat nun die Schwelle für solche Überwachungen inklusive Kameraaufzeichnungen deutlich erhöht.
Kritik wegen Trainingsdaten für KI
Kontrovers wurde diskutiert, dass das neue Polizeigesetz den Behörden nun erlaubt, mit echten, personenbezogenen Daten KIs zu entwickeln, zu testen und zu trainieren. Der FDP-Angeordnete Marcel Haffke sprach diesbezüglich von einem "Dammbruch". Auch SPD und AfD kritisierten diesen Punkt. Die Grüne Abgeordnete Höller verteidigte die Regelung, die es der Polizei in NRW ermögliche, eigene KI-Anwendungen zu entwickeln und sich von US-Konzernen unabhängig zu machen.
SPD und AfD enthielten sich bei der Abstimmung, die FDP lehnte das Polizeigesetz ab.
Unsere Quellen:
- Landtagsdebatte am 25. November 2025
- Achtes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

