Meinung

Kinderbetreuung im Ganztag - Prellen Bund und Land die Zeche?

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Kurz vor der Verabschiedung des Landeshaushalts steht fest: Der Etat für Schule wächst zwar weiter, aber zu Lasten der Kommunen.

Da gehört schon echt viel Courage dazu, gerade in der Weihnachtszeit: Schön im Restaurant sitzen, feines Essen bestellen und dann einfach nicht bezahlen. Also ich habe mich das noch nie getraut.

Wer bestellt, bezahlt. Ganz einfach. Eigentlich. Aber nicht in der Politik. Da wird es richtig kompliziert.

Rechtsanspruch auf Ganztag müssen Kommunen umsetzen

Da beschließt der Bund einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung aller Grundschulkinder. Aber die Kommunen, die das umsetzen müssen, darf der Bund nicht beauftragen. Das dürfen nur die Länder. Denen darf der Bund aber in Sachen Bildung nichts vorgeben. Also wird daraus keine "Ganztagsschule", sondern ein "Betreuungsangebot". Umsetzen sollen das weiter die Kommunen.

Nur wollen viele Länder keine ordentliche Bestellung dafür aufgeben. NRW gehört zu dieser Gruppe.

Das Land will also den ganzen Gänsebraten, bestellt ihn aber nicht wirklich. Und wenn der Braten doch kommt, dann begleicht das Land nur die halbe Rechnung, wenn überhaupt.

Bundesmittel verschwinden im Landeshaushalt

So hatte sich der Bund das eigentlich nicht gedacht. Er gibt den Ländern zusätzlich Geld dafür, dass sie für die Betreuung der Grundschulkinder sorgen. Erst, um in neue Plätze zu investieren, und ab August, um die laufenden Kosten zu unterstützen. Dieses Geld gibt NRW den Kommunen aber nicht zusätzlich für den Ganztag. Warum auch? Was man nicht ausdrücklich bestellt hat, muss man ja nicht bezahlen, oder?

Oh doch.

NRW verweigert Kommunen gesetzlichen Auftrag

Peter Müller, CDU, in seinem Amt als Bundesverfassungsrichter | Bildquelle: dpa/Uli Deck

Eigentlich hatte die schwarz-grüne Landesregierung das auch anders machen wollen. Im Koalitionsvertrag ist ein Gesetz zur Umsetzung des Rechtsanspruchs versprochen, und zwar an den Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS). Dann hätte das so genannte Konnexitätsprinzip gegriffen, das "einen Anspruch der Kommunen auf einen vollständigen Kostenausgleich garantiert". So formuliert das Peter Müller (CDU), früherer Ministerpräsident im Saarland und ehemaliger Bundesverfassungsrichter. Müller kennt sich also aus. Was aktuell passiert, nennt er "föderale Zechprellerei".

Kommunen verschulden sich immer weiter

Nur so sei es zu erklären, dass die Kommunen zwar 24 Prozent der staatlichen Aufgaben erledigen, aber nur mit 13 Prozent am Steueraufkommen beteiligt sind. Städte und Gemeinden in NRW hatten Ende vergangenen Jahres 95 Milliarden Euro Schulden angesammelt. Selbst der Bund der Steuerzahler fordert deshalb mehr Geld für die Kommunen. Und das kommt eher selten vor.

Kommunen klagen gegen das Land

Lange wollen die Kommunen nicht mehr auf den Rechnungen sitzen bleiben. Denn ab August haben alle Erstklässler das Recht, den ganzen Tag betreut zu werden. Dafür brauchen die Kommunen zusätzlich Geld, wenn sie nicht im Gegenzug bei Kitas oder Sportplätzen streichen wollen. Sich das einfach zu Weihnachten zu wünschen, wird wohl nicht klappen.

Schild am Eingang des Verwaltungsgericht in Düsseldorf | Bildquelle: dpa

Und deshalb ziehen einige jetzt vor Gericht: Düsseldorf, Hamm und Krefeld gehen voran und klagen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Sie wollen feststellen lassen, dass sie für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder gar nicht zuständig sind. Es ist ein erster Versuch, das Land zu zwingen, doch eine ordentliche Bestellung aufzugeben - sprich ein Gesetz zu machen und dann auch wirklich die Kosten zu tragen.

Im Restaurant bestellen wir doch auch und bezahlen es dann – ganz ohne Klage.

Dieser Text erscheint auch als Editorial in "18 Millionen - Der Newsletter für Politik in NRW". Jeden Freitag verschicken wir die Themen, die NRW bewegen - an politisch Interessierte, Aktive, Gewählte, und Politik-Nerds. Hier können Sie den Newsletter kostenlos abonnieren.