Wegen des anstehenden Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule droht dem Land NRW Ärger. Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) sagt, dass seine Stadt gemeinsam mit anderen Kommunen juristische Schritte prüfe. Es geht um die Kosten für den Ganztagsausbau.
Düsseldorf muss drei Schulen neu bauen
Wer Kinder in der Grundschule hat, soll sich darauf verlassen können, dass die dort bis zum Nachmittag betreut werden können. Darum geht es beim „Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz“. Der gilt bundesweit ab Sommer 2026.
Verpflichtend ist er dann erstmal für die Erstklässler und dann Jahr für Jahr für die dann neuen Erstklässler auch. Ab Mitte 2029 gilt er also für alle Grundschüler.
Düsseldorfs Oberbürgermeister Keller hat nun vorgerechnet, dass seine Stadt dafür an 72 von 94 Grundschulen Baumaßnahmen durchführen müsse. Neben Erweiterungen und Umbauten müssen sogar drei Schulen komplett neu gebaut werden. Insgesamt rechne die Stadt mit knapp 200 Millionen Euro für Planung und Bau.
Kommunen prüfen juristische Schritte
Stephan Keller, Oberbürgermeister Düsseldorf
Aber müssen die Kosten tatsächlich bei den Kommunen landen? "Wir lassen das rechtlich überprüfen", sagt dazu Oberbürgermeister Keller. Gemeinsam mit anderen Kommunen und dem Städtetag NRW überlege man, welche juristischen Schritte möglich wären. Denn Keller meint, dass das Land gegen das Konnexitätsprinzip verstoße.
Heißt konkret: Der Bund will den Ganztagsanspruch und die Länder sind für die Umsetzung zuständig. Also müssten die Länder auch zahlen, meint Keller. Die bisherigen Zuschüsse würden bei weitem nicht ausreichen.
Städtetag fordert mehr Geld und Gesetz
Der Städtetag NRW bestätigt, sich mittlerweile sehr konkret mit der Sache zu befassen. Man sei mit mehreren Kommunen unterschiedlicher Größen in Kontakt, um juristische Möglichkeiten auszuloten.
Der Städtetag will, so wie der Düsseldorfer Oberbürgermeister, dass das Land seine Zuschüsse für den Ausbau der Grundschul-Ganztagsbetreuung deutlich erhöht. Außerdem erneuerte er seine Forderung, dass das Land den Anspruch auf Ganztag in das Schulgesetz einpflegen müsse. Bisher arbeite es nur mit Erlassen, das werde der Sache nicht gerecht.
Mittlerweile (Stand 18.06.) hat das NRW-Schulministerium auf WDR-Anfrage Stellung genommen. Trotz der Drohungen der Kommunen will es offenbar nicht mehr Geld für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen geben. Bund und Land würden bereits hohe Summen dafür bereitstellen, schreibt das Ministerium: "Ab dem Jahr 2026 investiert die Landesregierung jährlich rund eine Milliarde Euro in den Offenen Ganztag".
Das Geld sei auch für Ausbau, Neubau und Sanierungen gedacht. Auf die Androhung von juristischen Schritten gibt sich das Ministerium gelassen. Denn die vom Düsseldorfer Oberbürgermeister ins Spiel gebrachten Finanzierungsregeln würden hier gar nicht gelten. "Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Konnexitätsausgleich sind nicht erfüllt", schreibt ein Sprecher.
