Räume für den offenen Ganztag fehlen
Acht NRW-Städte ziehen vor Gericht gegen die Landesregierung. Es geht um die Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Die Städte Aachen, Bielefeld, Bochum, Dormagen, Düren, Düsseldorf, Hamm und Krefeld halten die rechtliche Grundlage dafür nicht für ausreichend. Sie klagen stellvertretend für alle Kommunen vor verschiedenen Verwaltungsgerichten.
Ab dem nächsten Schuljahr besteht zunächst für alle Erstklässler ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Die Städte und Kreise müssen dafür sorgen, dass es an den Schulen ausreichend Räume und Personal dafür gibt. Streitpunkt ist dabei die Frage, wie der Betrieb des offenen Ganztagsangebots bezahlt wird. Laut NRW-Städtetag handelt es sich um Feststellungsklagen.
Land soll Ausführungsgesetz vorlegen
"Wir haben mehrfach vom Land eine klare Regelung der Zuständigkeit und eine auskömmliche Finanzierung für den schulischen Ganztag eingefordert", sagte Hamms Oberbürgermeister Marc Herter (SPD) zur Begründung. Bisher habe das Land diese Fragen nicht geregelt. Auch Krefelds OB Frank Meyer (SPD) und Düsseldorfs Rathauschef Stephan Keller (CDU) nahmen bei einer Pressekonferenz am Freitag in der Landeshauptstadt das Land in die Pflicht.
Düsseldorfs CDU-Oberbürgermeister Stephan Keller klagt gegen die CDU-geführte Landesregierung
Alle drei Kommunalpolitiker mahnten ein Ausführungsgesetz des Landes zum Ganztag an. Darin müsse eine "faire Finanzverteilung" verankert werden, forderte der Düsseldorfer OB Keller. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sorgt bei den meist klammen NRW-Kommunen für Mehrkosten von insgesamt einer Milliarde Euro pro Jahr, so die grobe Schätzung von Hamms OB Herter. Bildung dürfe "nicht nach Kassenlage von Kommunen" erfolgen, sagte der Krefelder OB Meyer.
Jochen Ott, SPD-Fraktionschef im Landtag, zeigte Verständnis für die Klagen und kritisierte, das Land sorgte für Rechtsunsicherheit in den Städten sowie für Chaos in der Umsetzung. Benachteiligt werden könnten am Ende Familien. "Und das obwohl der Rechtsanspruch mehr Chancen für alle schaffen soll", so Ott.
Betriebskosten in Millionenhöhe: Wer zahlt?
Die Stadt Düsseldorf zum Beispiel rechnet damit, dass eine deutliche Mehrheit der Kinder vom Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz Gebrauch machen wird. Alleine für den laufenden Betrieb kommen dadurch im Schuljahr 2026/27 Kosten in Höhe von 43 Millionen Euro auf die Stadt zu. Das wären mehr als die Hälfte der Gesamtkosten.
Die Städte wollen das nicht hinnehmen. Mit ihren Klagen vor mehreren Verwaltungsgerichten wollen sie feststellen lassen, dass sie nicht dafür zuständig sind, den Rechtsanspruch umzusetzen. Ihr Argument: Das Gesetz zur Ganztagsbetreuung hatte der Bund vor vier Jahren beschlossen und die Länder mit der Ausgestaltung beauftragt. Die Länder wiederum lassen den Rechtsanspruch von den Kommunen umsetzen.
In solchen Fällen gilt nach Ansicht der klagenden Kommunen das Konnexitätsprinzip nach dem Motto "Wer bestellt, bezahlt". Die Städte fordern also ein Gesetz, das die Übernahme der Kosten durch das Land und auch die konkrete Ausgestaltung des Rechtsanspruchs klar regelt. So ein Gesetz gibt es in NRW bisher nicht. Die Landesregierung hat den Auftrag lediglich per Erlass erteilt.
Schulministerium hält rechtliche Grundlage für ausreichend
Das NRW-Schulministerium hatte auf die Klageankündigung zunächst nicht reagiert. Schulministerin Dorothee Feller (CDU) lehnte ein Interview ab. Auf WDR-Anfrage erklärte ein Sprecher am späten Freitagabend dann, dass es aus Sicht der Landesregierung keine rechtliche Lücke gebe. Der Rechtsanspruch auf Betreuung ergebe sich unmittelbar aus dem Bundesrecht und richte sich gegen die Kommunen.
Zur Finanzierung betont die Landesregierung, dass es für den Ausbau der Infrastruktur, um mehr Kinder betreuen zu können, erheblich mehr Geld vom Land gebe, insgesamt mehr als 980 allein im kommenden Jahr. Die Steigerung sei deutlich höher, als die Mittel, die der Bund zuschießt.
Gutachten gibt den Kommunen recht
Es geht den Kommunen bei der Forderung nach einem richtigen Gesetz aber auch nicht nur um Geld, sondern auch um die Festlegung von Standards für die Betreuung der Kinder nachmittags in den Schulen. Wie groß sind die Räume für die Unterbringung der Kinder? Wie ist der Personalschlüssel? All das ist nicht festgelegt und von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Bei ihrer Klage stützen sich die Städte auf ein Gutachten von Johannes Hellermann, Professor für öffentliches Recht und Steuerrecht an der Uni Bielefeld. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das Konnexitätsprinzip in diesem Fall gelten muss. "Da muss das Land den Kommunen, die Aufgabenträger geworden sind, in der Tat die Mittel zur Verfügung stellen," erklärt Hellermann im WDR-Interview.
Andere Bundesländer beteiligen sich stärker
Hellermann hält ein Ausführungsgesetz für den offenen Ganztag in NRW für erforderlich. In den Bundesländern Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein entsprechendes Gesetz schon, in Brandenburg ist es in Planung.
Wie eine Abfrage des WDR-Magazins Westpol zeigt, erhalten Kommunen in anderen Bundesländern bei den Betriebskosten mehr Unterstützung. Baden-Württemberg zahlt etwa 68 Prozent, Schleswig-Holstein zahlt nach Abzug der Elternbeiträge 75 Prozent. Das Land Hamburg übernimmt die Kosten komplett. Hier gibt es schon seit 2012 einen Rechtsanspruch. Die Ganztagsschule ist dort sogar beitragsfrei für die Eltern.
Die Mehrbelastung bedeutet dagegen für die NRW-Kommunen, dass in anderen Bereichen gekürzt werden muss. Die Stadt Witten beispielsweise rechnet mit Mehrkosten im zweistelligen Millionenbereich. Das Geld fehlt dann an anderer Stelle, erklärt Christoph Malz von der SPD-Ratsfraktion, "das kann bedeuten, dass wir dafür bei Schulsanierungen, bei Kitas, Sportplätzen kürzen müssen, und es kann sein, dass Straßenbau zwei, drei Jahre warten muss."
Unsere Quellen:
- PK von Herter, Keller und Meyer in Düsseldorf
- Mitteilung des Städtetags NRW
- Stadt Krefeld
- Stadt Düsseldorf
- Stadt Witten
- SPD-Ratsfraktion Witten
- Johannes Hellermann, Lehrstuhl für Öffentliches Recht Universität Bielefeld
- Schulministerium NRW
- Ott laut Mitteilung
Sendung: WDR Fernsehen, Westpol, 14.12.2025, 19:30 Uhr
Sendung: WDR.de, Rechtsanspruch auf Ganztag: Städte klagen gegen das Land, 12.12.2025, 14:15