Ein Radfahrer fährt mit einem Mountainbike im Wald

Meinung Bremst die CDU den Radverkehr im Wald aus?  

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Ein Gesetzentwurf aus dem Landwirtschaftsministerium hat maximale Verwirrung ausgelöst. Wird Mountainbiken im Wald verboten?

Ich teile eine Leidenschaft mit Hendrik Wüst (CDU): Fahrradfahren durch den Wald. Das ist für mich Bewegungsfreude pur an frischer Luft, ohne den Nahkampf-Stress des Stadtverkehrs. Beunruhigt las ich, dass NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU), das Radfahren im Wald einschränken will. Ist meine Lieblingsstrecke durch den Stadtwald, die ich gerne nach Feierabend fahre, bald illegal? 

Ausgelöst wurde die Diskussion durch einen Entwurf für die Neufassung des Landesforstgesetzes. Das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium hat ihn an die Verbände gegeben. Der Deutsche Interessenverband Mountainbike (DIMB) ist auf dem Baum, sieht seine Rechte in Gefahr. Er stellte den Entwurf ins Netz und organisiert seitdem den Widerstand. 

Gesetz zielt auf Mountainbiker ab

Schaut man sich das Dokument an, dann entsteht in der Tat der Eindruck, dass er auf die MTB-Szene zielt. Ja, es gibt das Problem des Mountainbike-Rowdytums: Radsportler errichten auf eigene Faust Trails, bauen Rampen und fällen sogar alte Bäume. Das, liebe Sportsfreunde, geht gar nicht!

Was auch nicht geht, sind ungenaue Formulierungen in Gesetzen, die als Kollateralschaden den gesamten Radverkehr im Wald ausbremsen. Der ADFC warnt, dass das Gesetz "auch Alltagsradwege illegalisieren" würde. 

Gesetzentwurf enthält Fehler

Also: Was genau steht im Entwurf? Keine leichte Frage, denn der ist mehr als verwirrend, teilweise sachlich falsch. So ist beispielsweise von Pedelecs die Rede, obwohl offensichtlich S-Pedelecs gemeint sind. Ein großer Unterschied. Pedelecs unterstützen bis 25 km/h, S-Pedelecs bis 45 km/h. Letztere gelten als Kleinkraftrad, brauchen Führerschein und Versicherungs-Kennzeichen und dürfen ohnehin nur auf der Straße fahren. So teilte das Ministerium dem WDR zunächst mit, dass zum Schutz der Wälder das Befahren "mit Motorrädern, Mofas, Pedelecs und E-Scootern ausgeschlossen" sein soll. Zum Glück sind in Wahrheit nur S-Pedelecs gemeint, wie das Ministerium uns später mitteilte.

Was genau sind denn Fahrwege?

Aktuell erlaubt das Landesforstgesetz das Radfahren noch "auf Straßen und festen Wegen". Aus den "festen Wegen", sollen künftig "Fahrwege" werden. Das führt zur Frage: Was ist ein "Fahrweg"? Statt einer präzisen Definition bietet das Ministerium eine Schnitzeljagd mit Verweisen auf weitere Gesetze und Erlasse. Nach dem Motto "help yourself".

Ein Mountainbiker fährt über einen Freeride-Trail.

Ein Mountainbiker fährt über einen Trail im Wald.

Also nachgeschlagen bei §58 des LNatSchG NRW: "Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege." Was sind bitte "naturfeste" Wege? Auf Nachfrage erklärt das Ministerium: "Ein naturfester Weg besteht nicht aus Asphalt, sondern aus Materialien wie Sand, Kies oder Split. Wichtig ist, dass dieser Weg stabil genug ist, um darauf zu gehen oder mit dem Rad zu fahren."

Der DIMB hat sich durch den Erlass "Forstlicher Wegebau im Wald", auf den ebenfalls verwiesen wird, gewühlt. Dort wird irgendwo eine Regelfahrbahnbreite von 3,5 Metern erwähnt. Damit wäre in der Tat der Radverkehr im Wald stark ausgebremst. Kein Wunder also, dass im Sauerland bereits Mountainbikerinnen ihre Wege mit dem Zollstock vermessen.

Waldstrategie als Grund für Gesetzänderung

Warum gibt es überhaupt die Gesetzesänderung? Laut Ministerium ist die Novelle Teil der Waldstrategie der Landesregierung. Die ist dringend nötig, denn dem Wald geht es schlecht. Sehr schlecht. In NRW und bundesweit. Aber das, was dem Wald weitaus mehr zusetzt als Fahrräder, ist die Klimakatastrophe. Der Expertenrat für Klimafragen hat der Bundesregierung diese Woche frisch dringenden Handlungsbedarf bescheinigt, unter anderem im Bereich Verkehr. Angesichts dieser Lage könnte der Radverkehr zum Generalschlüssel für die Mobilitätswende werden. Er sollte gestärkt und nicht ausgebremst werden.

Radverkehr soll nicht ausgebremst werden

Den Radverkehr auszubremsen sei auch gar nicht die Absicht, heißt es beschwichtigend aus dem Landwirtschaftsministerium. Es sei kein Fahrrad-Verbot auf Wegen unter 3,50 Metern geplant, es werde gar keine Wegebreite festgelegt.

Geradezu entspannend nach all dem Wirrwarr liest sich dieser Satz aus dem Ministerium: "Bei einem etablierten bzw. tradierten Fahrweg auf einem befestigten oder naturfesten Untergrund ist davon auszugehen, dass das Radfahren nicht zu Schädigungen des Waldbodens führt und genug Platz für Fußgänger und z.B. vorbeifahrende Radfahrer bietet". Damit wäre nicht nur meine Lieblingsradstrecke im Wald gerettet. 

Verbändeanhörung steht noch aus

Es besteht Hoffnung, dass die Verbändeanhörung zu einer konstruktiven Lösung führen wird. Das genaue Ausbuchstabieren des Gesetzes könnte dann die bisherigen Unklarheiten beseitigen. Das wäre doch eine schöne Pfingstbotschaft: Schützt den Wald und stärkt den Radverkehr!

Vielleicht umgehen Sie ja den Stau am Wochenende mit einem Outdoor-Ausflug auf dem Rad, bei uns oder nebenan in den Niederlanden.

Dieser Text erscheint auch als Editorial in "18 Millionen - Der Newsletter für Politik in NRW". Jeden Freitag verschicken wir die Themen, die NRW bewegen - an politisch Interessierte, Aktive, Gewählte und Politik-Nerds. Hier können Sie den Newsletter kostenlos abonnieren.