Karl-Josef Laumann (CDU) sieht keinen Bedarf, im Fall der Essener Uniklinik und dem dort praktizierten, umstrittenen Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen, zu handeln. Im Fachausschuss im NRW-Landtag erklärte der Gesundheitsminister heute: Auch für eine Uniklinik gelte die bundesweite Gesetzeslage für Schwangerschaftsabbrüche.
Der scheidende Direktor der Abteilung für Frauenheilkunde im Essener Universitätsklinikum Rainer Kimmig hatte in einem Interview mit der WAZ gesagt, dass er Abtreibungen nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne. Seine Haltung sorgt für viel Kritik.
Wenn Ärztinnen und Ärzte einer Universitätsklinik ihre Gewissensgründe ins Feld führen würden, um keine Abtreibungen vorzunehmen, dann würde die Bundesgesetzgebung eben nicht zwischen Unikliniken und anderen Krankenhäusern unterscheiden, so Laumann.
Politischer Einfluss nur bei schlechter Versorgungslage
Laumann sei aber schon der Meinung, dass sein Ministerium dann Einfluss auf die ärztlichen Leitungen einer Uniklinik nehme sollte, wenn die Versorgung für Schwangerschaftsabbrüche in einer Region nicht gesichert sei. Dann nämlich hätten Unikliniken aus seiner Sicht die Pflicht, ihren Beitrag zu leisten.
Das NRW-Gesundheitsministerium ist seit Januar 2025 offiziell in den Aufsichtsräten der nordrhein-westfälischen Universitätskliniken vertreten. Unter anderem hatte das Land die Uniklinik Münster zu mehr Engagement bei Abtreibungen gedrängt, weil dort angesichts der verbreitet katholischen Krankenhaus-Landschaft die Versorgung nicht mehr gewährleistet wäre.
Essener Uniklinik will künftig mehr Schwangerschaftsabbrüche anbieten
Anders im Fall der Essener Uniklinik, wo es ausreichend erreichbare Anlaufstellen für Schwangerschaftsabbrüche geben würde, wie eine Sachverständige des Ministeriums erklärte. Dies überprüfe das Ministerium regelmäßig, um die Versorgung der Frauen in NRW zu gewährleisten.
Zudem habe die Essener Uniklinik bereits signalisiert, dass der oder die Nachfolgerin des scheidenden Klinikdirektors Rainer Kimmig entsprechend des staatlichen Versorgungsauftrags dafür offen ist, Schwangerschaftsabbrüche in allen Indikationen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben anzubieten. Abtreibungen könnten also auch dann durchgeführt werden, wenn keine Gefahr für Mutter oder Kind besteht.
Unsere Quellen:
- Beobachtungen der WDR-Reporterin im NRW-Landtag
- NRW-Gesundheitsministerium
Sendung: WDR5, Westblick, 20.05.2026, 18:13 Uhr

