Zivilprozess um Mordfall Luise startet

Aktuelle Stunde 24.07.2025 37:54 Min. UT Verfügbar bis 24.07.2027 WDR Von Denis Stephan

Fall Luise: Welches Schmerzensgeld ist angemessen?

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Im Fall der getöteten Luise hat der Zivilprozess begonnen. Dabei geht es auch um Schmerzensgeld. Welche Summe ist angemessen?

Von Dominik Reinle

Fast zweieinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod der 12-jährigen Luise aus Freudenberg im Siegerland hat am Donnerstag ein Zivilprozess am Landgericht Koblenz begonnen. Luises Familie fordert unter anderem Schmerzensgeld von zwei Mädchen, die die Tat gestanden haben.

Die geständigen Mädchen waren damals 12 und 13 Jahre alt. Sie können wegen ihres Alters nicht strafrechtlich belangt werden: Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Ein Strafprozess ist also nicht möglich, ein Zivilprozess dagegen schon: Anders als im Strafrecht können Kinder, die älter als sieben Jahre sind, im Zivilrecht für unerlaubte Handlungen haftbar gemacht werden.

Mehr als 170.000 Euro Schadenersatz gefordert

"Gegenstand des Verfahrens wird alleine die Frage sein, ob und in welcher Höhe den klagenden Angehörigen von Luise Schadensersatzansprüche zustehen", so das Landgericht Koblenz. Insgesamt fordern die Angehörigen von Luise mehr als 170.000 Euro Schadenersatz. Neben Schmerzensgeld geht es dabei auch um Bestattungskosten und Hinterbliebenengeld-Ansprüche.

Beim Schmerzensgeld sollen immatrielle Schäden ausgeglichen werden. Rechtsgrundlage dafür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). In Paragraf 253 heißt es, dass auch bei einem Schaden, "der nicht Vermögensschaden ist", eine Entschädigung in Geld gefordert werden kann - zum Beispiel "wegen einer Verletzung des Körpers" oder der Gesundheit.

Wovon hängt die Höhe eines Schmerzensgeldes ab?

Anderes als bei beschädigten materiellen Gütern ist erlittenes Leid jedoch schwer in Zahlen zu fassen. Auch ist es nicht leicht, Schmerz und Verlust mit Geld auszugleichen. Im Zivilprozess in Koblenz fordern die Angehörigen von Luise nicht nur für sich, sondern auch für die Getötete selbst Schmerzensgeld.

"Der eigene Schmerzensgeldanspruch einer getöteten Person - bezogen auf die vor dem Tod erlittenen Schmerzen - ist vererbbar und kann grundsätzlich von den jeweiligen Erben geltend gemacht werden", sagte die Sprecherin des Landgerichts Koblenz. "Für die Höhe von Schmerzensgeld ist die Intensität und die Dauer der erlittenen Schmerzen von besonderer Relevanz."

Was bringt Opfern von Gewalttaten ein finanzieller Ausgleich?

Opfern von Gewalttaten in Deutschland stehen neben zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den Täter oder der Täterin auch sozialrechtliche Ansprüche gegen den Staat unter anderem nach dem Sozialen Entschädigungsrecht zu. "Dabei handelt es sich um zwei komplett unabhängige, separate Verfahren", sagte eine Sprecherin des NRW-Gesundheitsministeriums dem WDR.

Nach den Regelungen des Sozialen Entschädigungsrecht haben der Sprecherin zufolge Angehörige von Opfern von Gewalttaten nicht nur einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung, sondern auch auf schnelle Hilfen sowie besondere psychotherapeutische Leistungen, um psychische Gesundheitsstörungen zu verhindern bzw. zu behandeln.

Wie lange dauerte Luises Leiden?

Laut Richter halten die Kläger 50.000 Euro Schmerzensgeld für Luise und je 30.000 Euro Schmerzensgeld für sie selbst für angemessen. Die Kläger sagen, Luise sei noch eine ganze Weile bei Bewusstsein gewesen.

Die Beklagten argumentierten hingegen, dass das Schmerzensgeld zu hoch angesetzt sei, und bestreiten, dass es einen langen Todeskampf gegeben habe. Eltern seien grundsätzlich nicht verpflichtet, die Schulden ihrer Kinder zu übernehmen, sagte eine Gerichtssprecherin.

Unsere Quellen:

  • Nachrichtenagentur dpa
  • Sprecherin des NRW-Gesundheitsministeriums gegenüber dem WDR
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Paragraf 253: Immatrieller Schaden

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