Urteil im Prozess: Pferd statt Wildschwein in Oberhausen erschossen
Lokalzeit Ruhr. 19.11.2025. 02:30 Min.. Verfügbar bis 19.11.2027. WDR. Von Nicole Noetzel.
Anfang 2024 hatte der inzwischen 29-jährige Jäger nachts aus knapp 60 Metern Entfernung auf die Haflingerstute Edda gefeuert. Das Pferd stand auf einer Weide in Oberhausen. Seine Kugel traf das Tier im Unterkiefer, eine lebensbedrohliche Verletzung. Ein Tierarzt musste das Pferd danach einschläfern.
Besitzerin aus Bottrop trauert um Pferd
Für Eddas Besitzerin war das ein Schock. Noch Wochen nach dem Vorfall konnte die Bottroperin im Interview mit dem WDR kaum darüber sprechen. "Sie hatte immer so ein Leuchten in den Augen, wie Sterne", sagte sie unter Tränen. "Sie hat sich ja so lange gequält noch, sie ist fast verblutet. Und dieses Leuchten in ihren Augen, das war weg."
Anklage: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Die Kreisjägerschaft in Oberhausen wollte den konkreten Fall damals nicht beurteilen. Sie betonte aber, dass ein Jäger vor einem Schuss mehrere Dinge sicherstellen müsse: Er muss klar sagen können, auf welches Tier er schießt. Die Sicht muss gut sein und das Tier muss mit einem Schuss getötet werden können.
Wenn das nicht gelingt, müsse der Jäger das Tier von seinen Qualen per Gnadenschuss befreien. Das hat der jetzt Angeklagte damals nicht getan.
Verfahren eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte den Jäger wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Das Amtsgericht Oberhausen stellte aber nur ein geringes Verschulden fest.
Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz konnte nicht nachgewiesen werden. Deshalb stellte es das Verfahren ein. Das Gericht machte keine Angaben dazu, ob der Mann seinen Jagdschein behalten darf.
Unsere Quellen:
- Amtsgericht Oberhausen
- WDR-Archiv
Hinweis der Redaktion vom 28. November 2025, 14:41 Uhr: In einer früheren Textversion hatten wir fälschlicherweise berichtet, dass ein Urteil im Prozess gefallen sei und der Jäger eine Geldstrafe zahlen müsse. Richtig ist, dass das Verfahren gegen den Mann eingestellt wurde. Demzufolge muss er keine Geldstrafe, sondern eine Auflage von 3.000 Euro zahlen. Wir bitten, diese Fehler zu entschuldigen.