Waffenverbotszone im Hauptbahnhof Münster
00:46 Min.. Verfügbar bis 14.11.2027.
Waffenverbotszone im Hauptbahnhof Münster
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An 13 Bahnhöfen in NRW gilt ab heute ein befristetes Waffenverbot. Schusswaffen, Messer oder Reizgas mitzuführen, ist dann verboten. In Münster gilt darüber hinaus ein generelles Waffenverbot im Außenbereich des Bahnhofs. Landespolizei und Bundespolizei haben unterschiedliche Vorschriften.
Es ist ein ungewöhnlicher Schilderwald am Bahnhof Münster. Wer ihn verlässt, wird auf ein generelles Waffenverbot auf dem Vorplatz hingewiesen. Wer dagegen die Bahnhofshalle betritt, erfährt per Plakat von einem zeitlich begrenzten Waffenverbot zwischen dem 17. November und dem 31. Dezember. "Das führt immer wieder zu Fragen bei Reisenden, was denn jetzt wann wo gilt" berichtet Roger Schlächter von der Bundespolizei Münster.
Kontrollen ohne Anlass im Bahnhof möglich
Für die Bundespolizei gelten andere Verordnungen als für die Landespolizei, die in Münster ein generelles Waffenverbot rund um den Bahnhof durchgesetzt hat. Bedeutet: Schusswaffen, Messer jeder Form und Reizgas dürfen dort das ganze Jahr über nicht mitgeführt werden. Die Polizei darf auch ohne Anlass kontrollieren. Im Bahnhof gilt dagegen das Recht der Bundespolizei. Sie darf laut aktueller Anweisung nur während der Weihnachtszeit Kontrollen durchführen.
"Unterschiedliche Waffenverbote sind für die Bevölkerung manchmal schwer nachzuvollziehen." Roger Schlächte, Bundespolizeidirektion Münster
Befristete Waffenverbote in Bahnhöfen sind nicht ungewöhnlich. Zu bestimmten Großveranstaltungen, wie Weihnachtsmärkten, werden sie ausgesprochen.
Ab dem 1. Januar gilt dann in Münster wieder die kuriose Regel: ein Waffenverbot vor dem Bahnhof, in der Bahnhofshalle aber nicht.
Unsere Quellen:
- Bundespolizei
- WDR-Reporter vor Ort