Diese Tatserie klingt fast, wie in einem Krimi. Ein Handwerker aus Enger versucht zwei Mal, mit Molotow-Cocktails eine seiner Baustellen in Brand zu setzen. Aber es klappt nicht. Beim dritten Mal legt er in dem Rohbau Feuer und nutzt Benzin, um den Brand zu beschleunigen. Der Rohbau wird fast vollständig zerstört.
Wegen dieser Brandstiftung in einem Kita-Neubau in Bad Salzuflen musste sich jetzt ein Fensterbauer vor Gericht verantworten. Der Angeklagte gab die Tat auch direkt zu. "Ich weiß nicht, warum ich das getan habe", sagte er zu Abschluss des Prozesses und wirkte bedrückt.
Motiv: Finanzielle Schwierigkeiten
Vorm Landgericht Detmold gab der Angeklagte an, dass er mit dem Brand Zeit gewinnen wollte. Er konnte die Fenster noch nicht finanzieren, da er den Vorschuss anderweitig ausgegeben hatte. Er plante den Baustopp zu nutzen, um einen Kredit zu bekommen.
Das Gericht musste auch herausfinden, ob der Handwerker mit seinem Handeln Menschen gefährdet hat. Denn in dem Rohbau standen vier Propan-Gasflaschen, die bei Hitze hätten zerbersten oder zu Geschossen werden können.
Zeugen emotional
Außerdem wurden vier Zeugen befragt, die dabei helfen sollten, die Vorgeschichte der Tat zu rekonstruieren. Unter ihnen auch die Architektin, die aufgewühlt wirkte. Sie berichtete von immer neuen Ausreden, die der Fensterbauer fand, um sie zu vertrösten. Und auch von Streitereien und Druck auf der Baustelle.
Das Gericht verurteilte den Beschuldigten unter anderem wegen Brandstiftung und fahrlässiger Brandstiftung zu drei Jahren und drei Monaten Haft.
Fragen bleiben offen
Der Rohbau der Kita hatte auch schon 2023 gebrannt. Dabei wurde auch ein antisemitischer Schriftzug auf die Außenwand gesprüht. Der Staatsschutz ermittelte, das Verfahren wurde mittlerweile aber eingestellt. Der Verteidiger betonte vor Gericht, dass es wichtig sei, seinen Mandanten damit nicht in Verbindung zu bringen.
Die Vertreter der Kita waren nach dem Prozess ein wenig enttäuscht, weil sie sich mehr Antworten erhofft hatten. Etwa, warum der Zimmerermeister, der den Angeklagten als Subunternehmer engagierte, kein Geld zurückverlangte.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporterin vor Ort
- Landgericht Detmold
