Katholische Kirche will Abtreibungen verhindern - Arzt wehrt sich
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Ein Arzt startet eine Petition, mit der er sich gegen eine Dienstanweisung seines Arbeitsgebers wehrt: Die Klinik, in der Joachim Volz arbeitet, gehört nach einer Zusammenlegung zur Hälfte der katholischen Kirche. Die neue Miteigentümerin untersagt dem Arzt nun, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen – und zwar nicht nur in der Klinik, sondern auch in seiner Privatpraxis. Einzige Ausnahme: Die Mutter oder das ungeborene Kind schweben in akuter Lebensgefahr. Der WDR hat mit Prof. Volz gesprochen.
WDR: Was ist Ihr Hauptanliegen, weshalb tragen Sie diesen Konflikt so öffentlich aus?
Prof. Dr. Joachim Volz: Diese Problematik soll einer breiten Öffentlichkeit zugetragen werden, damit man darüber diskutiert und wirklich gut versteht, worum es genau geht. Das ist mein Hauptanliegen. Ganz praktisch soll die Dienstanweisung zurückgenommen werden, die mir diese Eingriffe verbietet. Aber im Nachgang auch, dass wir mal darüber nachdenken, welche Rolle der § 218 in unserer Gesellschaft spielt.
WDR: Im Schlichtungstermin war die Ansicht des Richters deutlich – die Katholische Kirche darf das verbieten...
Volz: Ja, mit Einschränkung im Rahmen meiner Chefarzttätigkeit im Krankenhaus. Er war sich unsicher, ob man es mir auch in den Räumen meiner Praxis verbieten dürfte.
WDR: Warum glauben Sie, dass das Ergebnis im Prozess ein anderes sein könnte als im Schlichtungstermin?
Volz: Wir (Kläger und Anwalt) haben dem Richter viele neue Argumente geliefert. Unser erstes Hauptargument:
Die Katholische Kirche sagt, ich sei als Chefarzt ihr Vertreter, also quasi ein "Verkündigungsarzt". Das bin ich aber nicht. Gynäkologe Prof. Dr. Joachim Volz
Da gibt es höchstrichterliche Entscheidungen auf europäischer Ebene, die besagen, ein Arzt ist ein Arzt und kein Verkünder der religiösen Weltanschauung.
Und das Zweite ist, dass doch auch ein kirchlicher Arbeitgeber im Rahmen der Gesetze handeln sollte – hier werden ja nicht nur meine Grundrechte als Arzt und die der Frauen als Patientinnen missachtet, sondern noch weitere. Da sollte man doch mal darüber nachdenken, ob kirchliches Arbeitsrecht so über allem stehen kann.
WDR: Es gibt das Gerücht, dass an diesem Konflikt sogar die Zusammenlegung insgesamt scheitern könnte – was sagen Sie dazu?
Volz: Das fände ich sehr schade. Ich war als ärztlicher Direktor dieses Hauses immer sehr daran interessiert, diese Fusion durchzuführen. Aber Gesellschafter sollten sehen, dass ein großer Teil der Belegschaft meiner Meinung und eine gute Zusammenarbeit nur möglich ist, wenn man das in unserem Sinne klärt.
WDR: Sie sagen: Kirche und Medizin vertragen sich nicht – wie meinen Sie das?
Volz: Unser Job als Ärzte ist nicht, zu bestimmen, was unsere Patientinnen machen sollen oder was nicht. Wir können nur Empfehlungen aussprechen, sie gut beraten. Wir dürfen unsere moralischen Vorstellungen nicht auf unsere Patienten projizieren - und schon gar nicht dürfen wir instrumentalisiert werden, um eine uns nur zugeordnete Moral dem Patienten aufzuzwingen.
Das widerspricht unserem ärztlichen Ethos und auch dem, wie wir Menschenwürde in diesem Land definieren. Gynäkologe Prof. Dr. Joachim Volz
WDR: Manche werfen Ihnen vor, einen Kulturkampf zu führen…
Volz: Ich führe keinen Kulturkampf, ich versuche gut aufzuklären. Dieser Fall ist kein Einzelfall, es gibt im ganzen Land Kollegen, die sich in ihrer Arbeit beschnitten fühlen. Überall da, wo es Fusionen mit katholischen Trägern gibt, kann dieses Recht durchgesetzt werden, so dass es eine flächendeckende Maßnahme gegen Schwangerschaftsabbrüche, gegen die Rechte von Frauen und Familien wird.
Transparenzhinweis: In einer früheren Version dieses Artikels war ausschließlich vom Abtreibungsverbot in der Dienstanweisung die Rede. Mittlerweile liegt dem WDR der Ausschnitt aus der Dienstanweisung vor. Wir haben ergänzt, dass akute Lebensgefahr der Mutter oder des ungeborenen Kindes eine Ausnahme darstellen.