"Daraus könnte man glatt ein juristisches Proseminar machen", sagt der Sprecher des Bielefelder Landgerichts. Für Juristen sei der Fall Trudi richtig interessant. Der ursprünglichen Besitzerin des Hundes dürfte das ziemlich egal sein: Sie muss ihre Trudi abgeben.
Der kleine Hund, mittlerwerweile vier Jahre alt, stammt aus Ungarn. Eine Tierwohl-Stiftung nahm ihn auf und vermittelte ihn an eine Frau aus Bielefeld. Als sie für einige Wochen in eine Klinik muss, gibt sie Trudi zur Pflege an eine Bekannte. Darüber schließen sie sogar einen offiziellen Pflegevertrag ab.
Pflegemutter will Trudi nicht mehr zurückgeben
Dann der Schock für die ursprüngliche Besitzerin: Als sie aus dem Krankenhaus entlassen wird, will Trudis Pflegevertretung den Hund nicht mehr rausrücken. Mehr noch: Sie soll beim Tierschutzverein geäußert haben, dass die erste Besitzerin mit dem Tier überfordert sei. Der Verein überträgt Trudi an die neue Besitzerin.
Ob die Bielefelderin mit Trudi überfordert war oder nicht, spielt für das Landgericht aber keine Rolle. Die Kammer entscheidet nur darüber, wem Trudi gehört und wer über sie entscheiden darf. Und das sei in diesem Fall die Tierwohl-Stiftung aus Ungarn. Die habe Trudi der ursprünglichen Besitzerin nur überlassen, aber nicht verkauft.
Gericht: Trudi gehört noch immer der Tierschutz-Stiftung
Und deshalb darf die Stiftung frei entscheiden, bei wem Trudi leben darf. Der "Schutzvertrag" mit der ersten Besitzerin durfte gekündigt werden. Das Amtsgericht hatte das in einer ersten Entscheidung noch ganz anders beurteilt und Trudi der ursprünglichen Besitzerin zugesprochen.
Unsere Quellen:
- Landgericht Bielefeld
Sendung: WDR.de, Wem gehört Hund Trudi? Streit vor dem Bielefelder Landgericht, 07.01.2026, 17:55 Uhr
