Neuss und Moers klagen erfolgreich gegen Krankenhausreform

00:34 Min. Verfügbar bis 18.09.2027

Neuss und Moers klagen erfolgreich gegen Krankenhausreform

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Das Lukaskrankenhaus in Neuss und das Bethanien-Krankenhaus in Moers sollten nach neuer Krankenhausplanung unter anderem nicht mehr gegen Leukämie und Lymphome behandeln dürfen. Das hat das Oberverwaltungsgericht aber jetzt zunächst gekippt.

Zum ersten Mal haben im Streit um die Krankenhausplanung jetzt zwei Kliniken aus Neuss und Moers Erfolg mit ihren Eilanträgen beim Oberverwaltungsgericht gehabt. Sie dürfen bestimmte Leistungen erst einmal weiter anbieten.

Das Lukaskrankenhaus in Neuss und das Bethanien-Krankenhaus in Moers sollten unter anderem nicht mehr gegen Leukämie und Lymphome behandeln dürfen. Das hat das Oberverwaltungsgericht aber jetzt zunächst gekippt - die Bedarfsanalyse durch die Bezirksregierung sei fehlerhaft gewesen. Es könnte zu einer Unterversorgung mit Behandlungsangeboten für diese Krankheiten in der Region kommen.

Reform: Behandlungen auf Spezialgebiete reduzieren

Die Krankenhausplanung sieht vor, dass sich Kliniken auf bestimmte Behandlungen konzentrieren sollen und andere nicht anbieten und abrechnen dürfen. Das soll die Qualität der Patientenversorgung in Spezialgebieten verbessern und die Konkurrenz unter den Krankenhäusern eindämmen.

Das Moerser Bethanien-Krankenhaus begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. So könne man weiterhin die Leistungsgruppe Leukämien und Lymphome dort anbieten können: "Damit ist die Versorgung von Patientinnen und Patienten in der Region weiterhin gesichert."

Ähnlich fällt auch die Reaktion des Krankenhauses in Neuss aus. Das Klinikum freue sich, den Patienten die gewohnten Behandlungen anbieten zu können. Und: "Dass das OVG Münster die Qualität in der Versorgung bei seiner Entscheidung hervorgehoben hat, ist darüber hinaus natürlich eine besonders erfreuliche Bestätigung für uns", hieß es am Donnerstag von einer Sprecherin des Klinikums.

Nicht anfechtbare Beschlüsse - aber dennoch nur vorläufig

Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind nicht anfechtbar, allerdings bezieht sich das nur auf die Eilanträge. In der Sache gibt es noch eine Hauptverhandlung, bei der geklärt wird, ob die zuständigen Stellen sich die Zuteilungen noch einmal genauer ansehen und ihre Planung überarbeiten müssen. Insgesamt stehen am Münsteraner Gericht noch 27 weitere Entscheidungen dazu aus, neun Eilanträge wurden bereits abgelehnt.

Neuss und Moers klagen erfolgreich gegen Krankenhausreform

WDR Studios NRW 18.09.2025 00:41 Min. Verfügbar bis 18.09.2027 WDR Online

SPD-Opposition sieht handwerkliche Fehler

"Die Landesregierung hat sich entschieden, Geschwindigkeit vor Sorgfalt zu setzen", so kommentiert SPD-Gesundheitsexperte Thorsten Klute die Situation. Er spricht von "handwerklichen Fehlern" bei der NRW-Klinikreform, weil das Gericht bei den beiden aktuellen Fällen u.a. eine "tragfähige Bedarfsanalyse" vermisst. Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gebe es nun eine neue Entwicklung, "aber auch erstinstanzlich haben wir schon mehrere Fälle dieser Art gehabt".

Unsere Quellen:

  • Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
  • Interview mit Thorsten Klute, SPD

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