Diszplinarverfahren gegen krankgeschriebene Lehrerin | Aktuelle Stunde

00:28 Min. Verfügbar bis 05.09.2027

Disziplinarverfahren gegen Lehrerin: Sie war 16 Jahre krankgeschrieben

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Eine Lehrerin war 16 Jahre lang krankgeschrieben, hat als Beamtin aber weiter gut verdient. Jetzt wird ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet - und gegen eine zuständige Person in der Bezirksregierung.

Die Duisburgerin unterrichtete am Berufskolleg in Wesel. Doch das ist lange her. Seit 2009 war sie wegen psychischer Probleme krankgeschrieben. In den 16 Jahren erhielt sie die vollen Bezüge - und arbeitete offenbar noch nebenher. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat jetzt ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Auch gegen die für die Lehrerin zuständige Person in der Bezirksregierung. Das bestätigte das NRW-Schulministerium.

Mit einem Disziplinarverfahren prüft der Staat, ob Beamte Dienstvergehen begangen haben. Wird das bejaht, drohen beamtenrechtliche Konsequenzen - wie etwa, dass Bezüge gekürzt werden. Die jeweilige Dauer des Verfahrens sei nicht absehbar, so eine Sprecherin. Als das Land NRW als Dienstherr der Frau kürzlich auferlegte, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, wehrte sie sich gerichtlich - und musste eine Niederlage einstecken.

Normalerweise wird bei Lehrkräften in Fällen einer längeren Krankschreibung eine amtsärztliche Untersuchung spätestens nach einem Jahr angeordnet. Dazu war es aber bei der einst in Wesel tätigen Lehrerin nie gekommen. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung, wonach die Frau übrigens in all den Jahren ihre vollen Bezüge zwischen 5.051 und 6.174 Euro im Monat bekommen haben soll, sollte die Studienrätin im Jahr 2017 an eine andere Schule versetzt werden.

Bezirksregierung Düsseldorf arbeitet den Fall auf

Die Frau wandte sich daraufhin offenbar an die Bezirksregierung Düsseldorf. Der WDR fragte bei der Bezirksregierung nach - und bekam diese Stellungnahme: "Die Bezirksregierung Düsseldorf arbeitet den Fall umfassend und schonungslos auf. Aufgrund dieses laufenden Prozesses können derzeit keine weiteren Details mitgeteilt werden."

Schulministerin: Gravierendes Problem innerhalb der Bezirksregierung

NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) teilte dem WDR in einem Statement mit: "Nach aktuellem Stand gibt es keine Hinweise auf ein systemisches Problem, sondern es handelt sich um gravierendes Fehlverhalten innerhalb der Bezirksregierung Düsseldorf."

Die Bezirksregierung sei jetzt gefordert, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Bearbeitung des Falls in der Behörde lückenlos und schonungslos aufzuklären. "Das ist der richtige Schritt“, so Feller.

Hat die Studienrätin im Nebenjob als Heilpraktikerin gearbeitet?

Laut "Bild"-Zeitung soll die Lehrerin gegen die Versetzung Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben haben. Eine Sprecherin bestätigte dem WDR, dass sie dort ein Eilverfahren gegen das Land NRW angestrengt hatte. Offenbar wurde sie in der Folge nicht versetzt und auch weiterhin nicht untersucht. Erst 2024 wurde eine neue Sachbearbeiterin auf den Fall aufmerksam. Sie ordnete sofort eine amtsärztliche Untersuchung an. Wieder klagte die Lehrerin - doch diesmal erfolglos.

Jetzt fand die "Bild"-Zeitung heraus, dass die Lehrerin in all den Jahren, in denen sie krankgeschrieben war, im Nebenjob als Heilpraktikerin gearbeitet haben soll. Zudem soll sie auch an Gründerwettbewerben teilgenommen und für eine spezielle Handcreme ein Preisgeld von 5.000 Euro kassiert haben. Diese Infos sind dem WDR bislang nicht bestätigt worden.

Lehrerin droht Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Ralf Delgmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ralf Delgmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sollte die Frau tatsächlich im Nebenjob als Heilpraktikerin gearbeitet haben, wäre dies aus Sicht des Essener Fachanwalts für Arbeitsrecht Ralf Delgmann ein "absolutes No Go", wie er dem WDR sagte. Beamte dürften nur eine Nebentätigkeit ausüben, wenn sie genehmigt ist. Disziplinarrechtlich käme hier noch erschwerend hinzu, dass sie das während der Erkrankung gemacht hat. Aus Sicht von Delgmann würde dann einiges dafür sprechen, dass sie womöglich gar nicht erkrankt war.

Sollte dies zutreffen, würde man ein Disziplinarverfahren einleiten, mit dem Ziel, sie aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Das dauere allerdings auch - ein solches Verfahren könne sich über drei bis vier Jahre erstrecken. Ist ein solches Disziplinarverfahren einmal eingeleitet, werden laut Delgmann die Bezüge auf die Hälfte reduziert - wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse das zulassen. Sollte sie hohe laufende Ausgaben haben, könne man ihr Gehalt nicht so stark kürzen. Das Disziplinarverfahren ist nun eingeleitet worden.

Unsere Quellen:

  • Bericht der "Bild"-Zeitung
  • Verwaltungsgericht Düsseldorf gegenüber dem WDR
  • Bezirksregierung Düsseldorf gegenüber dem WDR
  • Schulministerin Dorothee Feller (CDU) gegenüber dem WDR
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ralf Delgmann, gegenüber dem WDR

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