Kein Amtsarzt und volles Gehalt: Lehrerin seit 16 Jahren krank
Aktuelle Stunde . 22.08.2025. 25:46 Min.. UT. Verfügbar bis 22.08.2027. WDR. Von Timucin Tim Köksalan.
Krankgeschriebene Lehrerin muss nach 16 Jahren erstmals zum Amtsarzt
Stand:
Eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit 16 Jahren krankgeschrieben ist, darf nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts jetzt von einem Amtsarzt untersucht werden. Damit bestätigten die obersten NRW-Verwaltungsrichter die Sicht des Landes.
Das Land NRW als Dienstherr der Frau hatte die Untersuchung im April 2025 angeordnet, um zu überprüfen, ob die Beamtin wieder dienstfähig ist. Dagegen war die Frau vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen. Dort kritisierte sie die Anordnung nach so vielen Jahren als nicht nachvollziehbar.
Es sei unverständlich, warum das Land nach nunmehr 16 Jahren krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit jetzt noch die Veranlassung sehe, die Lehrerin untersuchen zu lassen, hatte die Frau zur Begründung angegeben. Nach einem so langen Zeitablauf könne sie nicht wissen, welche Umstände, welcher Vorfall oder welches Ereignis der Untersuchungsanordnung zugrunde lag.
Eingriff in Persönlichkeitsrechte
Zusätzlich kritisierte die Beamtin, dass eine psychische Untersuchung einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht darstelle. All diesen Punkten aber folgten die OVG-Richter nicht und bestätigten die Entscheidung aus der Vorinstanz.
Zwar sei die jahrelange Untätigkeit in dem Fall in der Tat nicht nachvollziehbar, heißt es in dem nicht anfechtbaren Beschluss vom 12. August, der erst jetzt bekannt wurde und in der Entscheidungsdatenbank des Landes NRW abrufbar ist. Die Untersuchung sei aber dennoch gerechtfertigt, entschied der 6. Senat des OVG.
Lehrerin unterrichtete 2009 das letzte Mal
Die Untersuchung diene dazu, Klarheit über den Gesundheitszustand zu bekommen. Das sei auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Zum Wohle der Allgemeinheit werde so auch sichergestellt, dass nur dienstfähige Beamte arbeiten und nicht dauerhaft ohne Gegenleistung bezahlt werden.
Die Frau leistete seit 2009 keinen Dienst mehr. Laut der ersten Krankschreibungen litt sie an psychischen Problemen. Anschließend ließ sie sich immer krankschreiben, ohne dass das Land eingriff. Das sei zwar unverständlich, so das Gericht, aber für die Entscheidung sei das unerheblich.
Schulministerin Feller ärgert der Fall
Will den Fall aufklären: Ministerin Feller
NRW Schulministerin Dorothee Feller (CDU) zeigte sich am Freitag verwundert über den Fall: "Für mich stellen sich da auch viele Fragezeichen, weil ich so einen Fall auch selbst so noch nicht erlebt habe", sagte sie dem WDR. Sie habe die Bezirksregierung Düsseldorf gebeten, den Fall "umfassend" aufzuklären. Vorerst wolle sie sich daher mit einer Bewertung zurückhalten.
Nur so viel: Sie sei selber Beamtin, "und mich ärgert so ein Verhalten von Beamten". Es werfe ein schlechtes Licht, "und das haben viele Beamte und Beamtinnen einfach nicht verdient".
Hinweis der Redaktion am 22.08.2025 um 14.15 Uhr:
In einer ersten Version dieses Beitrags stand, dass das Land nicht wisse, welche Umstände dazu führten, dass die Untersuchung der Lehrerin angeordnet wurde. Laut OVG-Urteil begründete die Beamtin ihre Klage gegen die Anordnung jedoch damit, dass sie nicht wisse "welche Umstände, welcher Vorfall oder welches Ereignis der Untersuchungsanordnung zugrunde lag". Wir haben die Stelle im Beitrag angepasst.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Beschluss des OVGMünster
- Statement NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) auf WDR-Anfrage