Der Mann war seit Februar 2026 in der Kirchengemeinde St. Mauritius in Nordkirchen eingesetzt. Mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres darf er diese Tätigkeit nicht mehr ausüben. Damit sind ihm alle priesterlichen und seelsorgerischen Tätigkeiten im Bistum Münster untersagt.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Grund ist ein von der Staatsanwaltschaft Münster eingeleitetes Strafverfahren wegen sexueller Belästigung. Über Tathergang und Opfer ist öffentlich so gut wie nichts bekannt. Das Bistum Münster hat eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet und den Generaloberen des Ordens informiert.
Die Staatsanwaltschaft Münster hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann eingeleitet.
Handelt es sich um einen Einzelfall?
Nach bisherigen Erkenntnissen gibt es keine Betroffenen im Zusammenhang mit der priesterlichen Tätigkeit. Etwaige Betroffene können sich aber bei den Ansprechpersonen des Bistums Münster oder bei der Interventionsbeauftragten melden.
Unsere Quelle:
- Pressemitteilung des Bistums Münster
Sendung: WDR 2 Münsterland, Lokalzeit, 15.05.2026, 11:31 Uhr