Mehrmals wurde auf den Höfen des Mannes Tierquälerei festgestellt. Unter anderem hatte der Landwirt aus dem Kreis Borken einen verletzten und abgemagerten Bullen in seinem Stall gehalten und sich nicht um ihn gekümmert. Irgendwann rief er doch einen Tierarzt, aber der musste den Bullen einschläfern.
Bewährungsstrafe und Berufsverbot
Das Amtsgericht Ahaus hat den Mann deswegen bereits zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Drei Jahre lang darf er keine Rinder halten. Er steht deshalb momentan unter strenger Überwachung des Veterinäramtes.
450 Tiere an drei Standorten im Kreis Borken
Gegen das Urteil hat der Rinderlandwirt aber Berufung eingelegt. Das Landgericht Münster wird darum jetzt entscheiden, ob der Landwirt seine rund 450 Tiere an insgesamt drei Standorten in Heek, Legden und Schöppingen zukünftig noch weiter betreuen darf.
Am ersten Verhandlungstag wurden zwei Zeugen angehört. Einen weiteren Termin soll es am 20. Mai geben - dann könnte möglicherweise auch ein Urteil fallen.
Unsere Quellen:
- Kreis Borken
- Landgericht Münster
Sendung: WDR2, Das Morgenmagazin, 30.04.2026, 5-9 Uhr