Gefährliche "Partydroge" Lachgas: Ab heute gilt das bundesweite Verbot

WDR 02:31 Min. Verfügbar bis 12.04.2028

Gefährliche "Partydroge" Lachgas: Ab heute gilt das bundesweite Verbot

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Heute tritt bundesweit ein so genanntes Lachgasverbot für Minderjährige in Kraft. Im Internet oder über Automaten darf man das als Partydroge bekannte Lachgas gar nicht mehr kaufen.

Als eine der ersten Städte in Deutschland hatte Wuppertal bereits vor zwei Jahren den Appell an die Bundespolitik gerichtet, den Verkauf von Lachgas einzuschränken. Drogenberater schlugen Alarm, weil immer mehr Eltern von dem Rausch über die Ballons berichteten und die leeren, bunten Gas-Kartuschen im Stadtbild nicht zu übersehen waren. Weil die Probleme mit Lachgas in NRW schon seit Jahren überhand nahmen, setzten mehrere Kommunen dann im vergangenen Jahr lokale Verbote durch.

Ab heute - Sonntag, 12.04.2026 - ist der Verkauf nun auch bundesweit eingeschränkt: Minderjährige dürfen Lachgas dann weder erwerben noch besitzen. Zudem werden die Abgabe über Automaten und der Versandhandel an private Endverbraucher verboten. Kartuschen mit mehr als 8,4 Gramm fallen unter das sogenannte Umgangsverbot. Für 8,4-Gramm-Kartuschen gilt eine Abgabebegrenzung von maximal zehn Stück. Ausgenommen bleiben unter anderem anerkannte gewerbliche, industrielle, wissenschaftliche und medizinische Verwendungen, wie Sahneaufschäumer und leichte Betäubungen beim Arzt.

Niederschwellige Droge mit hohem Suchtpotential

In NRW kamen dennoch nach dem Verbot in einigen Kommunen Patienten mit typischen Symptomen in die Notaufnahmen. "Es sind Jugendliche und junge Erwachsene", so Professor Michael Schroeter, stellvertretender Direktor der Kölner Klinik für Neurologie. Er begrüßt jede Einschränkung in der Verfügbarkeit, auch durch das bundesweite Verbot. Weil die Droge so niederschwellig verfügbar ist, habe sie ein hohes Suchtpotential. Auch weil der "Kick" so kurz sei, komme es schnell zu einer Abhängigkeit.

Dr. Antje Bischof

Neurologin Antje Bischof warnt vor den gesundheitlichen Gefahren des Lachgaskonsums.

Einem kurzen Rausch, einer Euphorie für Minuten, können schwerwiegende Nervenschäden folgen. Die Nerven können dabei richtig kaputt gehen, durch einen Vitamin-B12-Mangel regelrecht "aushungern". Auch für Dr. Antje Bischof vom Bonner Zentrum für Neurologie steht außer Frage: Konsumiert wird Lachgas nach wie vor: "Die Patienten haben Kribbeln in den Händen oder Beinen oder kommen schon mit schwerwiegenden Folgen wie Lähmungen, nicht immer wollen sie den Konsum angeben."

"Wir hatten eine junge Patientin, Anfang 20, die hatte ein kleines Kind, der ist das Baby wegen der Lähmungen aus den Armen gefallen." Dr. Antje Bischof, Zentrum für Neurologie UKB

Wie sinnvoll kann ein Verbot sein?

Die Stadt Bonn räumt ein: Spuren von Gaskartuschen gibt es weiter, trotz Aufklärungskampagne und der Einführung des Abgabeverbots von Lachgas an Minderjährige im letzten Sommer. Auf WDR-Anfrage zieht die Stadt Ende März schriftlich Bilanz zum Lachgasverbot: "Seitens des Ordnungsamtes wurden 27 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die Verstöße entsprechend geahndet."

Beatrix Schmeichler

Sozialpädagogin Beatrix Schmeichler klärt Jugendliche in Bonn über Lachgas auf.

Ein bundesweites Verbot von Lachgas sei dennoch sinnvoll, sagte etwa Sozialpädagogin Beatrix Schmeichler dem WDR, denn es habe schon eine gewisse Signalwirkung.

"Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Lachgas nicht harmlos ist und als nur eine harmlose Partydroge angesehen werden kann." Beatrix Schmeichler, Fachstelle für Suchtprävention Bonn

"Lachgas-Taxen liefern fertige Ballons"

Gerade für Jugendliche sei eine solche Einordnung sehr wichtig, weil es ihnen Orientierung biete. In der Praxis gebe es für Jugendliche in den betroffenen Städten in NRW natürlich auch jetzt - und nach dem bundesweiten Verbot - weiterhin Wege, Lachgas zu konsumieren, sei es über ältere Freunde oder auch über sogenannte Lachgas-Taxen in den Sozialen Medien, bei denen man sich die fertigen Ballons nach Hause bestellen könne. Viele würden einfach zu den bunten Ballons greifen, weil sie zu einem günstigen "Taschengeldpreis" verfügbar sind oder weil sie in Gruppen herumgereicht werden. Das Bewusstsein, das ernsthafte Nervenschäden entstehen können, sei leider nicht immer vorhanden, so Sozialpädagogin Schmeichler.

Gefahren auch im Straßenverkehr

Dr. Martin Jübner (l.) und Paul Stach sitzen im Testraum.

Dr. Martin Jübner (l.) und Forscherkollege Paul Stach im Testraum der Lachgas-Studie.

Welche Folgen der Konsum von Lachgas haben kann, wird aber nicht nur bei Jugendlichen unterschätzt. Die Uniklinik Köln hat gerade die Ergebnisse einer einzigartigen Studie dazu veröffentlicht. Studienleiter und Rechtsmediziner Dr. Martin Jübner hält das Verbot für sinnvoll - nicht nur wegen der Signalwirkung, sondern auch weil damit nun auch die Abgabe von größeren Mengen verboten wird. Neben den gesundheitlichen Gefahren gebe es nämlich nicht zu unterschätzende Risiken im Straßenverkehr, sagte Jübner dem WDR. Der Rauschzustand könne dabei sehr unterschiedlich ausgeprägt sein.

"Das Spektrum reicht von leichter Erheiterung und Veränderung der audiovisuellen Wahrnehmung über Schwindel und Gleichgewichtsstörungen bis hin zu kurzer Bewusstlosigkeit." Dr. Martin Jübner, Uniklinik Köln

Lachgas-Konsumenten fahren enthemmter

Im Zusammenhang mit einem Lachgaskonsum kam es demnach auch zu schweren, sogar tödlichen Unfällen. Beobachtet haben die Forscher zum Beispiel, dass Gefahren unterschätzt wurden, Konsumenten am Steuer risikobereiter und enthemmter waren. Aus verkehrsmedizinischer Sicht sei deshalb auch für Erwachsene eine entsprechende Aufklärung wünschenswert, so Jübner. Die Kölner Studie habe zudem ergeben, dass die Wirkung des Gases länger anhalten kann, als es der Rausch vortäuscht: "Während der akute Rauschzustand lediglich wenige Minuten andauert, können so genannte Überhangeffekte, wie Schwindel, Übelkeit und Benommenheit wesentlich länger auftreten, nach derzeitigem Kenntnisstand noch 3 bis 60 Minuten nach dem Konsum."

Schon jetzt kann Lachgaskonsum im Straßenverkehr strafrechtlich relevant sein, wenn jemand infolge des Konsums fahruntüchtig ist oder entsprechende Ausfallerscheinungen zeigt. Mit dem neuen bundesweiten Gesetz könne dann auch das Mitführen von Gas-Kartuschen über 8,4 Gramm unter Strafe gestellt werden, so Rechtsmediziner Jübner.

Bilanz Lachgas-Studie Kölner Uniklinikum

WDR 10.04.2026 00:43 Min. Verfügbar bis 09.04.2028 WDR Online

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Unsere Quellen:

  • Prof. Dr. Michael Schroeter, Kölner Klinik für Neurologie
  • Dr. Martin Jübner, Rechtsmedizin der Uniklinik Köln
  • Beatrix Schmeichler, Fachstelle für Suchtprävention Bonn
  • Dr. Antje Bischof, Zentrum für Neurologie Uniklinik Bonn
  • Bundesministerium für Gesundheit

Sendung: WDR Fernsehen, WDR aktuell, 12.04.2026, 12:45 Uhr

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