Aus für Uber X: Gericht stoppt Fahrtenvermittlung per App
Lokalzeit aus Köln. 29.10.2025. 03:09 Min.. Verfügbar bis 29.10.2027. WDR. Von Oliver Köhler.
Aus für Uber X: Gericht stoppt Fahrtenvermittlung per App
Stand:
Der Mietwagenvermittler Uber darf keine Fahrten mehr über seine App-Option Uber X vermitteln. Das hat das Kölner Landgericht geurteilt. Die Richter haben festgestellt, dass mit der App das Personenbeförderungsgesetz umgangen wird (AZ 84 O 15/25).
Die App-Option Uber X darf nicht mehr in der vom Gericht beanstandeten Version verwendet werden. Im Fall von Zuwiderhandlung drohen Uber und dem Betreiber eines Mietwagenunternehmens in jedem einzelnen Fall Ordnungsstrafen in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Haft. Uber kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Für die Uber Kunden ändert sich erstmal nichts. Sie können die App bisher weiter nutzen.
Kölner Taxigenossenschaft deckt Verstoß auf
Die Taxigenossenschaft Taxi-Ruf Köln hatte vor einem Jahr aufgedeckt, dass Uber mit der App-Option Uber X gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt und deshalb geklagt.
Das Gesetz schreibt vor, dass Bestellungen von Uber-Kunden am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingehen und von dort an die Fahrer weiterverteilt werden müssen.
"Eine direkte Bestellung vom Kunden zum Fahrer ist laut Personenbeförderungsgesetz für Mietwagen nicht erlaubt", sagt Rechtsanwalt Carsten Mathias, der im Auftrag der Kölner Taxigenossenschaft Taxiruf Köln gegen die Verwendung der App geklagt hat. "Nur die Zentrale des Mietwagenunternehmens darf die Bestellungen annehmen. Diese Pflicht umgeht die Uber App aber systematisch."
App vermittelt Fahrten direkt zu Fahrern
Uber hat in der Vergangenheit zwar behauptet, die Fahrten genau so zu vermitteln, wie es das Personenbeförderungsgesetz vorschreibt. Doch das trifft offenbar nicht zu.
Uber X verstößt offenbar gegen das Personenbeförderungsgesetz
Der Kölner Taxiruf hatte sich ein Uber-Fahrer-Handy beschafft. Mitarbeiter des Taxiruf haben Fahrten bei Uber bestellt und festgestellt, dass ihre Bestellungen direkt auf dem Uber Fahrer-Handy auflaufen.
So konnte der Taxiruf beweisen, dass die App-Option Uber X Fahrten ohne die vorgeschriebene Zentrale vermittelt. Rechtsanwalt Mathias konnte live verfolgen, wie die Uber App das Gesetz umgeht.
App ist auf Umgehung des Gesetzes angelegt
Das Kölner Landgericht kommt in seinem Urteil zu dem gleichen Ergebnis: Nach Erkenntnissen der Richter "ist die Funktionalität der Anwendung (…) auf einen Verstoß gegen § 49 Abs.4 Satz 2 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) ausgerichtet".
Mit der Entscheidung des Kölner Landgerichts soll der Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz nun beendet werden.
Uber bestreitet Verbot der App
Auf Anfrage des WDR bestreitet Uber, dass das Kölner Landgericht die Nutzung der App untersagt hat. Wörtlich erklärt ein Sprecher von Uber: "Das Gericht hat demnach nicht geurteilt, dass die App als solche nicht mehr genutzt werden darf.“ In der schriftlichen Ausfertigung des Urteils, die dem WDR vorliegt, heißt es allerdings sehr klar:
Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, "die Smartphone-Applikation Uber X für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer für die Vermittlung von Fahraufträgen einzusetzen, soweit diese Beförderungen entgeltlich erfolgen (…)."
"In dem Urteil geht es eindeutig darum, dass die App Uber X in der von uns überprüften Form nicht mehr für die Vermittlung verwendet werden darf“, sagt Rechtsanwalt Mathias.
Uber verweist darauf, dass die Entscheidung des Kölner Landgerichts noch nicht rechtskräftig ist. Das Unternehmen will die Urteilsbegründung prüfen und dann über mögliche rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des Landgerichts beraten.
Der Taxiruf will jetzt überprüfen, ob Uber sich an das Verbot der illegalen App hält und bei jedem einzelnen Verstoß eine Bestrafung von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monaten Haft für das Management von Uber und des Mietwagenbetreibers einfordern.
Unsere Quellen:
- Urteil Landgericht Köln
- Rechtsanwalt Carsten Mathias
- Taxiruf Köln
- Uber
- Reporter vor Ort