Das teilte das Kölner Landgericht am Dienstag mit. Revision bedeutet, dass die Urteile auf Rechtsfehler überprüft werden.
Die 22-jährigen Angeklagten waren vergangenen Mittwoch zu fünf beziehungsweise vier Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Die Strafen können in dieser Höhe nicht mehr zur Bewährung verhängt werden.
Es handelte sich laut Gericht um illegales Autorennen
Das Gericht hatte den Vorwurf des Fahrens eines illegalen Autorennens mit Todesfolge als erfüllt gesehen. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Ex-Profis des 1. FC Köln zwei Jahre und acht Monate beziehungsweise drei Jahre Haft vorgesehen.
Die Forderungen im Verfahren hatten im Vorfeld weit auseinander gelegen. Die Verteidigung des Audi-Fahrers hatte einen Freispruch gefordert, der Anwalt des Mercedes-Fahrers auf eine Bewährungsstrafe plädiert.
Haftstrafen für Ex-FC-Jungprofis
WDR. 06:04 Min.. Verfügbar bis 22.04.2028.
Bewegende Worte vom Vater der getöteten Studentin
Dass die Urteile deutlich härter als die geforderten Strafen ausfielen, sorgte für Überraschung. Der Vater der getöteten 23-jährigen Studentin und ehemalige Partner der ebenfalls ums Leben gekommenen 49 Jahre alten Frau hätte nicht gedacht, dass das Gericht mit seinem Urteil über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgeht. Vor Gericht hatte der Mann gesagt, er mache nun einen Cut und hoffe, dass die Fahrer darüber nachdenken, was sie getan haben.
Bei dem Unfall wurden die Tochter und die ehemalige Partnerin von Andreas Wrede getötet.
"Ich konnte meiner Tochter noch einmal gerecht werden und ihr beiseite stehen, und damit ist der Prozess für mich abgeschlossen", hatte er unter Tränen gesagt. Er werde nun das Geschehene mit Hilfe eines Psychologen, mit Freunden und seiner Familie aufarbeiten. Es sei nicht möglich, dass der Schmerz ganz weggehe. Er müsse lernen, damit umzugehen.
Der Vorsitzende Richter Tillmann Müller hatte nur 15 Minuten für seine Urteilsbegründung gebraucht. Der vorliegende Fall sei kein tragischer Unfall gewesen sei, sondern ein "Verbrechen", hatte Müller gesagt. Ohne Zweifel seien die beiden Angeklagten ein Rennen gefahren, man habe "schauen, wer der Schnellste ist". Nach dieser Tat müsse man in einem Urteil ein Zeichen setzen, so der Vorsitzende Richter.
Ex-FC-Profis rasten mit mehr als 200 Kilometer pro Stunde über Autobahn
Der Unfall hatte sich Ende 2023 ereignet. Die damals 20-Jährigen waren laut Gutachtern mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn unterwegs, obwohl nur 120 Stundenkilometer erlaubt waren. Zeugen berichteten, dass sich die Fahrer gegenseitig überholt hätten.
Schließlich kollidierte der Audi mit dem Kleinwagen der beiden Frauen. Das Fahrzeug geriet in Brand, die Insassinnen hatten keine Chance. Die Angeklagten bestritten bis zum Ende, ein Rennen gefahren zu sein.
Unsere Quellen:
- Landgericht Köln
- Beobachtungen des WDR-Reporters vor Ort
Sendung: WDR 2 Rheinland, Lokalzeit, 28.04.2026, 16.31 Uhr