Wählerdatenpanne in Essen größer als gedacht

Lokalzeit Ruhr 09.09.2025 02:24 Min. Verfügbar bis 09.09.2027 WDR Von Dirk Groß-Langenhoff

Wählerdatenpanne in Essen größer als gedacht

Stand:

Im Vorfeld der anstehenden Kommunalwahl hat die Stadt Essen mehr Wählerdaten herausgegeben, als erlaubt. Und auch schon bei vorherigen Wahlen.

Von Andrea Groß

In den sechs Monaten vor einer Wahl können Parteien Meldedaten für Wählerwerbung bei den Städten anfordern. Das ist im Bundesmeldegesetz so geregelt. Herausgegeben werden dürfen bis zu zehn Jahrgänge von maximal zwei Alterskohorten.

CDU erhält doppelt so viele Daten, wie erlaubt

Also beispielsweise Daten für alle 20 bis 30-Jährigen und alle 50 bis 60-Jährigen. Das wäre zulässig. Die CDU hat allerdings in Essen vor der Kommunalwahl die Daten aller Essener zwischen 50 und 69 Jahren und zwischen 70 und 89 Jahren angefordert. Also fast doppelt so viele, wie erlaubt. Zuerst hatte t-online.de berichtet.

Wie sich jetzt herausstellt, war das nicht die einzige Panne. Schon bei der vergangenen Bundestagswahl hatte die CDU mehr Daten als erlaubt angefordert - und auch bekommen. Bei der Europawahl im Juni 2024 hatte Bündnis90/Die Grünen die Daten der 16 bis 22-Jährigen und die der 60 bis 99-Jährigen bekommen - also auch mehr als erlaubt.

Möglicherweise werden weitere Verstöße entdeckt

Die SPD, Die Linken und die AfD haben jeweils nur die Daten der Erstwähler angefordert. Dabei sind die Datensätze für einen Rechtsverstoß nicht groß genug gewesen. Essen hat bisher nur die Wahlen seit 2020 überprüft. Die davor stehen noch aus. Es ist also durchaus möglich, dass weitere Verstöße ans Tageslicht kommen.

Diese Pannen liegen nach Angaben der Stadt daran, dass die zuständigen Mitarbeiter bei Änderungen der Meldegesetzte im Jahr 2015 schlicht die Übersicht verloren hatten.

Wählerdatenpanne in Essen größer als gedacht

WDR Studios NRW 09.09.2025 00:42 Min. Verfügbar bis 09.09.2027 WDR Online

Vier-Augen-Prizip plus Genehmigung

Die Stadt Essen hat erklärt, dass mittlerweile alle zuständigen Mitarbeiter über die aktuelle Rechtslage informiert worden sind. Künftig sollen die Meldedaten nach dem Vier-Augen-Prinzip zur Verrfügung gestellt werden. Die Herausgabe wird zusätzlich noch durch einen Abteilungsleiter genehmigt.

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