Ab Montag (4. August) geht es los - die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 24. August versendet, wie das NRW-Innenministerium mitteilte. In dem Brief stehen Informationen wie die Adresse des Wahllokals oder Hinweise, wie man die Briefwahl beantragen kann. In Nordrhein-Westfalen werden bei den Kommunalwahlen am 14. September Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte gewählt.
Wahlen finden alle fünf Jahre statt
Die Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre in allen 396 Städten und Gemeinden sowie 31 Kreisen in NRW statt. Im Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird auch die Verbandsversammlung, das sogenannte Ruhrparlament, gewählt. Zudem werden in vielen Städten und Gemeinden auch die Integrationsräte gewählt. Das sind die kommunalen Vertretungen von Migrantinnen und Migranten in NRW.
13,7 Millionen Wahlberechtigte
Stimmberechtigt sind laut Innenministerium landesweit rund 13,7 Millionen Menschen, darunter etwa 800.000 EU-Ausländer. Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Außerdem müssen sie mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen und angemeldet sein - also mindestens seit dem 29. August - und in das lokale Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Die Stichwahlen für Oberbürgermeister-, Bürgermeister- oder Landratsämter sind für den 28. September angesetzt.
Unsere Quelle:
- Nachrichtenagentur dpa